an Landesmitteln vorgesehen die zur Komplementärfinanzierung der Bundesfinanzhilfen erforderlich sind

7 Eine Anpassung des Wohngeldes an die stark gestiegenen Wohnkosten erfolgt durch das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts zum 01.01.2009. Neu eingeführt wird darin u.a. eine Heizkostenkomponente, um den starken Anstieg der Heizkosten um fast 50 Prozent seit der letzten Wohngeldanpassung 2001 sozial abzufedern. Durch die Reform erhöht sich das Wohngeld für die jetzigen Wohngeldbezieher von derzeit im Durchschnitt rund 100 auf ca. 140 pro Monat. Deshalb müssen hierfür insgesamt 275 Mio. (+ 95 Mio. gegenüber 2008 incl. Bundesmittel) in 2009 zur Verfügung gestellt werden.

Stadtentwicklung und Denkmalpflege

Um größtmögliche Synergien zu erreichen, setzt sich die Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen verstärkt für eine inhaltliche Verzahnung der gemeinsamen Strategien von EU, Bund und Land ein. Das Ziel der nordrhein-westfälischen Stadtentwicklungspolitik ist es, durch die Bündelung der verschiedenen Finanzhilfen das Fördervolumen im Städtebau auf hohem Niveau zu verstetigen und durch einen effizienten, zielgenauen Mitteleinsatz den zukünftigen Anforderungen lebenswerter, wettbewerbsfähiger Städte gerecht zu werden. Gleichzeitig wird die Stadtentwicklung durch einen höheren Anteil an Wettbewerben, aufgrund der Ausrichtung der EUFörderung sowie der Fortführung der REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen, ein Impulsgeber für Wachstum, Innovation und Beschäftigung.

Für die Stadterneuerung sind in 2008 rund 121,6 Mio. an Landesmitteln vorgesehen, die zur Komplementärfinanzierung der Bundesfinanzhilfen erforderlich sind. Die Höhe der Bereitstellung der Bundesmittel für die städtebauliche Sanierung und Entwicklung sowie den Stadtumbau West beläuft sich auf rund 36,9 Mio. und für die Soziale Stadt auf rund 20 Mio..

Die Städtebaumittel werden damit im Jahr 2009 weitgehend überrollt. Aufgrund unverändert hoher Vorverpflichtungen bestehen aber weiterhin kaum Spielräume für neue Fördermaßnahmen.

Für Bau- und Bodendenkmalpflege sind insgesamt rund 12,2 Mio. im Jahr 2009 vorgesehen, was im Wesentlichen einer Überrollung des Ansatzes aus dem Haushaltsjahr 2008 entspricht. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem Teilansatz von rund - 8 8,48 Mio. für Maßnahmen zur Förderung bau- und bodendenkmalpflegerischer Maßnahmen der Gemeinden sowie rund 3,73 Mio. Projektfördermittel für private und kirchliche Baudenkmäler.

Personal / Stellenbewirtschaftung

Das MBV erbringt durch die weitere Minderung seines Stellensolls i.H.v. 251 Stellen (incl. 49 Stellen des ehemaligen ILS NRW) wiederum einen Großteil der bisher von der Landesregierung beschlossenen Personaleinsparungen. Diese Einsparungen erfolgen hauptsächlich im Landesbetrieb Straßenbau NRW mit seinen insgesamt rund 6.350 Beschäftigten, aber auch in allen Behörden im Einzelplan 14, vom Ministerium bis zur Schlossverwaltung Brühl.

Der Haushaltsplanentwurf 2009 weist für den Einzelplan 14 ein Stellensoll von 6.744 Planstellen und Stellen aus.) sowie bei den Zuweisungen/Zuschüssen die höheren Bundeserstattungen beim Wohngeld (+ 47,5 Mio.) und die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV (+ 26 Mio.) ursächlich.