US-Truppenübungen im Naturpark Hochtaunus
In einem Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 14. Februar 2005 wurde über US-Truppenübungen im Rheingau-Taunus-Kreis und im Raum Würges berichtet.
Durch die Truppenübungen kam es zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Als Grund wurden Zerstörungen von Rad- und Wanderwegen, Verwüstungen von Ackerflächen sowie eine Beschädigung des Trinkwassersystems genannt. Es soll dabei auch zu Beeinträchtigungen im Naturpark Hochtaunus gekommen sein.
Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:
In der Kleinen Anfrage wurde die Beschädigung des Trinkwassersystems im Rahmen eines Manövers der US-Armee angesprochen. Hierzu ist anzumerken, dass es zwar im Bereich der Stadt Bad Camberg zu Befahrung der engeren Schutzzone II des Tiefbrunnens "Blinzelberg" gekommen ist, dass aber auch nach intensiver Begehung durch die Untere Wasserbehörde keine Schäden durch wassergefährdende Stoffe festgestellt werden konnten. Eine Beeinträchtigung der Wasserqualität ist nicht eingetreten. Beschädigt wurde ein Auslaufbauwerk des Hochbehälters im Ortsteil Würges. Das Auslaufbauwerk dient der Entleerung des Hochbehälters (Reinigung und Wartung) bzw. als Überlauf. Der Schaden ist zwischenzeitlich repariert, eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung der Wasserversorgung bestand hierdurch nicht.
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt:
Frage 1. Sind der Landesregierung Beeinträchtigungen bzw. Schadensfälle aufgrund der US-Truppenübungen bekannt?
Wenn ja, welche Schadensfälle mit welchen Auswirkungen sind entstanden.
Die Landesregierung hat sich bereits unmittelbar nach den Übungen und den damit einhergehenden Manöverschäden im Februar befasst.
Es sind an einzelnen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen und Wegen in den betroffenen Landkreisen (Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus) teilweise erhebliche Schäden durch bis zu ca. einen Meter tiefe Fahrspuren und dadurch bedingte Bodenverdichtungen festzustellen. Insbesondere im Waldwegenetz der Stadt Bad Camberg ist ein erheblicher Schaden zu verzeichnen. Ein asphaltierter Waldweg wurde so stark beschädigt, dass die Asphaltdecke entnommen werden muss und durch eine sandwassergebundene Wegedecke ersetzt werden wird.
Sofern Vegetation, Brachen oder Grünland beeinträchtigt wurden, ist im Zuge der Schadensbehebung von einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auszugehen. Aus naturschutzfachlicher Sicht nachhaltige Schäden sind daher nicht zu erwarten.
Die Regulierung der Schäden erfolgt über die Schadensregulierungsstelle des Bundes in Erfurt in Absprache mit regionalen Gutachtern. Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es über die Schadensregulierung keine Beschwerden seitens der betroffenen Landwirte.
Frage 2. Welche Auswirkungen hatten die US-Truppenübungen auf den Naturpark Hochtaunus und auf die Nassauische Streuobstroute?
Die Truppenübung fand im Naturpark Hochtaunus nur in geringem Umfang statt. Dennoch sind dort Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Straßenbanketten sowie Wanderwegen entstanden. Im Naturpark Rhein-Taunus, der ebenfalls von der Übung betroffen war, sind weder Wanderwege noch Einrichtungen des Naturparks beschädigt worden.
Frage 3. Wurden alternative Übungsgebiete überprüft und wer hat die Übungsgebiete genehmigt.
Nach Artikel 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bedürfen Manöver und andere Übungen verbündeter Streitkräfte der Zustimmung der zuständigen deutschen Behörden. Artikel 4 des entsprechenden Durchführungsabkommens zu Artikel 45 des Zusatzabkommens zum NATOTruppenstatut legt fest, dass die verbündeten Streitkräfte so früh wie möglich die Pläne für die Durchführung von Manövern und anderen Übungen den Behörden der betroffenen Länder zu übermitteln haben.
Dies ist geschehen: Mit Schreiben vom 21. Dezember 2004 hat der für Manöverangelegenheiten in Deutschland Beauftragte des V. (US-)Corps die Manöver beim RP Gießen angemeldet, das die betroffenen Behörden unterrichtet hat.
Dem V. (US-)Corps ist vom RP Gießen mitgeteilt worden, dass gegen die geplante Übung im Bereich der Landkreise Gießen und Limburg-Weilburg grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Das V. (US-)Corps ist gebeten worden, die Einheiten zu veranlassen, sich mit den innerhalb des Übungsraumes zuständigen Zivilbehörden (Landräten, Bürgermeistern, Forstämtern) vor Übungsbeginn wegen der Inanspruchnahme des Geländes in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen zu beachten.
Das V. (US-)Corps hat daraufhin zur Vorbereitung auf die Übungen Besprechungen mit betroffenen Behörden und Landbesitzern im Übungsraum durchgeführt und die Übungstruppe über die gesetzlichen Übungsbestimmungen belehrt.
Am 26. Januar 2005 wurde das Amt für den ländlichen Raum in Limburg (ALR-Limburg) im Rahmen einer Besprechung von der US-Army und zwei Vertretern der Bundeswehr über das geplante Manöver und den Manöverablauf informiert. Darüber hinaus fanden Absprachen zwischen Army und den betroffenen Landwirten statt. Die zuständigen Ortslandwirte haben gegenüber dem ALR-Limburg bestätigt, dass es vor dem Manöver entsprechende Absprachen gab, von denen aber im aktuellen Manövergeschehen teilweise abgewichen wurde (z.B. anderer Routenverlauf).
Frage 4. Welcher finanzielle Schaden ist entstanden und wer wird für die etwaigen Schäden aufkommen?
Die Regulierung von Manöverschäden erfolgt regelmäßig auf Antrag (bei der Gemeinde zu stellen) über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes in Erfurt. Grundlage der Entschädigung ist die Schadensfeststellung durch eine "Schiedskommission", bestehend aus Ortslandwirt und Vertretern der Streitkräfte. Zur Bewertung des vernichteten Aufwuchses werden die vom RP-Kassel regelmäßig erstellten Entschädigungstabellen herangezogen.
Die Höhe der Schäden im Einzelnen ist nicht bekannt, da die Regulierung jeweils als Einzelfallentscheidung erfolgt. Weder im konkreten Fall noch aus den zurückliegenden Manövern sind Streitfälle bekannt, bei denen keine außergerichtliche Einigung über die Entschädigungshöhe erzielt werden konnte.
Frage 5. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Landesregierung im Hinblick auf die Gebietsauswahl der Truppenübungen?
Der Einfluss der Landesregierung beschränkt sich auf die Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb der Zivilverwaltung (z.B. zwischen den Verwaltungsebenen und -bereichen) und auf die im Rahmen der Vorabgespräche dargelegten Argumente.