Entsorgungsinfrastruktur

Entsorgungsinfrastruktur 61

Tab. 7.1-2: DK III-Deponien und Deponien mit DK III-Abschnitten in NRW Lfd. Nr. Entsorger Nr.Deponie Betreiber Deponie Standort:

- 1 E11216124 Werksdeponie "Halde III" Sachtleben Chemie GmbH Duisburg

- 2 E16216056 Sonderabfalldeponie "Dormagen-Rheinfeld" Bayer Industry Services GmbH & Co. OHG Dormagen

- 3 E17011350 Deponie "Eyller-Berg" Eyller-Berg Abfallbeseitigungs GmbH Kamp-Lintfort

- 4 E17016018 SAD "Hünxe-Schermbeck" AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Hünxe

- 5 E31636010 Sonderabfalldeponie "Leverkusen-Bürrig" Bayer Industry Services GmbH & Co. OHG Leverkusen

- 6 E36236037 Deponie Knapsack im Tagebau "Vereinigte Ville" REMONDIS Industrie Service GmbH Hürth

- 7 E37039011 Klärschlammhochdeponie "Oberbruch" NUON Energie und Service GmbH Heinsberg

- 8 E38236042 Sonderabfalldeponie für Produktionsabfälle Degussa Immobilien GmbH & Co. KG Troisdorf

- 1 E51351047 ZDE Zentraldeponie Emscherbruch AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH Gelsenkirchen

- 2 E91391032 Deponie "Dortmund Nord-Ost" EDG Entsorgung Dortmund GmbH Dortmund

- 3 E95891190 Zentrale Reststoffdeponie "Hochsauerlandkreis" AHSK Abfallentsorgungsbetrieb des HSK Meschede 5,7 Mio. m Restvolumen Deponien mit DK III-Abschnitten (Stand: 31.12.2005) 21,1 Mio. m3 Restvolumen DK III-Deponien (Stand: 31.12.2005).

Deponien der Klassen II und I:

Auf Deponien der Klasse II können gefährliche Abfälle abgelagert werden, sofern diese die entsprechenden Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung einhalten.

Eine über das Jahr 2009 hinaus reichende Laufzeit haben 11 von insgesamt 16 Deponien der Klasse II, auf denen gefährliche Abfälle abgelagert werden können.

Ihr Restvolumen beläuft sich auf rund 22 Mio. m. Weitere knapp 6,6 Mio. m3

Restvolumen haben fünf Deponien, die ihren Betrieb voraussichtlich bis zum 15.07.2009 einstellen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die dort abgelagerten gefährlichen Abfälle die Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung erfüllen, können auch Deponien der Klasse I zur Sonderabfallentsorgung beitragen. Das Restvolumen von 21 Deponien der Klasse I, auf denen in unterschiedlichem Umfang gefährliche Abfälle abgelagert werden, beläuft sich auf insgesamt knapp 18 Mio. m. Davon entfallen rund 5 Mio. m3 auf Deponien, deren Laufzeit voraussichtlich spätestens am 15.07.2009 endet.

Entsorgungsinfrastruktur:

Verbrennungsanlagen Sonderabfall-/Rückstandsverbrennungsanlagen Nordrhein-Westfalen verfügt über 1331 der Entsorgung gefährlicher Abfälle dienende Abfall- bzw. Rückstandsverbrennungsanlagen. Die nutzbare Kapazität dieser Anlagen beläuft sich auf rund 0,6 Mio. Mg/a.

Von Chemieunternehmen bzw. daraus hervorgegangenen Unternehmen werden 12 Verbrennungsanlagen betrieben. Sechs dieser Anlagen mit einer Kapazität von zusammen ca. 0,15 Mio. Mg/a setzen ausschließlich eigene Abfälle ein bzw. sind überwiegend durch eigene Abfälle ausgelastet.

Fünf Anlagen mit einer Kapazität von rund 0,3 Mio. Mg/a haben ihren Standort in Chemieparks. In diesen Anlagen werden außer den Abfällen der dort ansässigen Unternehmen auch von Externen stammende Abfälle entsorgt.

Eine einzige Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Kapazität von knapp 0,1 Mio. Mg/a ist bereits von ihrer ursprünglichen Konzeption her ausschließlich auf die Entsorgung von Abfällen Dritter (Fremdentsorgung) ausgerichtet gewesen.

Für die Verbrennung von als gefährlich eingestuften Schlämmen aus der Behandlung von industriellem Abwasser stehen zusätzliche Kapazitäten in einer Größenordnung von knapp 0,1 Mio. Mg/a in Klärschlammverbrennungsanlagen zur Verfügung. In diesen Anlagen werden ansonsten überwiegend nicht gefährliche Abfälle bzw. Schlämme eingesetzt.

Die nutzbare Kapazität der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf rund 5,7 Mio. Mg/a. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist durch Erweiterungen vorhandener Anlagen, die z. T. bereits in der Realisierungsphase sind.