EU-Agentur

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte verabschiedet. Sie soll den Schutz und die Förderung der Grundrechte zu einem ihrer grundlegenden politischen Ziele machen. Die neu zu errichtende Agentur mit Sitz in Wien soll einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten.

Die Landesregierung wird ersucht, im Europaausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Wie ist der gegenwärtige Sachstand zur Einrichtung der Agentur?

2. Welche konkreten Aufgaben soll sie wahrnehmen?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für Einrichtung und Betrieb der Agentur?

4. Welche personelle Ausstattung ist für die Agentur vorgesehen?

5. In welcher Weise wird sich die Arbeit der Agentur von der Arbeit des Europarats abgrenzen?

6. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung der Agentur?