Die während der Abordnung gezahlten Bezüge werden dem Land

2.21 Planstellen mit Besoldungsaufwand Lehrkräfte, die an Dienststellen des Bundes abgeordnet oder unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt sind, werden auf so genannten Planstellen mit Besoldungsaufwand geführt. Die Planstellen mit Besoldungsaufwand sind in den Schulkapiteln veranschlagt. Abgeordnete bzw. beurlaubte Lehrkräfte räumen die Planstellen in den Schulkapiteln. Damit werden die Stellen frei und können nachbesetzt werden.

Die während der Abordnung gezahlten Bezüge werden dem Land erstattet.

Es sind 41 (41) Planstellen mit Besoldungsaufwand für Abordnungen / Beurlaubungen an Europäische Schulen und an Auslandsschulen des Bundesministeriums der Verteidigung veranschlagt.

Kapitel Schulform Europäische Schulen BMVg Zusammen 05 310 Grundschule 4 3 7

05 320 Hauptschule 2 2 4

05 330 Realschule 1 0 1

05 340 Gymnasium 16 8 24

05 380 Gesamtschule 3 2 5

Zusammen 26 15 41 Europäische Schulen sind offizielle Bildungseinrichtungen, die der gemeinsamen Kontrolle der Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegen. Sie haben in jedem dieser Länder den Status einer öffentlichrechtlichen Anstalt. Zurzeit gibt es 12 Schulen in sieben Ländern. Die Lehrkräfte werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gestellt.

Die Deutschen Schulen der Bundeswehr im Ausland bieten Kindern von Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr im Ausland die Möglichkeit, ihre Schulausbildung weiterhin am deutschen Bildungssystem auszurichten. Hierdurch soll die Wiedereingliederung in das innerdeutsche Schulsystem nach Rückversetzung der Eltern in die Bundesrepublik Deutschland erleichtert werden. Der Unterricht folgt den Lehrplänen von Nordrhein-Westfalen, das auch den Prüfungsbeauftragten für die Anerkennung von Abschlüssen stellt. Die Lehrkräfte für die Auslandsschulen werden in der Regel über die Bewerberdatei des Bundesverwaltungsamtes in Köln gewonnen und für drei bis sechs Jahre aus dem Schuldienst der Bundesländer abgeordnet. Zurzeit gibt es sieben Schulen in fünf Ländern (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, USA).

Seit September 2004 ist das Land Nordrhein-Westfalen mit der schulfachlichen Betreuung der Auslandsschulen der Bundeswehr betraut. Grundlage dieser Vereinbarung ist der Beschluss der 175. Amtschefkonferenz vom 18./2019. September 2003. Dem voraus gegangen war der Beschluss des bisher für die schulfachliche Betreuung zuständigen Bund-LänderAusschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) vom 25./26. Juni 2002, nach dem die Schulen des Bundesministeriums der Verteidigung schulaufsichtlich einem Land der Bundesrepublik Deutschland unterstellt werden sollten.

2.22 Planstellen ohne Besoldungsaufwand Lehrkräfte, die an andere Dienststellen des Landes NRW abgeordnet sind und deren Bezüge nicht aus Mitteln der Schulkapitel bestritten werden, werden auf Planstellen ohne Besoldungsaufwand geführt. Die Planstellen ohne Besoldungsaufwand sind in den Schulkapiteln veranschlagt. Abgeordnete Lehrkräfte werden auf Planstellen ohne Besoldungsaufwand geführt und räumen die Planstellen in den Schulkapiteln. Damit werden die Stellen frei und können nachbesetzt werden.

Die Besoldung der abgeordneten Lehrkräfte wird von den aufnehmenden Dienststellen gezahlt (siehe "Stellen für beamtete Hilfskräfte - abgeordnete Beamte") und ist dort mit veranschlagt.