Inhaftierten Strafgefangenen Drogenkonsum aufgrund des körperlichen Zustands oder Verhaltens festgestellt?

Kontrollen auf Drogenkonsum erfolgen in den Justizvollzugsanstalten als Verdachts-, Basis- oder Zugangskontrollen.

Die in den Justizvollzugsanstalten durchgeführten Verdachtskontrollen erfolgen als Urinkontrollen erlassgemäß in folgenden Fällen:

- Auffinden von Drogen und Drogenutensilien in der Besitzsphäre des Gefangenen,

- geeignete Hinweise Dritter,

- Auffälligkeiten im Verhalten, Aussehen und Umfeld, die auf Drogenkonsum hindeuten,

- sonstige Wahrnehmungen oder Erkenntnisse, die darauf hindeuten oder belegen, dass der Gefangene während der Haft mit Drogen in Berührung gekommen ist.

Verdachtskontrollen erfolgen danach nicht nur aufgrund eines besonderen körperlichen Zustands oder Verhaltens.

Basiskontrollen sind Urinkontrollen, die der Beurteilung der Belastungslage hinsichtlich des Drogenkonsums in den Justizvollzugsanstalten dienen. Um verlässliche Daten hierüber zu erlangen, bedarf es einer Mindestzahl von Urinkontrollen pro Gefangenen (4 Mal pro Jahr).

In die Basiskontrolle sollen Gefangene aufgenommen werden,

- bei denen Verdachtskontrollen durchzuführen sind,

- bei denen Hinweise im Urteil, in Gutachten oder in sonstigen Unterlagen auf eine Betäubungsmittel-Abhängigkeit oder -Gefährdung deuten,

- die im Rahmen der Zugangsuntersuchung im Hinblick auf Betäubungsmittel-Konsum einen positiven Befund aufwiesen.

Zugangskontrollen sind Urinkontrollen, die im Rahmen der Zugangsuntersuchung (§ 5 StVollzG und VVen hierzu) vorgenommen werden. bis 2004 keine Verdachtskontrollen angefallen. Es wurden Basis- und systematische Zugangskontrollen durchgeführt.

Der Umfang dieser Kontrollen in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2.

Frage 2. Wie viele Drogen-Urin-Kontrollen wurden in den in Frage 1 aufgeführten einzelnen Jahren in den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden durchgeführt?

Drogen-Urin-Kontrollen umfassen Basis-, Verdachts- und Zugangskontrollen. In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I wurden jährlich nur die Basiskontrollen zahlenmäßig erfasst, die Zugangskontrollen nur für den Gesamtzeitraum 2001 bis 2004.