Aktiengesellschaft

8. Sitzung (öffentlich) nen oder anderen Stelle, dass auch städtische Flächen zur Diskussion stehen. Mich würde interessieren, ob Sie dazu Erkenntnisse haben.

Rechtsanwalt Thomas Mock: Ich glaube, um Rechtssicherheit zu erreichen, wäre es zum einen wichtig, dass man, wie es der Kollege Dr. Beckmann eben gesagt hat, die verpflichtenden Dinge in dem Erlass herausstellt, damit für alle klar ist, dass das verbindlich ist. Zum anderen finde ich es durchaus richtig, dass man auch hier den Abstandserlass heranzieht ­ es gilt für alle möglichen Anlagen ­ und die Windkraftanlagen, die dort bis jetzt noch nicht berücksichtigt sind, mit aufnimmt. Klare Regelungen über den Abstandserlass zu treffen könnte meines Erachtens zu einer größeren Rechtssicherheit führen.

Lassen Sie mich eine kurze Anmerkung zu den Kleinwindanlagen machen. Auch Kleinwindanlagen machen Lärm. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Anlagen in einem allgemeinen Wohngebiet, auch im Hinblick auf die verdichtete Wohnbebauung, in Betracht kommen.

Rudolf Graaff (Städte- und Gemeindebund NRW): Eine Erhebung zu der Beplanung und Bebauung eigener Flächen mit Windkraftanlagen liegt bei uns nicht vor.

Letztlich ist für die Frage, an welcher Stelle eine Windkraftanlage errichtet wird, ein Gutachten maßgeblich, das den gesamten Außenbereich eines Gemeindegebiets untersucht. Daraus ergibt sich, durch das Gutachten nachgewiesen, der geeignetste Bereich, in dem eine solche Anlage gebaut werden könnte. Um es dann zu realisieren, mag noch der Zufall hinzukommen, dass sich gerade diese Fläche, die für einen Windpark geeignet ist, in städtischem oder kommunalen Eigentum befindet. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, mag in einer Kommune durchaus das Interesse vorhanden sein, selbst einen solchen Windpark zu errichten.

Andreas Lahme (Landesverband WindEnergie NRW): Wenn Sie die Juristen ansprechen, fühle auch ich mich angesprochen, Vielleicht eine Ergänzung: Der Erlass kann vom Ansatz her keine Rechtssicherheit gewährleisten, weder in seinen planungsrechtlichen empfehlenden Teilen noch in seinen für die nachgeordneten Behörden verbindlichen Teilen. Er kann das schon allein deswegen nicht, weil er für die Gerichte nicht verbindlich ist. In keinem Bereich ist ein Gericht an einen Erlass gebunden. Insofern kann es da keine Rechtssicherheit geben. Mittelbar kann er insofern für Rechtssicherheit sorgen, als er ­ hoffentlich zutreffende ­ Hinweise auf die geltende Rechtslage gibt, sowohl für die Gemeinden und die Regionalräte in Bezug auf ihre Planung als auch, insofern behördenintern verbindlich, für die nachgeordneten Genehmigungsbehörden.

Wibke Brems (GRÜNE): Ich möchte zunächst noch einmal in den Themenkomplex „Windkraftanlagen im Wald" einsteigen. Es scheint einen Konsens zwischen der Windenergiebranche und den Naturschutzverbänden zu geben, dass man keine alten Wälder nutzt. Wie wir eben gehört haben, wird das sehr kritisch gesehen. Ich

8. Sitzung (öffentlich) würde aber gern von dem Vertreter der Stawag und einem Vertreter der Windenergiebranche hören, ob die Regelungen in Bezug auf den Wald, die im Erlassentwurf genannt sind, ausreichen oder ob aus Ihrer Sicht Nachbesserungen notwendig sind, um die Projekte ­ vielleicht gerade die Projekte, die die Stawag geplant hat ­ umsetzen zu können?

An die Vertreter der Naturschutzverbände geht die Frage: Inwieweit können Sie sich vorstellen, aufeinander zuzugehen? ­ Ich bitte Sie, an der Stelle aufeinander zu reagieren.

Weitere Punkte ergeben sich zum Teil aus den Stellungnahmen. Zwei Punkte habe ich der Stellungnahme der BLS entnommen. Es sind die Gefahren durch Rotorblattversagen und durch Brände beschrieben worden. Dazu wüsste ich gerne von den Vertretern der Windenergiebranche, wie sie diese Gefahr sehen.

Ich habe zwei weitere Fragen an Sie. Sie haben in Ihrer eigenen Stellungnahme Kritik daran geübt, dass die Vorranggebiete zugleich Eignungsgebiete sind. Herr Lahme hat eben Ausführungen dazu gemacht. Das ist nicht so richtig bei mir angekommen.

Vielleicht können Sie noch ein Beispiel dafür bringen, was das konkret bedeutet, wenn man es so macht, wie Sie das gesagt haben. Das wäre sinnvoll, um das noch einmal zu verdeutlichen.

Sie erklären, dass in anderen Bundesländern die Lärmvorschriften nicht ganz so streng seien wie in dem uns vorliegenden Entwurf. Ich fände es interessant, von Ihnen zu hören, ob die neuesten Windenergieanlagen der größten Leistungsklasse die Werte, die in dem Erlass stehen, unterschreiten können oder ob wir an der Stelle so streng sind, dass es keine Möglichkeit gibt, solche Anlagen hier zu bauen.

Zu guter Letzt bitte ich darum, dass sich Einzelne zur Beantwortung der Frage melden, die die FDP-Fraktion in ihrem Antrag aufgeworfen hat. Ich würde sagen: Wer darauf antworten will, darf etwas dazu sagen. ­ Die FDP-Fraktion schlägt befristete Bauanträge vor. In ein oder zwei Stellungnahmen ist das aufgegriffen und kritisiert worden. In der Diskussion ist das aber nicht weiter thematisiert worden. Ich würde gern wissen, was Sie davon halten.

Frank Brösse (Stawag, Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft): Frau Brems, es ist in der Tat so, dass wir bei uns in Aachen ein konkretes Projekt im Wald planen.

Der derzeitige Windenergieerlass ist kein rechtliches Hindernis. Das sieht auch die Stadt Aachen so. Ich denke, insofern würden wir in der Stadt Aachen auch ohne den Windenergieerlass versuchen, unser Vorhaben durchzuziehen. Was die Akzeptanz betrifft: Die Vorteile eines solchen Projekts im Wald sind durchaus erkannt worden.

Zu der konkreten Frage, ob der jetzige Entwurf des neuen Windenergieerlasses ausreichen würde: Aus meiner Sicht würde er ausreichen. Wir werden aber in jedem Fall weitermachen. Auch in den Wäldern der Nachbargemeinden werden Projekte im Wald geplant, und auch diese Gemeinden merken jetzt, dass das aus gewerbesteuerlichen Gründen eine durchaus attraktive Variante für eine Gemeinde sein kann, wenn es darum geht, die Waldflächen nutzbringend zu verwenden.

8. Sitzung (öffentlich) Dirk Jansen (BUND, Landesverband NRW): Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen. Nicht überall, wo Bäume stehen, ist ein Wald im ökologischen Sinne. Es ist heute schon angeklungen, dass wir da durchaus differenzieren. Um die Extreme zu nennen: Es ist ein Unterschied, ob ich eine alte, entwickelte Waldgesellschaft mit standortgerechter Bepflanzung habe, die über viele Jahrhunderte gewachsen ist, eine Weihnachtsbaumkultur oder einen intensiv genutzten Nadelbaumforst. Die unterscheiden sich von ihrer ökologischen Wertigkeit her grundsätzlich.

Fakt ist auch, dass wir bislang sehr restriktive Vorgaben durch den Landesentwicklungsplan haben. Er eröffnet eigentlich nur dann die Möglichkeit, den Wald solchermaßen zu nutzen, wenn es außerhalb keine Alternativen gibt. Auch wir sind der Meinung, dass es eigentlich logisch ist ­ ich glaube, das versteht sich für einen Investor von selbst ­, dass erst einmal die unkritischen Standorte erschlossen werden, bevor man potenziell vielleicht kritischere Gebiete ins Auge fasst.

Wir denken, dass der geplante Leitfaden zur Windenergie im Wald sicherlich eine gute Grundlage für die Entscheidung liefern kann, in welche Waldgebiete man im Rahmen einer vernünftigen Planung hineingehen kann. Wir sollten daran denken, dass wir viele Windwurfflächen ­ Kyrill-Flächen und dergleichen ­ haben und dass es im Wald zum Teil schon stark vorgenutzte Gebiete gibt. Es ist sogar so, dass auf einer Fläche nicht unbedingt Bäume stehen müssen, um sie im planungsrechtlichen Sinne als Waldgebiet einzustufen. Das muss man differenziert angehen. Das Umweltministerium hat uns gegenüber angekündigt, dass die Umweltschutzverbände bei dem geplanten Leitfaden „Windenergie im Wald" intensiv beteiligt werden. Wir werden das auch nutzen. Daher denke ich, dass wir da zu vernünftigen Ergebnissen kommen können. Das spezielle Projekt in Aachen kann und möchte ich jetzt nicht bewerten.

Josef Tumbrinck (NABU, Landesverband NRW): Es wurde die Frage gestellt, ob wir aufeinander zugehen müssen. Das müssen wir aufgrund dieser Erlasslage nicht, weil sie darauf abstellt, dass ­ unter starken Restriktionen ­ Möglichkeiten für den Bau von Windkraftanlagen im Wald geschaffen werden. Man wird sich der Sache annähern.

Das ist hier angelegt, so wird es kommuniziert, und so muss es dann gelebt werden; denn auch daran hängt die Akzeptanzfrage. Das ist das viel Entscheidendere.

Aachen ist ein Beispiel dafür. Das kann man vielleicht noch intensiver machen: eine frühzeitige Einbindung von Bürgern, nicht über die monetäre Frage gehen, sondern über die Informationsfrage. Ich glaube, es ist auch bei der Frage, ob im Wald gebaut werden soll, der Schlüssel zur Akzeptanz, dass die Menschen wissen, was geplant ist und dass man auch Änderungen vornehmen kann. Dass dieser Dialog sehr früh begonnen wird, ist für die Akzeptanz viel entscheidender. Ich erwarte von den Vorhabensträgern ­ gerade von den Kommunen ­, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen.

Klaus Schulze-Langenhorst (Landesverband WindEnergie NRW): Frau Brems hat uns einige gute Aufgaben gestellt. Ich glaube, es waren fünf Fragen.