Veräußerung des ehemaligen Forstamtsgebäudes Marburg, Höhlsgasse 4 hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Veräußerung des ehemaligen Forstamtsgebäudes Marburg, Höhlsgasse 4 hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO.

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Höhlsgasse 4 in 35039 Marburg (Gemarkung Marburg, Flur 10, Flurstücke 18/4, 22/1 und 23/4, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.730 m²) zum Preis von 825.000 zuzustimmen.

Begründung:

Das ehemalige Forstamtsgebäude wird, nachdem die Dienststelle des Forstamtes im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform mit Wirkung zum 1. Januar 2005 aufgelöst wurde, nicht mehr für dienstliche Zwecke der Forstverwaltung bzw. des Landesbetriebs Hessen-Forst oder andere Landesaufgaben benötigt und ist daher entbehrlich.

Vor der öffentlichen Ausbietung wurden der Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement, der Magistrat der Stadt Marburg, der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie die Gemeinden Weimar und Lohra nach dort möglicherweise vorhandenem Interesse an der Liegenschaft befragt.

Da ein Bedarf für öffentliche Aufgaben nicht angemeldet wurde, erfolgte im Herbst 2004 die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen in der regionalen und überregionalen Presse (Oberhessische Presse, FAZ, Deutsches Ärzteblatt) sowie im Internet (Verkaufsangebote von Liegenschaften von HessenForst über die Homepage www.hessen-forst.de, geschaltet über einen Link unter www.immopool.de). Zunächst gingen von 19 Interessenten Kaufpreisgebote ein. Das höchste Gebot, das nach mehrmaligen Nachgeboten bei 947.000 lag, konnte nicht berücksichtigt werden, da der Kaufbewerber trotz mehrmaliger Aufforderung keine gesicherte Finanzierung nachweisen konnte. Im weiteren Verlauf des Gebotsverfahrens zogen die nachfolgenden Bieter ihre Kaufpreisangebote zurück, sodass wegen der inzwischen verstrichenen Zeit durch HessenForst entschieden wurde, das Objekt nochmals öffentlich auszubieten.

Nach der zweiten Ausbietung Mitte Juni 2005 lagen Kaufpreisangebote von 15 Interessenten vor, zum Teil auch von Bietern, die bisher nicht in Erscheinung getreten waren. Bevor mit den nunmehr Höchstbietenden (Kaufpreisangebot 850.000) eine Vertragsabstimmung vorgenommen werden konnte, reduzierten diese unerwartet ihr Angebot und nahmen dann vollständig Abstand von einem Erwerbsinteresse. Zur Bindung des Nächstbietenden (Gebot über 825.000) wurde am 29. September 2005 in Kirchhain ein Kaufvertragsentwurf notariell beurkundet. Der Käufer räumt dem Land Hessen ein Wiederkaufsrecht am Kaufgrundstück ein, wenn das Grundstück innerhalb von 15 Jahren veräußert wird. Anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes kann das Land von seinem Recht zur Wertabschöpfung Gebrauch machen. Der Vertragsabschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hessischen Landtag.

Eingegangen am 8. November 2005 · Ausgegeben am 14. November 2005

Dem Haushaltsausschuss überwiesen

Für das 3.730 m² umfassende Verkaufsgrundstück (die Gesamtfläche gliedert sich auf in 2.194 m² Hof- und Gebäudefläche und 1.536 m² Gartenland) und die baulichen Anlagen wurde durch den Landesbetrieb Hessisches Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, zum 21. Juni 2004 ein Verkehrswert von rund 558.000 ermittelt. Der Kaufpreis von 825.000 übersteigt den Wert laut Wertermittlung erheblich. Offensichtlich wird wegen der besonders ansprechenden Gebäudearchitektur ein Liebhaberpreis gezahlt, der - wie der Verlauf des Gebotsverfahrens belegt - jedoch ausgereizt sein dürfte. Der Käufer beabsichtigt, die Liegenschaft zu Wohn- und zu gewerblichen Zwecken selbst zu nutzen (Ansiedlung seines mittelständischen Software-Unternehmens).

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert des Verkaufsgrundstücks mehr als 500.000 beträgt (VV Nr.5.8 zu § 64 LHO).