JVA

D. Personalbedarfsberechnung

D. Personalbedarfsberechnung

I. Ordentliche Gerichtsbarkeit/Staatsanwaltschaften

Die Personalbedarfsberechnung erfolgt auf der Grundlage des von einem externen Organisationsberater im Auftrag der Landesjustizverwaltungen erarbeiteten Systems PEBB§Y.

Das Beratungsunternehmen hat den durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand für die wichtigsten Geschäfte aller Dienstzweige analytisch und empirisch untersucht: Das System PEBB§Y berechnet somit den Personalbedarf auf empirisch abgesicherter Grundlage; es stellt eine wertvolle Orientierungs- und Entscheidungshilfe für den Haushaltsgesetzgeber dar und gewährleistet die angemessene Verteilung der genehmigten Personalausstattung. jedoch Richter: zzgl. Jugendarrest gehobener Dienst.: zzgl. Jugendarrest und Gerichtskasse mittlerer und Schreibdienst: zzgl. Gerichtskasse, Gerichtshilfe, Jugendarrest einfacher Dienst: zzgl. Gerichtskasse und Jugendarrest kontingentierte Stellen incl. Aushilfskräfte ohne Stellen o-Bes und kw-LPVG Richter: einschl. IT (höherer Dienst); mit Professoren Staatsanwälte: einschl. IT (höherer Dienst); ohne Wirtschaftsreferenten gehobener Dienst: einschl. höherer Verwaltungsdienst, Bibliotheksdienst und IT; ohne Sozialdienst; ohne Buchhalter mittlerer Dienst: einschl. Bibliotheksdienst und IT; ohne Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsdienst und Bewährungshilfe einfacher Dienst: einschl. Heizer-, Haus- und Maschinenmeisterdienst, Drucker- und Fahrdienst; ohne Reinigungsdienst Erläuterungsband Justiz Seite 73

D. Personalbedarfsberechnung

II. Fachgerichtsbarkeiten

Auch bei den Fachgerichtsbarkeiten soll der Personalbedarf künftig auf empirisch abgesicherter Grundlage berechnet werden. Zu diesem Zweck hat die Fa. Deloitte Consulting im Auftrag der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung die durchschnittlichen Bearbeitungsaufwände aller wichtigen Geschäfte in der Zeit von November 2004 bis April 2005 erhoben. Das Endgutachten PEBB§Y Fach liegt seit Oktober 2005 vor und die bundeseinheitliche Justizgeschäftsstatistik wurde zum 01.01. an die im Gutachten vorgeschlagene Geschäftsgliederung angepasst. Da PEBB§Y Fach bundesweite Durchschnittszahlen verwendet, sind die damit errechneten Ergebnisse auch noch darauf zu überprüfen, ob sie die nordrhein-westfälischen Verhältnisse repräsentativ widerspiegeln. Danach erfolgt die Festlegung der endgültigen Erhebungsparameter. Mit den ersten validen Personalbedarfszahlen auf der Grundlage des Systems PEBB§Y-Fach ist daher erst im Jahr 2009 zu rechnen.

Erläuterungsband Justiz Seite 74

E. Produkthaushalt

E. Produkthaushalt

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das Haushaltswesen der Landesverwaltung durch die flächendeckende Umstellung auf Produkthaushalte grundlegend zu modernisieren. Sie hat daher unter Federführung des Finanzministeriums das Projekt EPOS.NRW (Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung. Neues Rechnungswesen) initialisiert. Im Gegensatz zu dem bisherigen Haushaltssystem, das allein auf dem inputorientierten Zahlungsprinzip beruht, soll künftig der Ressourcenverbrauch in Verbindung mit den dafür zu erbringenden Verwaltungsleistungen (= Produkte) in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt werden.

Um dies realisieren zu können, soll das Rechnungswesen auf ein System der Integrierten Verbundrechnung auf Grundlage der Doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt werden.

Damit einher geht die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, die u. a. der Ermittlung des voraussichtlichen Ressourcenbedarfs dienen soll.

Modellbehörde

Für den Justizbereich erprobt die Fachhochschule für Rechtspflege/das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen den Produkthaushalt. Bei dieser Behörde wurde bereits im Jahr 1998 eine Kosten- und Leistungsrechnung mit der damit verbundenen Produktbildung eingeführt, die im Haushaltsjahr 2006 erstmals um eine doppelte Buchführung gemäß der Buchführungsrichtlinie des Finanzministeriums erweitert wurde.

Im Jahre 2007 wurde eine erste Budgetvereinbarung für das Haushaltsjahr 2008 zwischen dem Justizministerium und der Fachhochschule für Rechtspflege/Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet und geschlossen. Zur Zeit werden die Möglichkeiten einer Haushaltssteuerung auf der Grundlage einer Budgetvereinbarung erprobt.

Referenzverwaltung

Neben der Erprobung in Modellbehörden sieht das Rahmenkonzept EPOS.NRW die Erprobung in einer größeren Verwaltungs- oder Budgeteinheit vor. Vor dem Hintergrund der der geänderten Organisationsstruktur im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen und der weitergehenden Delegation der Fach- und Ressourcenverantwortung bietet die Einführung von Produkthaushalten gerade im Bereich des Justizvollzuges zielführende Perspektiven.

Erläuterungsband Justiz Seite 75

E. Produkthaushalt Daher wurde im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Justizvollzug ausgewählt, als erste Budgeteinheit der Landesverwaltung das neue Rechnungswesen auf Grundlage der durch das Finanzministerium ausgeschriebenen Softwarelösung zu erproben und mitzugestalten. Dazu bedurfte es eines frühzeitigen Beginns der Konzeptionsphase, um eine umfassende Bearbeitung und Umsetzung des Konzeptes mit der Praxis zu initiieren und mit Hilfe einer Erprobung im Echtbetrieb einen Rückkopplungsmechanismus zwischen Theorie und Praxis zu ermöglichen.

Im Februar 2007 wurde daher eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der vollzuglichen Praxis, des Landesjustizvollzugsamtes und des Justizministeriums zusammensetzt, einberufen. Sie ist beauftragt, die konzeptionellen Grundlagen für den Einsatz von EPOS.NRW im Justizvollzug zu schaffen.

Auf Grundlage des zunächst von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Produkthaushaltskonzeptes (Top-Down-Ansatz) wurden eine KLR-Konzeption und ein Betriebsorganisationskonzept für die Justizvollzugsanstalten unter Berücksichtigung der vom Finanzministerium verabschiedeten Richtlinien entwickelt.

Als erster Schritt zur Konkretisierung der Anforderungen aus dem Betriebsorganisationskonzept wurde zum Januar 2008 ein Buchungs- und Kostenrechnungsservice (BKS) bei der JVA Dortmund gegründet. Dieser erarbeitet die Feinkonzeption und erprobt das doppische Buchungssystem mit Kosten- und Leistungsrechnung im System EPOS.NRW in Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten Münster und Willich I.

Diese Erprobungsphase wird in den Jahren 2009 und 2010 fortgesetzt mit dem Ziel des Rollouts in der Referenzverwaltung im Jahre 2011. Die Arbeitsgruppe EPOS.NRW im Justizvollzug begleitet die Erprobungsphase im Sinne eines kontinuierliche Evaluationsprozesses und erarbeitet auf dieser Basis weitere konzeptionelle Grundlagen für den Rollout.