Freiwilliger Polizeidienst in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele Koordinationsverträge zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes wurden bisher zwischen den hessischen Kommunen und dem Ministerium des Innern und für Sport abgeschlossen?

Bisher konnten insgesamt 61 Koordinationsverträge zwischen dem Land Hessen und hessischen Kommunen zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes abgeschlossen werden.

Frage 2. Mit welchen hessischen Städten, Gemeinden und Kreisen - aufgeschlüsselt nach Regierungspräsidien - wurden diese Verträge geschlossen?

Nach Abschluss der Ausbildung sind derzeit ca. 310 Personen im Freiwilligen Polizeidienst tätig.

Frage 4. In welchen Kommunen wird es - nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Ministeriums - in der nächsten Zeit voraussichtlich zum Abschluss von Koordinationsverträgen zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes kommen?

Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird es voraussichtlich mit den Städten/Gemeinden

- Lorch am Rhein,

- Erlensee und

- Feldatal in der nächsten Zeit zum Abschluss eines Koordinationsvertrages kommen.

Frage 5. Mit welchen Kommunen ist trotz Verhandlungen kein Vertragsabschluss zustande gekommen?

Die Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes erfolgt ausschließlich auf Initiative der Kommunen. In fast allen Fällen, in denen konkrete Verhandlungen zum Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes zwischen den jeweiligen Kommunen und dem Land Hessen geführt wurden, kam es zum Abschluss eines Koordinationsvertrages. Einzige Ausnahmen sind bisher die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf und die Städte Schwalbach am Taunus und Offenbach am Main.

Frage 6. Welche Erfahrungen mit dem Freiwilligen Polizeidienst hat die Landesregierung bisher gewonnen?

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Freiwilligen Polizeidienst sind überaus positiv und belegen, dass die Helferinnen und Helfer als zusätzliche kompetente Ansprechpartner in Sicherheitsfragen gerne gesehen werden. "Freiwillige Polizisten" können Eindrücke von Bürgernöten und des von der Polizei geforderten Handelns gewinnen und so zum Verständnis zwischen Bürger und Polizei beitragen. Durch Beraten, Melden und Vermitteln ist in vielen Fällen frühzeitige und schnelle Abhilfe möglich. Der Freiwillige Polizeidienst ist bürgernah, die Helferinnen und Helfer sind keine Rambos in Uniform, sondern Nachbarn in Uniform, denen am Wohl und der Sicherheit ihrer Kommune gelegen ist.

Darüber hinaus hat sich im Rahmen einer projektbegleitenden wissenschaftlichen Evaluationsstudie gezeigt, dass der Freiwillige Polizeidienst den Polizeivollzugsdienst von präventiven Tätigkeiten - insbesondere bei Großveranstaltungen, bei der Beseitigung von Störungen und Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr und beim Streifendienst - entlastet. Weitere Unterstützungen der Polizei erfolgen durch Informationen über Ordnungswidrigkeiten, mögliche Gefahren und Straftaten sowie vereinzelt bei konkreten Ermittlungen.

Das zusätzliche Angebot an polizeilicher Präsenz auf der Straße findet breite Zustimmung in der Bevölkerung. Die Zustimmung ist dort am größten, wo die ehrenamtlichen Helfer die Lebensbereiche (Wohn- und Geschäftsviertel) der Bürger aufsuchen und ein längerfristiger persönlicher Kontakt besteht.

So konnten die freiwilligen Helferinnen und Helfer z. B. in Parks, auf Friedhöfen, an Bushaltestellen, in Fußgängerzonen oder anderen so genannten "Angsträumen" den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und so das Sicherheitsgefühl stärken.