Stellen gegen Unterrichtsausfall für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zu schaffen

Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben

Die Landesregierung hat sich die Verringerung des Unterrichtsausfalles und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zum Ziel gesetzt. Mit dem Haushaltsentwurf 2009 werden hierfür 500 Stellen vorgesehen und damit die politische Zusage, zusätzlich 4.

Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zu schaffen, erfüllt.

Bereits mit dem 2. Nachtragshaushalt 2005 wurden 1.000 neue Stellen eingerichtet. Weitere 2.000 Planstellen wurden mit den Haushalten 2006 (1.000 Stellen) und 2007 (1.000 Stellen) bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2008 und dem Haushaltsentwurf 2009 wurden jeweils weitere 500 Stellen geschaffen. Damit stehen im Schuljahr 2009/2010 4.000 Planstellen bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung zur Verfügung. Die Stellen kommen vor allem Grund- und Hauptschulen in besonderen sozialen Brennpunkten zu Gute. In allen Schulformen sollen sie dazu beitragen, Unterrichtsausfall zu minimieren und zusätzlich die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zu forcieren.1 Sozialindex

An den Grund- und Hauptschulen erfolgt die Berechnung der auf die einzelnen Regierungsbezirke entfallenden Stellenkontingente über eine Gewichtung der Schülerzahlen unter Ein beziehung eines Sozialindexes. Der Sozialindex berücksichtigt auf der Ebene der Schulamtsbezirke (kreisfreie Städte, Kreise) vier soziodemografische Merkmale: Arbeitslosenquote, Sozialhilfequote, Migrantenquote (Ausländer und Aussiedler), Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern. Die Zuweisung der Stellen bzw. der Stellenanteile durch die Bezirksregierungen an die Schulämter erfolgt auf der Grundlage des Sozialindexes.

Da ein Sozialindex auf Schulebene derzeit noch nicht erstellt werden kann, ist eine zielgenaue Steuerung der Stellenzuweisung an die einzelne Schule nur auf der Grundlage der vorhandenen schulaufsichtlichen Erfahrungen möglich.

Die Stellen werden vorrangig den Schulen zugewiesen, die in einem schwierigen sozialräumlichen Umfeld arbeiten und eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kindern unterrichten, die besondere individuelle Förderung benötigen. Mit Blick auf die Aufhebung der Schulbezirke werden mit den zusätzlichen Lehrkräften die Bedingungen und Fördermöglichkeiten dieser Schulen gezielt verbessert. Zudem erhalten die Schulen mit diesen Stellen das Potential, um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht und differenzierte Förderangebote zu realisieren.

Grundschule

Die Stellen werden in der Grundschule zur gezielten Förderung gemäß § 4 AO-GS in der gesamten Grundschulzeit eingesetzt. Dies kann zum Beispiel in Form von äußerer Differenzierung (Lernstudios) oder auch durch Doppelbesetzung im Rahmen der Stundentafel geschehen. Individuellen Fördermaßnahmen in der Schuleingangsphase kommt ein besonderer Stellenwert zu.

Unabhängig von der allgemeinen Unterrichtsorganisation der einzelnen Schule ist die Entwicklung jahrgangsübergreifender Förderkonzepte und Fördermaßnahmen erwünscht, wenn dadurch ein effektiverer Mitteleinsatz und erweiterte Förderangebote möglich sind.

Die Zuweisung kleiner Stellenanteile an eine Schule ist zu vermeiden (kein "Gießkannenprinzip"). Bei der Zuweisung an die einzelne Schule sind gegebenenfalls schon zugewiesene Stellen für Integrationshilfen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist auch, wie die Schule mit sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet ist.

Die zusätzlichen Stellen sind nicht zu Veränderungen der Klassenbildung und damit zur Verringerung der Klassenfrequenzen zu verwenden.

Für das Schuljahr 2008/2009 ist vorgesehen, den Anteil der Grundschule an den Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben auf 3,15 Prozent der Grundstellen der Grundschule anzuheben. Damit werden den Grundschulen unverändert 940 Stellen bei sinkenden Schülerzahlen zugewiesen werden. Unter Einbeziehung der 900 Stellen für die Vertretungsreserve stehen der Grundschule damit rund 6,17 Prozent der Grundstellen zusätzlich für Vertretung und Förderung zur Verfügung.

Hauptschulen

Im Rahmen der "Qualitätsoffensive Hauptschule" werden vorrangig die Stellen für besondere Förderung und für Vertretungsaufgaben den Schulen zugewiesen, die in einem schwierigen sozialräumlichen Umfeld arbeiten und einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unterrichten, die besondere individuelle Förderung benötigen. Zudem erhalten die Schulen mit diesen Stellen das Potential um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht und differenzierte Förderangebote zu realisieren. Die Stellen können Hauptschulen in Halbtagsform und in Ganztagsform zugewiesen werden.

Die Verwendung dieser Stellen bzw. von Stellenanteilen ist für zusätzlich zum Pflichtunterricht eingerichtete, in der Regel flexible, differenzierte und klassenübergreifende Förderangebote in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften zweckgebunden. Die Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen sind Bestandteil von Fördermaßnahmen.

Die Zuweisung kleiner Stellenanteile an eine Schule ist zu vermeiden (kein "Gießkannenprinzip"). Bei der Zuweisung sind alle vorhandenen Förderressourcen zu berücksichtigen (Zeitbudgetstellen zur Sprachförderung in den Klassen 5 und 6, Integrationshilfestellen, sozialpädagogische Fachkräfte, Ganztagszuschlag).

Die zusätzlichen Stellen sind nicht zu Veränderungen der Klassenbildung und damit zur Verringerung der Klassenfrequenzen zu verwenden.

Für das Schuljahr 2008/2009 erhalten die Hauptschulen an den Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben einen Anteil von 4,22 Prozent der Grundstellen. Die Zuweisung bleibt bei sinkenden Schülerzahlen unverändert bei 520 Stellen.