Planstellen Stellen für beamtete Hilfskräfte und Stellen für Arbeitnehmerinnen

Zum 01.01.2006 ist die Personalausgabenbudgetierung - als Zwischenschritt hin zu einer Gesamtbudgetierung - eingeführt worden. Wegen der Grundzüge der Personalausgabenbudgetierung wird auf die von der Landesregierung beschlossene Grundkonzeption (Berichte an den Landtag NRW vom 14.07.2003 - LT-Vorlage 13/2266 - und 01.10.2004 - LT-Vorlage 13/3016 - sowie die haushaltsgesetzlichen Regelungen (§ 7 HG 2006)) Bezug genommen.

Im Einzelplan 04 fallen im Grundsatz alle "echten" Personaltitel unter die Personal-ausgabenbudgetierung; im Einzelnen sind dies:

· Titel 422 01 nebst Titelgruppen (Richter/Beamtenbezüge) in allen Kapiteln.

· Titel 422 02 in den Kapiteln 04 210 und 04 410 (Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst)

· Titel 428 01 nebst Titelgruppen (Vergütungen/Löhne der Tarifbeschäftigten) in allen Kapiteln (bis 2007 lautete die Titelbezeichnung 429 00).

· Titel der Gruppe 427 in allen Kapiteln, in denen Mittel für die Beschäftigung von Aushilfskräften veranschlagt sind.

Die Budgetierung wird in der Justiz mit Blick auf die Größe des Geschäftsbereiches vorläufig nur bis auf die Ebene der Mittelbehörden vorgenommen.

Die jeweilige Mittelbehörde (für den Bereich des Justizvollzugs das Justizministerium) verwaltet dabei neben dem Stellenplan die gesamten budgetierten Personalmittel ihres Geschäftsbereiches. Das Personalausgabenbudget wird den Mittelbehörden in einem Betrag für die jeweiligen Titel parallel zum Stellenplan zur Verfügung gestellt. Eine weitere Untergliederung erfolgt nicht. Für den Bereich des Justizvollzugs verwaltet das Justizministerium das Personalausgabenbudget.

Den Mittelbehörden steht zur Überwachung der Einhaltung ihrer Personalausgabenbudgets die Software "axion-PAB" zur Verfügung. Mit Hilfe der Software können Hochrechnungen über den voraussichtlichen Ausgabenstand zum Jahresende erstellt werden. Dabei sind auch Simulationen möglich, um Veränderungen im Ausgabenstand in Abhängigkeit von der Durchführung weiterer Personalmaßnahmen aufzuzeigen.