Ausbildung für behinderte Menschen in der Region Nordhessen

Die Förderung der beruflichen Rehabilitation, hier insbesondere die Förderung der beruflichen Ersteingliederung junger Menschen im Regelungsbereich des SGB III in Verbindung mit dem SGB II, führte in den vergangenen Wochen zu erheblichen Irritationen. Die Probleme sind im Wesentlichen mit In-Kraft-Treten des SGB II entstanden. Sie basieren auf den von der Bundesregierung zu verantwortenden Unklarheiten hinsichtlich der Rechtslage zur Reha-Trägerschaft für behinderte Menschen, die einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft angehören. Organisations- und Kommunikationsmängel der Bundesagentur für Arbeit im Kern sowie im Hinblick auf die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wirkten zusätzlich negativ. Blockaden beim Einsatz der Mittel für Neueintritte von behinderten Jugendlichen und Erwachsenen in Reha-Maßnahmen 2005 waren die Folge.

Die Landesregierung hat sich gegenüber der Bundesregierung gemeinsam mit anderen unionsgeführten Bundesländern nachdrücklich dafür eingesetzt, die Frage der Zuständigkeit für die Förderung der beruflichen Rehabilitation zu klären und keine Verzögerung bei der Leistungserbringung entstehen zu lassen.

Letztendlich haben diese Bemühungen dazu geführt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einem Schreiben vom 29. Juni 2005 nach einer Verständigung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Aufgabe bis zu einer gesetzlichen Klarstellung in Gänze der Bundesagentur für Arbeit übertragen hat.

Diese Vorbemerkung vorangestellt und nach Anhörung der für die Durchführung der beruflichen Rehabilitation in Hessen zuständigen Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie ist das Angebot der Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen?

In welcher Weise unterstützt die Landesregierung diese Einrichtungen?

Das Angebot an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen in Hessen ist flächendeckend vorhanden und den vielfältigen Behinderungsarten angepasst.

Die Maßnahmen werden durch Träger, die einer Agentur für Arbeit zugeordnet sind, sowie in Netzplaneinrichtungen der Berufsbildungswerke bzw. Berufsförderungswerke durchgeführt.

Nach Information der Hessisch-Thüringischen Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation e.V. bieten ihre Mitgliedseinrichtungen zusammen ca. 810 Plätze für Rehabilitationsmaßnahmen an, darunter rund 120 Plätze für Berufsvorbereitungsmaßnahmen.

Tatsächlich belegt waren zum 1. Mai 2005 720 Plätze, wobei auf eine sinkende Tendenz hingewiesen wurde.

Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen zur beruflichen Rehabilitation von sonstigen nordhessischen Trägereinrichtungen durchgeführt. Hierzu liegen keine Daten vor.

Die Landesregierung unterstützt die oben genannten Reha-Einrichtungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie im Rahmen des Programms "Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen". Die Unterstützung für regionale Entwicklung beträgt seit 2004

925.000, während im Rahmen des Programms "Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen" ca. 90.000 jährlich bereitgestellt werden.

Die Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen (Standorte Bad Arolsen und Kassel) wird im Rahmen der Lehrerzuweisung durch das Hessische Kultusministerium gefördert. Im Schuljahr 2004/2005 wurden 45

Klassen veranschlagt sowie 25,5 Stellen zugewiesen. Die realen Personalkosten für die Berufsschule beliefen sich im Haushaltsjahr 2004 auf 1.521.254,49 und in den ersten sechs Monaten des Haushaltsjahrs 2005 auf 786.351,81 (Ergebnisse SAP-Abfrage). Zudem erhält die Staatliche Berufsschule 20 Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer pädagogischer Aufgaben zugeteilt.

Das Hessische Sozialministerium fördert die Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen außerdem mit der Übernahme der direkten Kosten (laufender Schulhaushalt) und indirekten Kosten (Instandhaltung, Ersatz, flächenbezogene Kosten). Diese Kosten beliefen sich in 2004 auf 262.972,89 und werden für das Haushaltsjahr 2005 auf 268.400 veranschlagt.

Das Hessische Sozialministerium ist Mitglied der Beiräte (beratende Gremien) des Berufsbildungswerks Nordhessen und der Hessisch-Thüringischen Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation e.V.

Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung Presseberichte, wonach die Bundesagentur für Arbeit wegen Geldmangels nicht mehr willens ist, Rehabilitationsmaßnahmen zu finanzieren, obwohl sie damit massiv ihren gesetzlichen Auftrag verletzt?

In welcher Weise gedenkt die Landesregierung hierauf zu reagieren, damit das Angebot an Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten werden kann?

Was unternimmt die Landesregierung hierzu auf Bundesebene?

Die Leistungshöhe für 2005 (Bindungen sowie Ausgaben) liegt im Bereich des SGB III in Hessen zum 30. Juni mit ca. 167 Mio. lediglich 2,2 v.H. unter dem Vorjahresbestand. Hinzu kommt, dass im Vorjahr aus diesen Mitteln die Reha-/SB-Leistungen auch für den jetzigen SGB-II-Kundenkreis bestritten wurden, was eigentlich eine deutliche Reduzierung der Fördersumme 2005 hätte erwarten lassen. Die Pflichtleistungen sind um 8 v.H. gestiegen.

Da im 1. Quartal festzustellen war, dass sich die Mittelentwicklung in den einzelnen Agenturen sehr unterschiedlich gestaltet hat, hat die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit eine Mittelumverteilung von insgesamt 3 Mio. vorgenommen. Ferner wurde eine weitere Ausgabenermächtigung in Höhe von 13,4 Mio. erteilt. Hierdurch wurde nach Aussage der Regionaldirektion Hessen sichergestellt, dass alle Agenturen ausreichend finanziellen Spielraum für die Bewilligung von Fördermaßnahmen haben.

Zu den einzelnen Fragen wird auch auf die Vorbemerkung verwiesen.

Frage 3. Wie hoch ist die Vermittlungsquote bei Menschen mit Behinderungen, die keine Rehabilitationsmaßnahmen absolviert haben, im Vergleich zu den behinderten Menschen, die eine solche Maßnahme durchlaufen haben?

Zur Vermittlungsquote von behinderten Menschen mit und ohne Absolvierung einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme liegen der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Angaben oder Auswertungen vor.

Die in der Hessisch-Thüringischen Arbeitsgemeinschaft zur beruflichen Rehabilitation e.V. zusammengeschlossenen Einrichtungen ermitteln jährlich die Vermittlungsquoten für ihre Absolventinnen und Absolventen. Bei der Berechnung der Quoten werden die Übergänge in ein Studium oder eine andere weiterführende Berufsqualifizierung mitgezählt. Im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2004 ergibt sich für die nordhessischen Einrichtungen eine Quote von ca. 58 v.H.

Frage 4. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in den Landesteilen von den Maßnahmen der Bundesagentur betroffen?

Hierzu ist als Anlage die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Behinderten nach Regionaldirektionen und Hessischen Agenturen für Arbeit (Berichtsmonat Juni 2005) beigefügt.

Danach waren im Bestand Juni 2005 17.758 behinderte Menschen in Hessen in Maßnahmen. Davon waren in der beruflichen Ersteingliederung 11. und in der Wiedereingliederung 6.324 Menschen mit Behinderungen.

Frage 5. Wie viele Arbeitsplätze sind in den Landesteilen gefährdet, wenn weiterhin die Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen zurückgehalten werden?