Wenn konkrete Hinweise auf eine unerlaubte Übergabe verbotener Gegenstände vorliegen wird Trennscheibenbesuch angeordnet oder ein

Frage 3. Wie stellen sich die Kontrollen im Zusammenhang mit Besuchen in den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden dar?

Sämtliche Justizvollzugsanstalten mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I: Besucher werden im Pfortenbereich vor dem Besuch mittels Einsatz von Metalldetektoren und Abtasten der Kleidung kontrolliert. Bei Vorliegen eines konkreten Verdachtsmoments ist mit Einverständnis des Besuchers eine teilweise Entkleidung statthaft. Ist der Besucher mit dem Ablegen einzelner Kleidungsstücke nicht einverstanden bzw. lehnt er bei einem befürchteten Missbrauch einen optisch und akustisch überwachten oder einen Trennscheibenbesuch ab, so wird der Besuch gänzlich versagt.

Gefangene werden vor Besuchsbeginn durchsucht.

Jeder Besuch wird optisch überwacht. Nach Ende des Besuchs wird bei den Strafgefangenen eine mit Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung durchgeführt.

Wenn konkrete Hinweise auf eine unerlaubte Übergabe verbotener Gegenstände vorliegen, wird Trennscheibenbesuch angeordnet oder ein Besuchsverbot erteilt.

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I Anstaltsfremde Personen werden mittels Metallsuchrahmen, Metallhandsonden und durch Abtasten der Kleidung kontrolliert. Besuche finden dort nicht statt.

Frage 4. In wie vielen Fällen konnte durch die Urinkontrollen in den in Frage 1 jeweils aufgeführten Jahren in den Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Frankfurt am Main II, Frankfurt am Main III, Frankfurt am Main IV, Fulda, Gießen, Kassel I, Kassel II, Kassel III, Limburg, Rockenberg, Schwalmstadt, Weiterstadt und Wiesbaden der Konsum von Drogen bei Inhaftierten nachgewiesen werden? In wie vielen Fällen wurden im Anschluss von Besuchen bei Strafgefangenen in den in Frage 1 einzeln aufgeführten Jahren Drogen sichergestellt?

Frage 6. Welche medizinische und therapeutische Behandlung erfahren Strafgefangene, bei denen

a) im Rahmen der Einweisung oder Aufnahmen,

b) während der Haftbüßung Drogenkonsum und/oder Drogenbesitz festgestellt wird?

Die genannten Fallgruppen erfahren keine unterschiedliche Behandlung.

Justizvollzugsanstalt Butzbach

Der Anstaltsarzt bestellt den Gefangenen kurz nach Eintreffen in der hiesigen Anstalt zur Zugangsuntersuchung. Er entscheidet über eine eventuell erforderliche Substitution.

Seit mehreren Jahren ist ein Polamidonprogramm etabliert. Im Jahr 2001 nahmen pro Monat ca. 30 Inhaftierte dieses Hilfsangebot in Anspruch (2002 monatlich 38 Teilnehmer, 2003 monatlich 35 Teilnehmer, 2004 26 Teilnehmer).

Daneben gibt es für den oben genannten Personenkreis eine Gesprächsgruppe, die durch den psychologischen Dienst und den Krankenpflegedienst betreut wird. Auch die externe Drogenberatung steht zur Verfügung.

Gefangene, bei denen Drogenkonsum festgestellt wurde, erhalten die Gelegenheit, Kontakt zum Drogenberater aufzunehmen.

Justizvollzugsanstalt Darmstadt

Im Rahmen der Einweisung oder Aufnahmen wird in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt bei allen neuen Zugängen ein Drogentest durchgeführt. Die medikamentöse oder stationäre Behandlung wird nach Befund der körperlichen Untersuchung, Beschwerden der Patienten und Drogenbefund entschieden. Patienten mit Drogen- oder Alkoholentzug werden in einem Gemeinschaftshaftraum untergebracht oder unregelmäßigen Sichtkontrollen unterzogen.

Justizvollzugsanstalt Dieburg Gefangene, bei denen Drogenkonsum und/oder Drogenbesitz festgestellt wird, werden erforderlichenfalls speziellen medizinischen Behandlungen zugeführt. Darüber hinaus werden im Einzelfall Fachgespräche mit dem Sozialdienst und dem psychologischen Dienst herbeigeführt und gegebenenfalls im Einzelfall eine psychologische Betreuung vorgenommen.

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I

Je nach konsumierter Drogenart und Menge wird der Entzug mittels Methadon oder sonstigen Medikamenten eingeleitet.

6 Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksachen 16/3693, 3694, 3696, 3698, 3703, 3709­3720

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main II

Die medizinische und therapeutische Behandlung richtet sich nach Art und Ausprägung der erkrankten Drogengefährdung. Die Gegenmaßnahmen reichen von stationärer Einweisung zur Entgiftung bei besonders schweren Fällen in ein externes oder in ein Justizvollzugsanstalts-Krankenhaus über medikamentös gestützte Entzüge bis zu rein symptomatischer Entzugsbegleitung bei schwächeren Ausprägungen der Suchterkrankungen.

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III Strafgefangene, bei denen Drogenkonsum festgestellt wird, werden von der Anstaltsärztin (Internistin mit Fachkunde "Suchtmedizin") und von einem Konsiliarpsychiater behandelt und betreut. Begleitet werden die Maßnahmen von der externen Drogenberatung, dem psychologischen Dienst, dem Sozialdienst sowie der evangelischen und katholischen Seelsorge.

Außerhalb des Vollzuges begonnene Substitutionstherapien werden im Vollzug fortgesetzt. Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schwerkranke oder Schwangere) wird eine Substitutionstherapie während des Vollzugs begonnen. Die erforderlichen Maßnahmen veranlasst die Anstaltsärztin, gegebenenfalls wird bei psychischen Begleiterscheinungen eine medikamentöse Therapie eingeleitet.

Weiterhin werden von der Anstaltsärztin und dem psychologischen Dienst Gesprächstherapien angeboten. Falls eine Entlassung gemäß § 35 BtMG ansteht, wird die betreffende Gefangene in Zusammenarbeit mit der externen Drogenberatung und dem Sozialdienst in eine geeignete Therapieeinrichtung vermittelt.

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV Gefangene, bei denen bei Inhaftierung Drogenkonsum festgestellt wird, werden, falls sie schon in einem Methadon-Programm sind, weiter substituiert oder methadongestützt entzogen. Zur therapeutischen Behandlung ist von der Diakonie Hanau ein Mitarbeiter mit 16 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV tätig. Während dieser Zeit betreut er Gefangene, bei denen eine Drogenproblematik besteht. Er bereitet darüber hinaus Therapiemaßnahmen vor.

Justizvollzugsanstalt Fulda Befindet sich der Strafgefangene zum Zeitpunkt der Aufnahme im Methadonprogramm, wird er unverzüglich in das Zentralkrankenhaus nach Kassel verlegt. Strafgefangene, bei denen während der Aufnahmeuntersuchung der Konsum von illegalen Drogen festgestellt wird, werden differenziert nach dem jeweiligen Konsummuster entgiftet. Dazu stehen verschiedene Entgiftungsschemata zur Verfügung, welche vom Anstaltsarzt verordnet werden.

Bei schwerst abhängigen Politoxikomanen erfolgt gegebenenfalls die Einweisung in das Zentralkrankenhaus bei der Justizvollzugsanstalt Kassel I.

Während der Haftverbüßung ist üblicherweise keine Entgiftung erforderlich.

Zur Abklärung von Drogenproblemen stehen der Anstaltsarzt, der Sozialdienst, der Anstaltsleiter und der Sicherheitsdienstleiter zur Verfügung.

Darüber hinaus werden gefährdete Gefangene auf das Angebot der Drogenhilfe Nordhessen hingewiesen.

Justizvollzugsanstalt Gießen Strafgefangene, bei denen Drogenkonsum festgestellt wird, werden in geeignet erscheinender Weise, z. B. anstaltsärztlich oder psychotherapeutisch, behandelt und betreut. Begleitet werden die Maßnahmen zumindest von der externen Drogenberatung.

Justizvollzugsanstalt Kassel I

Während der medizinischen Zugangsuntersuchung wird erforderlichenfalls eine Entgiftung angeraten, die teilweise stationär im Zentralkrankenhaus oder im Hafthaus vorgenommen wird. Hierbei kommt eine medikamentengestützte Entgiftung, teilweise mit Psychopharmaka, teilweise mit Methadon, zum Einsatz.

Des Weiteren führen die Mitarbeiter der externen Drogenberatung Beratungsgespräche durch und geben Hilfestellung bzw. bereiten die Aufnahme in einer Therapieeinrichtung vor.

Justizvollzugsanstalt Kassel II Gefangene, die in die Justizvollzugsanstalt Kassel II - Sozialtherapeutische Anstalt - aufgenommen werden, sind in der Regel aktuell drogenfrei. Die geltenden Aufnahmekriterien sehen nämlich vor, dass Gefangene mit akuter Suchtproblematik zunächst von einer Aufnahme ausgeschlossen sind.