Aufgrund der Regelungen des EKrG sind die Bundesländer verpflichtet sich an den Kosten derartiger Maßnahmen mit einem Drittel zu

50 nommen. Aus dem Titel wird der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Betriebskostenanteil an das Land Hessen erstattet.

Kapitel 14 140 Titel 883 16 Kostenbeiträge des Landes für Maßnahmen an Bahnübergängen nach § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ­ EKrG ­ Ansatz 2009 Haushalt 2008 Ist-Ergebnis 2007

2,5 Mio. 2,5 Mio. 1,429 Mio.

Für die Beseitigung, Änderung oder zusätzliche Sicherung von Bahnübergängen nichtbundeseigener Eisenbahnen sind Haushaltsmittel i.H.v. 2,5 Mio. veranschlagt.

Aufgrund der Regelungen des EKrG sind die Bundesländer verpflichtet, sich an den Kosten derartiger Maßnahmen mit einem Drittel zu beteiligen.

Titel 883 17 Zuweisungen an Gemeinden und Kreise für Vorhaben des Radwegebaus an kommunalen und überörtlichen Straßen und für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen Ansatz 2009 Haushalt 2008 Ist-Ergebnis 2007

7,1 Mio. 7,1 Mio. 7,98 Mio. Zentrale Ziele der Stadtverkehrspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Sicherstellung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen sowie die stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität im Straßenraum. Eine leistungsfähige, flexible und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur wird auch in Zukunft zu den wichtigen Standort- und Erfolgsfaktoren für den Lebens- und Arbeitsstandort Nordrhein Westfalen zählen.

Der Haushaltsplanentwurf 2009 sieht zur Finanzierung entsprechender kommunaler Vorhaben Ausgabemittel i.H.v. insgesamt 143,7 Mio. vor. Auf Zuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz (Titel 883 14) entfallen 129,8 Mio.. Das Land verstärkt diesen Betrag durch Landesmittel (Titel 883 15) um 6,8 Mio.. Zur Förderung des kommunalen Radverkehrs außerhalb des Netzes der verkehrswichtigen Straßen (Titel 883 17) sind 7,1 Mio. veranschlagt.

Stadtstraßenbau

Bei der Förderung des Stadtstraßenbaus steht die Verbesserung vorhandener Verkehrsstraßen im Vordergrund. Der stadtverträgliche Umbau des Straßenraums erhöht die Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Bereichen und trägt überdies zur erhöhten Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Der Neubau von Umgehungs- oder Entlastungsstraßen kommt dort in Frage, wo eine Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr zur Attraktivitätssteigerung von Ortskernen oder Stadtteilzentren unumgänglich ist.

Verkehrssicherheit

Auch die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bleibt eine wichtige Aufgabe der Stadtverkehrsförderung. Hierbei geht es häufig um den Umbau von Straßenkreuzungen zu sicheren Kreisverkehrsplätzen oder die sicherheitstechnische Nachrüstung von Straßentunnel. Einen besonderen Stellenwert genießt in diesem Zusammenhang die Beseitigung oder die technische Sicherung von Bahnübergängen.

Rad- und Fußgängerverkehr

Durch gezielte Förderung einer sicheren und attraktiven Wegeinfrastruktur werden die Menschen in unserem Land ermutigt, vermehrt Rad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Beispielhaft ist hier das Programm Alleenradwege auf stillgelegten Bahntrassen zu benennen. Zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs tragen auch eine gute Beschilderung und Wegweisung bei. Aus diesem Grunde fördert das Land kommunale Wegweisungssysteme für den Radverkehr. Eine wesentliche Rolle spielt hier auch die Schulwegsicherung für Schulkinder.

Verkehrstelematik auf kommunaler Ebene Verkehrsentlastung bzw. Optimierung in der Auslastung des vorhandenen kommunalen Straßennetzes ist ein Grundsatz bei der Stadtverkehrsförderung. Der Einsatz der Verkehrstelematik im kommunalen Bereich trägt dazu bei, dass der motorisierte Individualverkehr ohne Umwege und unnötige Belastung von Wohngebieten und innerstädtischen Ruhezonen auf dafür geeigneten Straßen sein Ziel erreicht. Durch die Steuerung des Verkehrsablaufes können vorher festgelegte Handlungsstrategien umgesetzt werden. Dabei wird die Leistungsfähigkeit von benachbarten Bundes- und Landesstraßen mit einbezogen.

Durch die Bereitstellung von Fördermitteln in diesem Sektor wird auch die Vorreiterrolle des Landes als Technologiestandort für den Bereich Verkehrstelematik im Sinne einer umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung bei ständig steigenden Anforderungen deutlich.

Kapitel 14 140 TGr. 60 Verkehrstelematik - IT-Ausstattung der Regionalen Verkehrsleitzentralen Ansatz 2009 Haushalt 2008 Ist-Ergebnis 2007

300.000 300.000 250.100

Der Einsatz der Verkehrstelematik ist eines der wichtigsten Instrumentarien zur Verbesserung der Verkehrsabläufe auf den Hauptverkehrsstraßen und zur besseren Auslastung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Vor diesem Hintergrund müssen auch die beiden Regionalen Verkehrsleitzentralen (RVLZ) bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Köln, die für die Überwachung und Schaltung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf den Bundesautobahnen in NRW zuständig sind und seit Mitte 2001 auch als Verkehrsinformationszentrale (VIZ NRW) für den Autobahnbereich fungieren, weitere Aufgaben übernehmen und mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet werden. Der Aufbau und die Weiterentwicklung der RVLZ und der VIZ NRW ist ein sukzessiver Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist und kontinuierlich weitergeführt werden muss, um den ständig wachsenden Anforderungen im Bereich der Verkehrstelematik gerecht zu werden.