Arbeitslosigkeit

Nach Entwicklung und Aufbau durch das Land wird die internetbasierte Weiterbildungssuchmaschine www.weiterbildung.in.nrw.de seit Mitte 2007 in einem Trägermodell der Public-Private-Partnership (PPP) betrieben.

Das im Vergabeverfahren erfolgreiche Unternehmen führt die Weiterbildungssuchmaschine mit seinem privaten Weiterbildungsportal zusammen und erhöht damit das Informations- und Serviceangebot rund um das Thema Weiterbildung.

Alle Bildungssuchenden können das Informationsangebot weiterhin kostenlos nutzen und wie bisher können die Bildungsanbieter ihre Kurse kostenfrei präsentieren. Dies wird möglich, weil der neue Betreiber über diese kostenlosen Angebote hinaus zusätzliche kostenpflichtige Serviceleistungen anbietet. Auch wer diese nicht in Anspruch nimmt, kann seine Angebote weiterhin kostenlos präsentieren.

Der vom Land im Rahmen der PPP zu leistende Anteil dient der Entwicklung und Erprobung eines Geschäftsmodells für den dauerhaften Betrieb der Weiterbildungssuchmaschine NRW.

6.32 Kapitel 05 072 Titel 547 10 ­ Kosten für die zentrale Unterstützung der landeseinheitlichen fachlichen und finanziellen Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes.

In Nordrhein-Westfalen arbeiten 560 Einrichtungen der Weiterbildung nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes. Jede Einrichtung hat ihren eigenen Schwerpunkt und eigenes Profil.

Die Mittel dienen dazu, die für alle Einrichtungen der Weiterbildung gleichermaßen geltenden Ziele und Inhalte des Weiterbildungsgesetzes so umzusetzen, dass den Bürgerinnen und Bürgern in allen Städten und Gemeinden des Landes ein vergleichbares Grundangebot an Weiterbildung zur Verfügung steht und sie - dem Ziel der Erhöhung der Bildungsbeteiligung folgend - das für sie passende Angebot nach gleichen Kriterien finden können.

Im Vordergrund steht die Unterstützung der mit dem Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung abgeschlossenen Zielvereinbarung zur landesweiten inhaltlichen Umsetzung der vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Förderung von Angeboten in den Bereichen Sprachförderung, Benachteiligtenprogramme, Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufliche und politische Bildung sowie Wertebildung.

Finanziert werden zum Beispiel dokumentierte Workshops, Informationsveranstaltungen, Expertengespräche und Gutachten zu den Aufgaben der Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes und der damit zusammenhängenden Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen.

6.33 Kapitel 05 072 Titel 633 20 ­ Zuweisungen für Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft der Gemeinden Ansatz 2008: 33.387.000 EUR Ansatz 2007: 33.387.000 EUR

Die Mittel sind für die nach dem Weiterbildungsgesetz zu leistenden Zuweisungen an die kommunalen Träger der 138 Volkshochschulen in Nordrhein ­ Westfalen bestimmt. Mit einem inhaltlich breiten Angebot und einer differenzierten Ansprache der Zielgruppen gehen die Volkshochschulen auf unterschiedliche Bildungsbedarfe ein und erfüllen damit ihren öffentlichen Bildungsauftrag des Weiterbildungsgesetzes.

Ihr Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.

Es deckt über ein verpflichtend durchzuführendes Angebot die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten. Dieses Pflichtangebot ist im Weiterbildungsgesetz quantitativ bestimmt und qualitativ (§ 11 Abs. 2 WbG) beschrieben. Der Umfang des Pflichtangebots hängt ab von der Einwohnerzahl. In diesem Haushaltsansatz sind 4,8 Mio. EUR vorgesehen als zusätzliche Förderung der nach dem WbG geförderten Stellen, Unterrichtsstunden und Teilnehmertage in den Bereichen Sprachförderung, Benachteiligtenprogramme, Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufliche und politische Bildung sowie Wertebildung.

Eine mit dem Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung abgeschlossene Zielvereinbarung gewährleistet, dass diese Mittel für die bildungspolitisch vorgegebenen Schwerpunkte eingesetzt werden.

Insgesamt arbeiten 138 Volkshochschulen, eine kommunale Familienbildungsstätte, 422 anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft, davon 133 Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes. Dafür stellt das Land rund 88 Mio. EUR Grundförderung, davon 10 Mio. EUR für die o.g. bildungspolitischen Schwerpunkte, bereit und garantiert jährlich bis 2010 weitere 12 Mio. EUR aus den dem Land zur Verfügung stehenden Geldern des Europäischen Sozialfonds.