Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bearbeitet die Geschäftsfelder Landeseigener Forstbetrieb Dienstleistung und

148 Kapitel 10 260 Landesforstverwaltung Einnahmen Ausgaben Haushaltsansatz 2009: 5.987.800 EUR 32.667.000 EUR

Die Aufgaben der Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalen ergeben sich insbesondere aus dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Landesforstverwaltung ist seit dem 01.01.2005 zweistufig organisiert: Sie besteht aus der Obersten Forstbehörde (MUNLV) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Der Landesbetrieb Wald und Holz hat in den Jahren 2005 bis 2007 eine Reorganisation durchlaufen und zum 01.01.2008 den Echtbetrieb in der neuen Struktur mit 14 Regionalforstämtern, einem Lehr- und Versuchsforstamt in Arnsberg und dem Nationalparkforstamt Eifel aufgenommen.

Die Zentrale des Landesbetriebs ist zukünftig in Arnsberg.

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bearbeitet die Geschäftsfelder:

- Landeseigener Forstbetrieb,

- Dienstleistung und

- Hoheit.

Geschäftsfeld 1: Landeseigener Forstbetrieb

Das Geschäftsfeld 1, Landeseigener Forstbetrieb, umfasst die Bewirtschaftung des Staatswaldes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Staatswald hat eine Flächengröße von 119.550 ha (Stichtag 31.12.2007); hiervon sind 116.050 ha Forstbetriebsfläche und 3.500 ha Nebenfläche. Der Anteil der Staatsforste an der Gesamtwaldfläche des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt rund 13 v. H. Etwa die Hälfte der Fläche ist mit Laubholz, vorwiegend Buche, bestockt. Beim Nadelholz hat die Fichte den größten Flächenanteil.

Darüber hinaus hat die Landesforstverwaltung ca. 2.893 ha Wald aus Naturschutzgründen angepachtet.

- 149 Insbesondere nachstehende Aufgaben werden gemäß Betriebssatzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW erledigt:

- Bewirtschaftung des Staatswaldes nach neuzeitlichen forstwirtschaftlichen Grundsätzen, einschließlich Nutzung der grundstücksgleichen Rechte wie Jagd und Fischerei,

- Liegenschaftsmanagement,

- besondere Leistungen im Bereich der Waldökologie,

- Betrieb von Anlagen zur energetischen Nutzung von holzhaltiger Biomasse.

Geschäftsfeld 2: Dienstleistung

Im Landesforstgesetz ist dem Landesbetrieb Wald und Holz u. a. als Dienstleistungsaufgabe übertragen worden, alle Waldbesitzerinnen und -besitzer durch Rat, Anleitung und tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Waldes zu unterstützen. Rat und Anleitung sind für diese kostenlos, während dem Landesbetrieb Wald und Holz für die tätige Mithilfe ein Entgelt zu zahlen ist, das ca. 25 v. H. der tatsächlichen Kosten beträgt. Bis zu 75 v. H. werden durch Landesförderung abgedeckt.

Insbesondere nachstehende Aufgaben werden gemäß Betriebssatzung des Landesbetriebs Wald und Holz erledigt:

- Betreuung der Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie forstlicher Zusammenschlüsse durch tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Waldes,

- Dienstleistungen für Nichtwaldbesitzerinnen und -besitzer.

In einem Pilotvorhaben ist vorgesehen, für die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen des Waldbesitzes eine Umstellung der indirekten auf eine direkte Förderung vorzunehmen. Es ist beabsichtigt Landes- und EU-Mittel (EFRE) einzusetzen.

- 150 Geschäftsfeld 3: Hoheit

Dem Landesbetrieb Wald und Holz wurde durch das Landesforstgesetz in Verbindung mit dem Landesorganisationsgesetz die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben zugewiesen; dieser führt unter anderem auch Förderprogramme für die Forst- und Holzwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen durch. Im Rahmen der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit betreibt er fünf Jugendwaldheime.

Insbesondere nachstehende Aufgaben werden gemäß Betriebssatzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW erledigt:

- Forstaufsicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Betretungsrecht, Kahlhieb, Waldumwandlung, Wiederaufforstung, Brandschutz,

- Forstschutz und Ordnungswidrigkeitsverfahren,

- Sicherung der Waldfunktionen durch Beteiligung bei allen behördlichen und kommunalen raumwirksamen Planungen und Vorhaben,

- Betreuung der Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie forstlichen Zusammenschlüsse durch Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes,

- Durchführung forst- und holzwirtschaftlicher Förderprogramme,

- Entwicklung des Clusters Forst und Holz,

- Öffentlichkeitsarbeit,

- Betrieb von Jugendwaldheimen,

- Verwaltung und Betrieb von Waldnationalparken,

- Ausbildung,

- phytosanitäre Kontrollen und Beratungen.