Verkehrssicherheit

Der hierfür ermittelte finanzielle Aufwand beträgt ca. 2,2 Mio. Euro pro Jahr. Niedersachsen hat sich in den Verhandlungen bereiterklärt, im niedersächsischen Hoheitsgebiet der Unterweser die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben wieder selbst zu übernehmen und im Bereich der Außenweser Bremen bei Bedarf zu unterstützen.

Neben der Beurteilung der Verkehrssicherheit auf den Wasserwegen und in den Häfen flossen die hafenwirtschaftspolitischen Aspekte und die Betrachtung des Standorts Bremen in die weiteren Verhandlungen ein.

- Stützleistungen Unterkunftswache Bereitschaftspolizei

Die Bewachung der Polizeiunterkunft wurde am 15. Januar 2002 einem privaten Bewachungsunternehmen übertragen. Die bisher dort eingesetzten 14 Polizeibeamten stehen nunmehr ausschließlich für Aufgaben der Einsatzhundertschaft zur Verfügung.

Bekleidungskammer

Die Verhandlungen mit Niedersachsen zur gemeinsamen Beschaffung laufen. Nach den bisherigen Ergebnissen ist geplant, die Bekleidungskammer Ende des Jahres aufzugeben und ab 2003 gemeinsam mit Niedersachsen zu beschaffen.

Aus- und Fortbildung

Die bisherigen Verhandlungen mit Niedersachsen haben bereits eine umfangreiche Kooperation in der Fortbildung bewirkt. Für die Bediensteten der Umlandgemeinden (Radius ca. 70 km) ist Bremen gegenüber Hann.

Münden allein aufgrund der Entfernung ein sehr attraktiver Standort. Geplant ist zukünftig eine Abstimmung der Fortbildungsinhalte und Kostenerstattung.

In der Ausbildung wird zurzeit geprüft, ob die Kapazitäten der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung es gestatten, die Ausbildung einer Lehrgruppe (ca. 25 bis 30) niedersächsischer Polizeianwärter im Studiengang 2003 gegen Kostenerstattung anzubieten.

- Statistisches Landesamt

Im Bereich der Amtlichen Statistik ist geplant, die begonnene Kooperation der Norddeutschen Bundesländer weiter zu verstärken, um dadurch letztendlich Kostensenkungen zu erreichen.

- Stadtamt Wesentliches Ziel der Umgestaltung des Stadtamtes im Sinne der übergeordneten Strategie, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bei gleichzeitiger Straffung des Ressourceneinsatzes zu stärken, ist dessen Neuausrichtung als die verantwortliche Instanz für kommunalen Bürgerservice, verbunden mit der Umsetzung verschiedener weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmeentwicklung.

- Bürgerservice

Auf der Grundlage des von der Staatsrätelenkungsgruppe beschlossenen Aufgabenkatalogs sieht die Neuausrichtung eine ämter- und ressortübergreifende Bündelung verschiedener Standardverwaltungsdienstleistungen in Lokalen Dienstleistungszentren vor. Neben den auch schon bisher vom Stadtamt erbrachten Verwaltungsdienstleistungen sollen künftig auch Leistungen anderer Fachämter in den Lokalen Dienstleistungszentren angeboten werden.

Die Vertriebsstruktur für Standardverwaltungsdienstleistungen soll durch die Lokalen Dienstleistungszentren vereinheitlicht werden. Der bisher überwiegend fachlich-funktional gegliederte Verwaltungsaufbau soll zugunsten einer vorrangig an Kundenbetreuungsaspekten orientierten Verwaltungsstruktur reformiert werden.

Drei Lokale Dienstleistungszentren befinden sich im Aufbau, und zwar das vom Stadtamt getragene Bürger Service Center-Mitte (BSC-Mitte) sowie zwei weitere in Vegesack und Horn-Lehe. Diese haben Modellcharakter für die ggf. spätere Einrichtung weiterer Lokaler Dienstleistungszentren an anderen Standorten.

Das BSC-Mitte wird Ende 2002 seinen Standort in einem neu errichteten modernen Bürogebäude in der Innenstadt beziehen. Unter dem Dach des BSC-Mitte wird zudem auch die geplante Neubürgeragentur ihren Sitz haben. Geplanter Eröffnungstermin für das BSC-Mitte ist der 1. November 2002.

- Strukturoptimierung

Die strukturellen Veränderungen des Amtes mit standortbezogenen Verantwortlichkeiten, Optimierung der Führungsspannen und Reduzierung der Hierarchieebenen werden konzeptionell aufbereitet und parallel zur Entwicklung des BSC-Mitte fortentwickelt.

- Einnahmeverbesserungen

Als wichtiger finanzwirtschaftlicher Hebel wird die Verbesserung der Einwohnermeldequote gesehen. Hierbei geht es um Maßnahmen zur Reduzierung der Dunkelziffer in Bremen lebender, aber nicht (mit Hauptoder Nebenwohnsitz) ordnungsgemäß gemeldeter Einwohner und damit um eine Verbesserung der Bremen zustehenden, aber entgangenen Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Das des Stadtamtes an der Universität Bremen ist ein Beitrag dazu, der von den Studienanfängern positiv angenommen wurde.

Verbesserungen bei der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs und in der Bußgeldstelle sollen einerseits der Optimierung der Verkehrssicherheit dienen und andererseits die Steuerbarkeit in diesem Bereich erhöhen. Dazu hat der Senator für Inneres, Kultur und Sport bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet.

- Kultur

Es wird davon ausgegangen, dass die Personalkosten im Bereich der Kulturverwaltung (einschließlich der zwischenzeitig gegründeten Stabsstelle mit der Aufgabe der Zuwendungsvergabe an institutionelle geförderte Einrichtungen mit einem Volumen von über 200.000 DM) gegenüber dem Stand vor Beginn der Reorganisation deutlich abgesenkt werden können.

Im Rahmen des Haushaltes 2002/2003 hat die Bürgerschaft für Umbaumaßnahmen im Kulturbereich insgesamt 5 Mio.? zur Verfügung gestellt, die nach den Kriterien des Fonds für betriebswirtschaftlich rentable Maßnahmen vergeben werden sollen. Unter Beibehaltung und Weiterentwicklung des attraktiven und vielfältigen kulturellen Angebots werden die folgenden betriebswirtschaftlich rentablen Maßnahmen durchgeführt:

- Effizienzsteigerungen über Optimierungsmaßnahmen zur Einnahmesteigerung und Kostensenkung u. a. durch Zusammenarbeit/Zentralisierung bei technischen und Verwaltungsfunktionen von Kultureinrichtungen; aufgabenbezogene Zuschussbereinigungen; Steigerung unternehmerischer Initiative;

- Umbaumaßnahmen wie Überführung in die Selbständigkeit; Outsourcing von Funktionen; Tarifflexibilität durch Haustarife in Kultureinrichtungen; materielle Privatisierungen, Erzielung von Mehreinnahmen zur Kompensation von Tarif- und Kostensteigerungen.

Ziele der Maßnahmen sind Steigerung der Leistung und Wirtschaftlichkeit, Erzielung besonderer regionalwirtschaftlicher Effekte, zuschussneutrale Erwirtschaftung von Steigerungen der laufenden Betriebsausgaben. Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch entscheidende Rentabilitätseffekte in den nächsten fünf Jahren bewirkt werden.

- Sport

- Bäderkonzept

Mit dem begonnenen Umbau des Hallenbades Süd bis zum Herbst 2003 ist die Umsetzung des am 27. November 2001 vom Senat verabschiedeten Bäderkonzeptes eingeleitet worden. Weitere Baumaßnahmen an anderen Bäderstandorten werden in den nächsten Jahren folgen um letztlich eine Konzentration auf Bäder mit zentraler Bedeutung zu erreichen. Nach Durchführung der im Bäderkonzept festgeschriebenen Gesamtinvestitionen in Höhe von 9 Mio.? wird eine Reduzierung des konsumtiven Zuschussbedarfs und eine qualitative Aufwertung der Bremer Bäderlandschaft erwartet.

- Sportentwicklungsplan

Die Erarbeitung eines Sportentwicklungsplanes auf der Basis des überregional anerkannten Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung ist unter wissenschaftlicher Leitung angelaufen. Es werden hier vorrangig nach bestimmten Kriterien die aktuelle Sportinfrastruktur in der Stadt Bremen und im Rahmen einer Umfrage das Sportverhalten der bremischen Bevölkerung erhoben. Die Untersuchungen sollen dazu dienen, dass bis zum Herbst 2003 ein aktueller und nach neuesten Erkenntnissen gestalteter Sportentwicklungsplan vorgelegt werden kann, der insbesondere auch im Hinblick auf notwendige Flächenoptimierungen und Sportstättenbedarfe Handlungsempfehlungen geben soll.

- Flächenoptimierung

Bei der Sportverwaltung wird der Sportstättenbedarf hinsichtlich der Veränderungen der Nutzungsintensivität durch die Bevölkerung und der Kostensituation intensiv geprüft, um gegebenenfalls durch eine Änderung der Angebotsstruktur und/oder Umnutzungen auf gewandelte Sportbedarfe reagieren zu können. So können z. B. Rasensportfläche in Kunststoffplätze umgewandelt werden. Dadurch nicht mehr benötigte Sportstätten können dann wirtschaftlich verwertet werden.

- Nutzungsentgelte

Die Benutzung der Sportstätten ist grundsätzlich unentgeltlich. Lediglich für Sonderleistungen bzw. für erhöhte Betriebskosten sind Entgelte zu entrichten. Diese Entgelte werden in regelmäßigen Abständen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Eine Erhöhung der Entgelte bzw. eine Änderung der Entgelttatbestände wird mittelfristig erfolgen.

- Personalkosten

Es wird davon ausgegangen, dass die Personalkosten im Kernbereich der Sportverwaltung (einschließlich Sportamt) gegenüber dem Status Quo nicht wesentlich abgesenkt werden können. Die vom Sportamt verwalteten bremischen Bezirkssportanlagen sind bereits seit vielen Jahren an allen sieben Tagen der Woche in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr für Schulen, Sportvereine und Verbände geöffnet. Dieses öffentliche Angebot steht damit den Nutzern, rund 450 Vereine mit insgesamt ca. 160.000 Mitgliedern (LSB-Statistik) an 98 Stunden pro Woche zur Verfügung. Jede Bezirkssportanlage wird nur von einem Sportplatzwart mit 38,5 Wochenstunden geleitet. Lediglich im Reinigungsbereich ist eine Entlastung möglich, wenn ausscheidende eigene Reinigungskräfte durch eine Fremdreinigung ersetzt werden.