Finanzierung. Die DHKPC finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge Spenden und den Verkauf von Publikationen

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008 auch bei der Anatolischen Föderation e. V. Köln, die aus dem Verband anatolischer Volkskulturvereine e. V. hervorgegangenen ist, eine Nähe zur DHKP-C angenommen.

Finanzierung:

Die DHKP-C finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und den Verkauf von Publikationen. Wie in den Vorjahren konnte das selbst gesetzte Ziel der Spendenkampagne bei Weitem nicht erreicht werden.

Medieneinsatz

Die Publikationen Tavir, Kerbela und Kültür Adasi wurden eingestellt. Neben den Publikationen Kurtulus (Befreiung) und Yürüyü (Der Marsch) nutzt die DHKP-C intensiver als die übrigen linksextremistischen türkischen Organisationen das Internet für Aufrufe und politische Erklärungen. Sie verfügt über eine mehrsprachige Homepage.

Generalsekretär der DHKP-C verstorben

Der Gründer und langjährige Generalsekretär der DHKP-C, Dursun Karata, verstarb am 11. August 2008 in den Niederlanden im Alter von 55 Jahren. Im Internet wurde der Tod von der DHKP-C noch am gleichen Tage unter der Überschrift „Wir haben unseren Kommandanten, unseren Führer, unseren Onkel verloren" offiziell bekannt gegeben. Karata war die Leit- und Integrationsfigur der Organisation und stand für ihren Zusammenhalt. Welche Folgen der Tod von Karata für die Organisation hat und inwieweit ein Nachfolger, der bisher nicht bekannt ist, die Rolle von Karata übernehmen kann, bleibt abzuwarten.

Strafverfolgungsmaßnahmen

Am 5. November 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen drei mutmaßliche Führungsfunktionäre der DHKP-C festgenommen und darüber hinaus acht Objekte ­ darunter Ortsvereine in Köln, Dortmund und Duisburg ­ durchsucht. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, als hochrangige Führungsfunktionäre der DHKP-C in Europa Mitglieder der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei zu sein (§ 129b StGB). Ferner werden ihnen wegen der Auswahl von Kurieren für Waffentransporte Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 AWG) vorgeworfen.

Ausländerextremismus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008

Seit dem 5. November 2007 läuft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein Prozess gegen fünf Mitglieder der DHKP-C. Die mutmaßlichen Funktionäre werden beschuldigt, seit dem 30. August 2002 einer terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) anzugehören, die sich innerhalb der DHKP-C gebildet hat. Die Angeklagten sollen vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus diese Vereinigung, die in der Türkei zahlreiche terroristische Aktionen (Selbstmordattentate, Brand- und Sprengstoffanschläge) verübt hat, unterstützt haben.

Ein weiterer Prozess soll Anfang 2009 vor dem OLG Düsseldorf gegen einen im Jahr 2007 verhafteten Führungsfunktionär der DHKP-C beginnen.

Aktionen im Zusammenhang mit dem Todesfasten vorläufig beendet Zentrales Thema der DHKP-C war in den vergangenen Jahren das sogenannte „Todesfasten". Dieser Protest gegen die Haftbedingungen in der Türkei hat 122 Menschenleben gefordert. Im Januar 2007 verbesserte das türkische Justizministerium die Haftbedingungen leicht. Die DHKP-C sieht dies als Eingehen der türkischen Regierung auf ihre Forderung und damit als erfolgreiches Ergebnis ihrer jahrelangen Protestaktionen an. Sowohl in der Türkei als auch in Deutschland wurde der „Sieg" von DHKP-C-nahen Organisationen gefeiert.

Gemeinsame Aktionen mit deutschen Linken

Immer häufiger nehmen sich die linksextremistischen türkischen Organisationen auch Themen der deutschen Politik an. Dabei ist festzustellen, dass es sowohl bei einzelnen Fragen der Außen- und Innenpolitik als auch bei der Kritik an den sozialpolitischen Reformen Übereinstimmungen mit Gruppierungen der deutschen Linken gibt.

Am 17. März 2008 setzte sich beispielsweise im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Prozess in Stuttgart ein aus mehreren deutschen und türkischen Gruppierungen bestehendes „Antirepressionsbündnis" mit Transparenten, Sprechchören und Flugblättern für eine Abschaffung der §§ 129, 129a und 129b StGB sowie für die „Freiheit aller politischen Gefangenen" ein. Auch am 1. Mai 2008 wurde die zuvor beschriebene Nähe sichtbar. Da der 1. Mai traditionell für die linken türkischen Gruppierungen ein Anlass ist, die eigenen politischen Positionen zu propagieren, nahmen Anhänger linksextremistischer türkischer Organisationen teilweise mit Fahnen der eigenen Organisation an Veranstaltungen deutscher Gruppen an diesem Tag teil.

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2008

Ausländerextremismus 133

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Bewertung

Die Probleme in den zurückliegenden Jahren bei der Mitgliedermotivation und bei der Finanzierung der Organisation bestehen fort. Hinzu kommt aber auch noch die konsequente Verfolgung und Verhaftung von Führungsfunktionären durch die Sicherheitsbehörden, die die Organisation schwächen. Dass die DHKP-C durch die Erweiterung ihres politischen Spektrums auf sozialpolitische Themen in Deutschland eine Stärkung erfahren könnte, ist zudem nicht erkennbar.

Kurdische Organisationen

Volkskongress Kurdistans; Arbeiterpartei Kurdistans und unterstützende Organisationen

Seit dem 26. November 1993 in Deutschland vom Bundesministerium des Innern mit einem Betätigungsverbot belegt. Newaya Jin (Erlebnisse der Frauen), erscheint zweimonatlich, Auflage unbekannt; Kurdistan-Report, erscheint zweimonatlich, Auflage bis 15.000; Yeni Özgür Politika, erscheint seit dem 16. Januar 2006 täglich, Auflage ca. 30.