Nachwuchsmangel in der Hessischen Steuerverwaltung
Die hessische Steuerverwaltung unternimmt vielfältige Ausbildungsanstrengungen, um den steuerlich gebildeten Nachwuchs für den eigenen Bedarf zu gewinnen und einen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation junger Menschen zu leisten.
Für den eigenen Bedarf werden Finanzanwärter in der Laufbahn des gehobenen Dienstes (dreijähriger Vorbereitungsdienst) und Steueranwärter in der Laufbahn des mittleren Dienstes (zweijähriger Vorbereitungsdienst) ausgebildet. Die Einstellungszahlen orientieren sich am prognostizierten Ersatzbedarf nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Da in der Vergangenheit in bestimmten Phasen nur eine deutlich unter dem Bedarf liegende Einstellungsquote realisiert wurde, ist mit dem Haushaltsjahr 2001 ein Strukturprogramm Steuerverwaltung von 10 Jahren im Umfang von 300 Stellen des gehobenen Dienstes aufgelegt worden. Das Programm wird in Jahresraten von 30 Stellen abgewickelt, die durch Umwandlung von Anwärterstellen des mittleren Dienstes zur Verfügung gestellt werden. In dieser Umwandlung der Anwärterstellen des mittleren Dienstes liegt der Grund für die große Differenz in den nachfolgenden Übersichten zwischen den vorhandenen Anwärtern im mittleren Dienst und den korrespondierenden Haushaltsstellen. Ohne den Stellenüberhang könnte die für das Strukturprogramm erforderliche Stellenumwandlung nicht realisiert werden.
Seit 2002 sind die Einstellungszahlen bedarfsgerecht deutlich angehoben und konstant auf diesem Niveau gehalten worden, sodass personelle Engpässe überwunden werden konnten.
Im Rahmen des von der Landesregierung mit der Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossenen Hessischen Paktes für Ausbildung 2004 bis 2006 hat sich das Hessische Ministerium der Finanzen außerdem verpflichtet, im gesamten Ressortbereich jährlich 86 Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung einzustellen. Hiervon trägt die hessische Steuerverwaltung mit jährlich 65 Auszubildenden (Fachangestellte für Bürokommunikation und Fachinformatiker) den Hauptanteil.
Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und die der Ausbildungsstellen in der hessischen Steuerverwaltung seit 1999 entwickelt?
Seit 1999 haben sich die Stellen für Auszubildende im Kapitel 0604 des Einzelplans 06 für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen wie folgt entwickelt:
Für das Ausbildungsjahr 2005 haben sich bisher insgesamt 3.
Für das Ausbildungsjahr 2005 ist bei den Finanzanwärtern des gehobenen Dienstes eine Lehrgangsstärke von 200 Personen vorgesehen. Von den externen Bewerberinnen und Bewerbern werden definitiv 120 Personen eingestellt. Entsprechend dem Kabinettsbeschluss über die Neufassung der Regelungen betreffend den Einstellungsstopp in der Landesregierung vom 29. November 2004 ist beabsichtigt, den restlichen Bedarf durch PVS
Bewerber abzudecken. Soweit dies nicht vollständig möglich sein sollte, kann die Zahl der externen Einstellungen bis zum Ausbildungsbeginn am 1. August 2005 noch auf maximal 160 Personen steigen.
Da die Gewinnung der vorgesehenen 120 Anwärter für die Laufbahn des mittleren Dienstes, die die Ausbildung im Jahr 2005 beginnen sollen, nach dem genannten Kabinettsbeschluss ausschließlich aus der PVS erfolgt, werden keine externen Bewerber angenommen.
Für die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz werden 60 Fachangestellte für Bürokommunikation und 5 Fachinformatiker Systemintegration angenommen.
Frage 5. Mit welchen Begründungen werden Bewerbungen von Schulabgängern um einen Ausbildungsplatz negativ beschieden?
Bei Bewerberinnen und Bewerbern für die Laufbahn des gehobenen Dienstes bestehen folgende Einstellungskriterien:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU,
- Höchstalter 35 Jahre (bei einer Schwerbehinderung max. 40 Jahre),
- Abitur oder Fachhochschulabschluss,
- Mindestnotendurchschnitt 9 Punkte.
Sofern eines dieser Kriterien nicht vorliegt, werden die Bewerber abgelehnt.
Ansonsten wird an den Ausbildungsfinanzämtern ein Vorstellungsgespräch mit Einstellungstest durchgeführt. Die für die Ausbildung weniger geeigneten Bewerber erhalten eine entsprechende Absage von den Ausbildungsfinanzämtern. Da im mittleren Dienst 2005 lediglich eine landesinterne Auswahl aus den der PVS gemeldeten Personen stattfindet, erhalten externe Bewerber eine Absage mit der Mitteilung, dass in der Nichtberücksichtigung keine negative Einschätzung des Leistungsvermögens zum Ausdruck komme.
Die Auswahl der Fachangestellten für Bürokommunikation obliegt den entsprechenden Ausbildungsfinanzämtern auf der Basis der schulischen Leistungen und der persönlichen Eignung. Bei den Bewerbern um die Ausbildung zum Fachinformatikern Systemintegration wird ungefähr ein Drittel der Bewerber nach den schulischen Leistungen ausgewählt und zu einem Test eingeladen. Die Testergebnisse bilden die Grundlage für ein abschließendes Vorstellungsgespräch bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main.
Sofern in den einzelnen Ausbildungsgängen das Auswahlverfahren abgeschlossen und alle Ausbildungsplätze vergeben sind, wird den weiteren Bewerbern der entsprechende Sachverhalt mitgeteilt.
Frage 6. Wie geht die Landesregierung mit der Forderung der Deutschen Steuergewerkschaft, Landesverband Hessen, um, zum 1. Januar 2005 mindestens 100 Schulabgänger für die Ausbildung zum Steuerbeamten/zur Steuerbeamtin einzustellen?
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat ein ureigenes Interesse, die Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung angesichts der Aufgabenvielfalt (Stichworte: Komplexität des Steuerrechts, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs) sicherzustellen und den personellen Ersatzbedarf zu decken. Dies gelingt aber nur, wenn sich das Land trotz dramatisch wegbrechender Steuereinnahmen durch eine konsequente Konsolidierungspolitik die finanzielle Handlungsfähigkeit erhält. Aus diesem Grund muss primär von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, frei werdende Stellen landesintern über die Personalvermittlungsstelle zu besetzen. Etliche PVS-gemeldete Landesbedienstete haben mittlerweile von den sich bietenden beruflichen Veränderungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht und eine Ausbildung für den mittleren oder gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung begonnen.
Gleichwohl ist die Steuerverwaltung auch auf die Einstellung von Schulabgängern angewiesen, um langfristig bestimmte Dienstposten z. B. in der Konzern- und Bankenprüfung oder der Steuerfahndung besetzen zu können.
Für diese Tätigkeiten benötigt man erfahrene Bedienstete, die einen langjährigen, kontinuierlichen Know-how-Aufbau in unterschiedlichen Funktionsbereichen der Steuerverwaltung aufweisen.