In Stolberg arbeitet das Ratsmitglied der DVU in einer gemeinsamen Fraktion mit der NPD

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008

Rechtsextremismus 59

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008 der Öffentlichkeit entsprechend wahrgenommen. Dies ist aber auch darauf zurückzuführen, dass der Kreisverband mit Max Branghofer den Landesvorsitzenden stellt.

In Stolberg arbeitet das Ratsmitglied der DVU in einer gemeinsamen Fraktion mit der NPD zusammen.

Bei der anstehenden Kommunalwahl 2009 ist ­ wie in den Jahren zuvor ­ nicht davon auszugehen, dass sich die DVU in allen Wahlkreisen, die durch einen Kreisverband abgedeckt sind, zur Wahl stellen wird; gebietsbezogen decken die Kreisverbände nicht einmal die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte ab.

Es ist allerdings möglich, dass Kandidaten der DVU auf Listen der NPD aufgestellt werden.

Ausblick:

Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg im Februar 2008 erreichte die DVU nur 0,8% der abgegebenen Stimmen. Damit ist die DVU auf Landesebene weiterhin nur in Brandenburg vertreten.

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg erreichte die ­ nicht flächendeckend angetretene ­ DVU insgesamt nur 1,6% der Stimmen und blieb hinter den eigenen Erwartungen zurück. Sie erreichte in keinem Kreistag oder Stadtparlament Fraktionsstatus.

Auch wenn die NPD mit 1,8 % der Stimmen bei dieser Wahl die DVU nur gering überflügelte, fällt es der DVU zunehmend schwer, sich der NPD als gleichwertiger Partner des „Deutschlandpaktes" zu präsentieren.

Die Landtagswahl am 30. August 2009 in Thüringen hätte daher Konfliktpotenzial beinhaltet. Nach den Absprachen des „Deutschlandpaktes" sollte hier die DVU zur Wahl antreten. Allerdings verfügt die NPD im Gegensatz zur DVU über vergleichsweise gut ausgebaute Parteistrukturen und hat die Unterstützung aus den Reihen der Neonazi-Szene. Inzwischen haben sich DVU und NPD darauf geeinigt, dass die NPD zur Landtagswahl antreten kann.

Bei der Wahl zum Bundespräsidenten im Mai 2009 wollen DVU und NPD einen eigenen parteifreien Kandidaten aufstellen, der „weit in das Lager der Etablierten einbrechen" könne, so der stellv. Bundesvorsitzende Bruno Wetzel am 25. September 2008 auf der Internetseite der DVU. DVU und NPD verfügen gemeinsam über vier Stimmen in der Bundesversammlung.

60 Rechtsextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008

Der bundesweite Trend der Schwächung der Partei setzt sich somit im Jahr 2008 fort.

Verstärkt wird diese Tendenz durch den jetzt abgesprochenen Antritt der NPD zur Landtagswahl in Thüringen. Dies führte zu einem heftigen Diskussionsprozess insbesondere im Landesverband Thüringen der DVU. Auch die Wahl des neuen Bundesvorsitzenden Matthias Faust dürfte tendenziell zur Schwächung der DVU beitragen, weil dieser ­ er war bis Anfang 2007 Mitglied der NPD ­ eher zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit NPD und Neonazis bereit ist.

Vorstand Markus Beisicht, Vorsitzender, Judith Wolter, geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende, Markus Wiener, stellvertretender Vorsitzender, Manfred Rouhs, Schatzmeister Publikation PRO KÖLN ­ Informationen der Fraktion pro Köln im Rat der Stadt Köln; erscheint vierteljährlich Internet Homepage, verantwortlich Manfred Rouhs Hintergrund

Die Gruppierung pro Köln ist ein eingetragener Verein, der seit der Kommunalwahl 2004 mit vier Ratssitzen und außerdem in allen Bezirksvertretungen der Stadt Köln vertreten ist. Zwischenzeitlich erhöhte sich die Zahl der Ratsmitglieder durch den Beitritt eines parteilosen Stadtverordneten auf fünf Personen. pro Köln versucht über kommunalpolitische Arbeit Einfluss zu gewinnen und setzt dabei gezielt auf populistische Strategien, die an Einstellungen anknüpfen, die weit über das rechtsextremistische Spektrum hinaus verbreitet sind. Themenschwerpunkte sind die Ablehnung von sogenannten „Groß-Moscheen" sowie die Diskussion um Kriminalität bei ausländischen oder deutschen Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 24. Mai 2007 den Antrag von pro Köln auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des VerwaltungsVerfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008

Rechtsextremismus 61

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008 gerichts Düsseldorf wegen der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten über die Jahre 2002 bis 2004 zurückgewiesen. Damit wurde die Einschätzung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, ausdrücklich bestätigt.

In einem weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten über die Jahre 2005 und 2006 hat das Gericht mit Urteil vom 4. Dezember 2007 abermals festgestellt, dass sich insbesondere aus Äußerungen in den pro Köln-Infoblättern sowie aus Artikeln, die sich im Archiv der Homepage von pro Köln befinden, Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen ergeben, Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. In diesen Äußerungen seien durchweg Bekundungen enthalten, die im Hinblick auf die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot, den Verdacht einer verfassungswidrigen Bestrebung begründeten. So würden Ausländer beziehungsweise Migranten mit überwiegend drastischer Wortwahl anhaltend negativ bewertet, herabgesetzt und ausgegrenzt. Die uneingeschränkten, nicht relativierten Aussagen (Pauschalisierung) ließen nur den Schluss zu, pro Köln wolle Ausländer generell sowie Personen bestimmter Volks- oder Religionsgruppen bewusst als unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse darstellen und in der Bevölkerung Ablehnung und Hass gegenüber diesen Personen schüren. Die nahezu vollständige Ausblendung positiver oder zumindest neutraler Berichte über Ausländer trage schließlich auch zur Herabsetzung bei.

Eine weitere Bestätigung für eine ausländerfeindliche Einstellung sah das Verwaltungsgericht in dem nach Aussage des pro Köln-Vorsitzenden Beisicht „seit Jahren" (Archiv, 9. Oktober, pro köln-online) bestehenden politischen Kontakt zur belgischen Partei Vlaams Belang, die als Nachfolgerin des Vlaams Blok nach Auffassung des Gerichts eine ausländerfeindliche Politik verfolgt. Weiterhin wiesen die Verwaltungsrichter auf ein Interview hin, für das die derzeitige pro Köln-Fraktionsvorsitzende der National-Zeitung (Ausgabe 24. März 2006) zur Verfügung stand. Die National-Zeitung ist das Sprachrohr der Partei Deutsche Volksunion (DVU). Auch gegen dieses Urteil hat pro Köln beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Ferner ist ein erneutes Klageverfahren wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2007 vor dem VG Düsseldorf anhängig.