Fachhochschule

Die Personalausgaben des Kapitels 12 090 (Aus- und Fortbildungseinrichtungen) sind seit mehreren Jahren budgetiert. Die Personalausgabenbudgetierung ermöglicht neben einer effizienteren Ausschöpfung der Ressourcen einen flexibleren und praxisorientierten Personaleinsatz.

Nach Einführung der flächendeckenden Personalausgabenbudgetierung im Land NRW ist die gesonderte Veranschlagung der Personalausgaben und der Planstellen/Stellen der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung in einer gesonderten Titelgruppe nicht mehr sinnvoll. Mit dem Haushalt 2010 werden die bisherige Titelgruppe 70 aufgelöst, die Haushaltsansätze und Planstellen/Stellen dem Stammkapitel zugeführt und die Sollwerte des Haushaltsjahres 2009 angepasst.

Die Personalausgabenansätze 2010 basieren auf den fortgeschriebenen Sollansätzen des Haushaltsjahres 2009.

Stellenumsetzungen

Zur Abdeckung des Stellenmehrbedarfs im weiteren Mitarbeiterbereich insbesondere der Fachhochschule für Finanzen wurden 8 Planstellen der Bes.Gr. A 5 e.D. im Haushaltsvollzug 2008 aus dem Kapitel 12 050 Titel 422 01 in das Kapitel 12 090

Titel 422 01 gemäß § 6 Abs. 7 HG umgesetzt.

Stellenumwandlungen 3 Planstellen der Bes.Gr. A 3 wurden bedarfsgerecht im Rahmen des Personalausgabenbudgets in Planstellen der Bes.Gr. A 5 e.D. umgewandelt.

3. Stellen für abgeordnete Beamtinnen und Beamte / Leerstellen Gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 haben sich keine Änderungen ergeben.

4. Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stammhaushalt)

Auflösung der Titelgruppe 70

Als Folge der Auflösung der Titelgruppe 70 (Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung) wird das Stellensoll 2009 um 15 Stellen erhöht (1 Stelle vergleichbar gehobener Dienst, 6 Stellen vergleichbar mittlerer Dienst, 8 Stellen vergleichbar einfacher Dienst).