Energiepolitik

Energiepolitik Landesvertretung NRW, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, poststelle@lv-eu.nrw.de Bericht für den Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2008 13 / 36 ein Minderungsziel von 14% gelten. Im Fall der neuen Mitgliedstaaten soll eine Emissionssteigerung zugelassen werden, z.B. +20% für Bulgarien.

- Der Energieverbrauch in der Europäischen Union soll bis 2020 zu 20% durch erneuerbare Energien abgedeckt werden (derzeit 8,5%). Für jeden Mitgliedstaat wird ein nationales rechtlich durchsetzbares Ziel festgelegt, für Deutschland sind 18% vorgesehen.

- Bis 2020 soll der Anteil an kontrolliert nachhaltig erzeugten Biotreibstoffen für den Verkehr in allen Mitgliedstaaten mindestens 10% betragen. Er betonte das Erfordernis eines zügig abzuschließenden weltweiten Abkommens, bei dem man sich im Falle eines Scheiterns Gedanken über Einfuhrzölle oder eine CO2 ­ Steuer machen müsse.

Für die Liberalen bot MdEP Graham Watson (ALDE) der Kommission die Zusammenarbeit seiner Fraktion an, da der Klimaschutz die größte Aufgabe auf unserem Planeten darstelle. Er betonte die wichtige Rolle der Kommission, da die nationalen Regierungen diese bedeutungsvolle Aufgabe nur schwerlich allein umsetzen könnten.

Auch die deutsche MdEP Rebecca Harms (Grüne/EFA) begrüßte die Vorschläge der Kommission. Eine gute Klimapolitik sei geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union zurückzugewinnen. Sie kritisierte die Attacken der Industrie als inakzeptabel, da insbesondere der freie Markt die Verantwortung für zahlreiche Emissionen und damit den Klimawandel trage. Er unterstrich, dass „nun die Vision von Angela Merkel weiterentwickelt wurde". Doch Barroso würde die „Katze nicht aus dem Sack lassen", er habe nicht viele Zahlen gehört. Enttäuscht sei er, dass der Abfallpolitik nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet werde. Das Emissionshandelssystem müsse seiner Meinung nach „knapp und fair" sein. Für Erheiterung sorgten die Äußerungen zweier Abgeordneter der kleineren Parteien, die bestritten, dass es Belege für eine Klimaerwärmung gebe. Einer der Abgeordneten warf in diesem Zusammenhang Umweltkommissar Dimas Inkompetenz vor.

Kontakt: Silke Will i.V., silke.will@lv-eu.nrw.de, Kurzwahl 871-726; Christian Stang i.V., christian.stang@lveu.nrw.de, Kurzwahl 871-727

Weiterführende Informationen: http://ec.europa.eu/commission_barroso/presid ent/index_de.htm Energiepolitik Landesvertretung NRW, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, poststelle@lv-eu.nrw.de Bericht für den Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2008 14 / 36

Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie Europäische Kommission stellte Eckpunkte vor

Im Rahmen der „Woche der nachhaltigen Energie" stellte die Europäische Kommission die Eckpunkte der Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie vor. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinie, die erst am 04.01.2003 in Kraft getreten war, sind die Ergebnisse von Studien, denen zufolge das größte Einsparpotential - mit geschätzt 40% der CO2-Emissionen - im Gebäudebereich liegt. In Anbetracht der ehrgeizigen Ziele der Europäischen Union, die Energieeffizienz um 20% zu steigern und die Treibhausgasemissionen um 20% zu senken, liegt auf dieser Richtlinie ein besonderes Gewicht und die Überarbeitung wird mit Priorität betrieben.

Am 31.01.2008 hatte die Kommission Stakeholder und Vertreter der Mitgliedstaaten zu einer Konferenz eingeladen, während der zum einen der bislang ereichte Umsetzungsstand der Richtlinie beleuchtet wurde, die Erfahrungen ausgetauscht und Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie vorgestellt wurden.

Im Ergebnis wird die Richtlinie sehr schleppend umgesetzt. Der Vertreter des European Energy Network (EnR), das hierzu eine Studie erstellt hat, führte aus, dass etwa nur 20% der Befragten die derzeitige Richtlinienfassung als leicht verständlich empfinden und etwa zwei Drittel der Mitgliedstaaten eine Berechnungsmethode eingeführt haben. Davon gelten drei Viertel wiederum nur für Wohngebäude. Der große Bereich der öffentlich und gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 1000 qm Fläche, für die die Richtlinie eigentlich gilt,

­ sie ist erst ab Gebäuden mit einer Fläche ab 1000 qm anzuwenden ­ wird aktuell kaum bearbeitet. Damit entgehen 72% des Gebäudebestandes den Untersuchungen. Hieraus resultiert die - im Übrigen nicht nur von der EnR aufgestellte - Forderung, bei der Überarbeitung der Richtlinie die 1000 qm-Begrenzung aufzugeben. Weitere Probleme liegen, so ergab die Diskussion, u.a. im Bereich des Mangels an qualifizierten Sachverständigen, der Komplexität der Berechnungsmethodik und ihrer Anwendbarkeit auf den Gebäudebestand vor 1900, einer fehlenden Datenbank für die Erfassung und Systematisierung von Gebäudedaten, die fehlende Vergleichbarkeit der Ergebnisse und Werte und den fehlenden finanziellen Anreizen für die energetische Sanierung der Gebäude. Dies betrifft insbesondere die kleineren Gebäude wie privat genutzte Wohngebäude, bei denen der Kosten-Nutzen­ Effekt sich selten positiv darstellen lässt, und die Eigentümer eine Sanierung schwer finanzieren können. Empfohlen wurde im Weiteren die Einbeziehung der gebäudetechnischen Anlagen in die Gesamtenergieeffizienzbetrachtung der Gebäude und die Schaffung von finanziellen Anreizsystemen.

Die Europäische Kommission will mit der Überarbeitung die Realisierung der Einsparpotentiale auf pragmatische Art und Weise beschleunigen und hierzu mit der Richtlinienüberarbeitung kostenoptimierte Anforderungen vorschlagen, zu denen auch Beratungen über die Lebenszyklus-Betrachtung bei Gebäuden gehören soll. Im Weiteren soll auch über Mindestanforderungen für Grenzwerte zum Gesamtenergieverbrauch einschließlich Heizen und Kühlen und/oder Treibhausgasemissionen eines Gebäudes sowie zu Passiv- oder NullCO2-Gebäuden nachgedacht werden. In Anbetracht der großen Unterschiede der nationalen Gegebenheiten soll das Prinzip der nationalen Festlegung der Anforderungen erhalten bleiben, aber zukünftig eine Vergleichbarkeit erreicht werden.

Das Basisdokument zur Überarbeitung der Richtlinie soll in den nächsten drei Monaten erarbeitet werden.

Kontakt: Gudrun Kessler-Wiedeck, Gudrun.KesslerWiedeck@lv-eu.nrw.de, Kurzwahl 871-744

Weiterführende Informationen: http://ec.europa.eu/energy/climate_actions/ind ex_en.htm Verfahrensstand: 2008 Vorlage des Richtlinienentwurfs Arbeits- und Sozialpolitik Landesvertretung NRW, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel, Telefon 0032-2-7391-775, Telefax 0032-2-7391-707, poststelle@lv-eu.nrw.de Bericht für den Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2008 15 / 36

Arbeits - undSozi alpoli tik Europäische Kommission genehmigt Beihilfe zur Senkung der Sozialabgaben Sozialpolitik und Wettbewerbsrecht

Die Europäische Kommission hat am 11.12.2007 entschieden, dass eine in Schweden geplante Beihilferegelung, die die Sozialversicherungsabgaben für KMU in bestimmten Dienstleistungssparten senken soll, nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wurde am 11.01.2008 im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer N 581/2007 veröffentlicht.

Die von der schwedischen Regierung ins Auge gefasste Maßnahme zielt auf eine langfristige Erhöhung der Beschäftigung in den betreffenden Wirtschaftszweigen ab. Für Arbeitgeber sollen Anreize geschaffen werden, mehr Menschen auf der Basis eines angemeldeten Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen. Dabei geht es in erster Linie um besonders gefährdete Personengruppen (Zuwanderer, Geringqualifizierte, Jugendliche, teilzeitbeschäftigte Frauen) in bestimmten Dienstleistungsbranchen, in denen ein ausgeprägter Trend zur Abgabenvermeidung und ein hoher Anteil nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit festzustellen sind.

Nach Auffassung der Kommission fallen die positiven Auswirkungen der geplanten Maßnahme letztlich stärker ins Gewicht als die Nachteile einer etwaigen Verfälschung des Wettbewerbs. Die vorgeschlagene Maßnahme würde zur Verringerung der Arbeitskosten in bestimmten Segmenten des Dienstleistungssektors führen, da sie eine Absenkung der von den Arbeitgebern zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge von 32% auf 10% der Lohnsumme vorsieht. Die Regelung würde für Wirtschaftszweige gelten, die einen hohen Anteil nicht angemeldeter Erwerbstätiger beschäftigen (Schattenwirtschaft), mit häuslichen Tätigkeiten konkurrieren oder eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften mit relativ geringer Produktivität generieren (z. B. Gastronomie, Taxigewerbe, Wartung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Kleinbooten, chemische Reinigung, Frisörgewerbe). Die Beihilferegelung, die bis 2010 gelten soll, würde nur Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Die zur Finanzierung der Beihilfen erforderlichen Haushaltsmittel werden mit jährlich 4,1 Mrd. schwedischen Kronen (etwa 436 Mio. Euro) veranschlagt. Nach Angaben der schwedischen Behörden würde eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge in bestimmten Dienstleistungsbereichen langfristig einen Anstieg der Nachfrage nach den betreffenden Dienstleistungen nach sich ziehen. Es wird mit einer Erhöhung des Beschäftigungsstands in der offiziellen „weißen" Wirtschaft und gleichzeitig mit einem Rückgang von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie nichtberuflichen und häuslichen Tätigkeiten gerechnet. Auf lange Sicht dürfte die Maßnahme etwa 17. neue Arbeitsplätze schaffen. Die schwedischen Behörden schlagen vor, die Wirksamkeit der Regelung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten von einem unabhängigen Sachverständigengremium überprüfen zu lassen. Eine derartige Beihilferegelung kann nach den einschlägigen EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen genehmigt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die positiven Auswirkungen die Nachteile einer etwaigen Verfälschung des Wettbewerbs überwiegen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die zu erwartende Wettbewerbsverzerrung angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Befristung und ihrer in erster Linie lokalen Wirkung begrenzt wäre.

Im Übrigen würde eine mögliche Wettbewerbsverzerrung durch die positiven Effekte der Maßnahme kompensiert, insbesondere durch einen Anstieg der Beschäftigung, einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und die Verwirklichung der im gemeinsamen Interesse liegenden Ziele.

Hintergrund: Die Kommission unterstützt die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, insbesondere wenn damit ein Beitrag zur Erreichung der zentralen Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung geleistet wird. In einer Mitteilung vom 24.10.2007 mit dem Titel „Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken" legt sie dar, dass hohe Steuern, hohe Sozialversicherungsbeiträge und ein hoher Verwaltungsaufwand üblicherweise als Faktoren gesehen werden, die nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit Vorschub leisten.