Einführung der Ehrenamts-Card (E-Card)

Zahlreiche Landkreise und Städte in Hessen werden zum 1. Januar 2006 die Ehrenamts-Card (E-Card) einführen. Die E-Card soll sowohl Zeichen der Würdigung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements wie auch mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen als Zeichen der Anerkennung verbunden sein. Nach Angaben der Landesregierung ist die landesweite Einführung angestrebtes Ziel. Aus diesem Grund wird die Einführung der E-Card durch das Land Hessen finanziell unterstützt.

Die Vergabevoraussetzungen können die teilnehmenden Kreise und Städte weitgehend selbst bestimmen. Als einziges landesweit verbindliches Vergabekriterium wird ein mindestens fünfstündiges wöchentliches ehrenamtliches bzw. freiwilliges Engagement vorausgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Einführung der E-Card haben viele Städte und Landkreise ihr Engagement darauf gesetzt, Vergünstigungen (freien oder vergünstigten Zugang zu Theatern, Museen, Schwimmbädern und zu sportlichen und kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen u.a.) zu sichern, die Inhaberinnen und Inhaber der E-Card nutzen können. Dies hat dazu geführt, dass in einzelnen Landkreisen und Städten so genannte Vergünstigungskataloge entstanden sind. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass jede Karte in allen teilnehmenden Kreisen und Städten gültig ist.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Landkreise und Städte werden die E-Card zum 1. Januar 2006 einführen?

Partner des Landes bei der Einführung der Ehrenamts-Card sind die hessischen Landkreise, die kreisfreien Städte und die Städte mit Sonderstatus. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Land zur Einführung der E-Card zum 1. Januar 2006 haben mittlerweile folgende Städte und Kreise unterzeichnet: Bad Homburg, Marburg, Wetzlar, Hanau, Rüsselsheim, Darmstadt, Hochtaunuskreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Landkreis Gießen und der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die Städte Frankfurt, Fulda und Kassel sowie die Landkreise Fulda und Limburg-Weilburg und der Werra-Meißner-Kreis haben die Einführung der E-Card bereits zugesagt und werden die Vereinbarung in Kürze unterzeichnen.

Unabhängig davon, dass die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte auf freiwilliger Basis bei der Ehrenamts-Card mitmachen und das Land die bislang nicht Beteiligten weder zum Mitmachen zwingen kann noch will, geht die Landesregierung davon aus, dass sich weitere Kommunen und Private anschließen werden, da die Kosten überschaubar sind, der Verwaltungsaufwand gering ist, sich für die Beteiligten sogar jeweils Win-WinSituationen ergeben dürften und das Interesse der ehrenamtlich besonders Engagierten und der Verbände groß ist. So hat inzwischen im Jahr 2006 auch der Rheingau-Taunus-Kreis angekündigt, sich der Initiative der Landesregierung anzuschließen.

Frage 2. a) Welche Vergabevoraussetzungen für den Erhalt der E-Card existieren in den einzelnen Landkreisen und Städten, die die E-Card zum 1. Januar 2006 einführen?

b) In welcher Stückzahl soll in den einzelnen Landkreisen und Städten die E-Card vergeben werden?

Als einheitliches und für alle verbindliches Kriterium hat das Land ein Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche vorgegeben.

In der Region Starkenburg, also in der Stadt Darmstadt, der Stadt Rüsselsheim sowie in den Kreisen Offenbach und Bergstraße, dem Odenwaldkreis sowie den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau gelten einheitlich folgende weitere Kriterien:

- Das Engagement muss seit mindestens fünf Jahren bzw. seit Bestehen der Organisation erfolgen und

- die Bewerberin/der Bewerber sollte mindestens 23 Jahre alt sein.

In der Stadt Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten folgende Voraussetzungen:

- Die Ehrenamts-Card kann nur dann vergeben werden, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigungen, wie z. B. bei Kommunalpolitiker/innen, Übungsleiter/innen im Sport u.Ä., gezahlt werden.

- Das Mindestalter beträgt 23 Jahre.

- Das Engagement muss seit drei Jahren oder seit Bestehen der Organisation erfolgen oder der/die Engagierte muss seit drei Jahren im Besitz einer Jugendleitercard sein.

In Wetzlar kann die E-Card erhalten, wer sich

- seit mindestens fünf Jahren engagiert (Ausnahme Inhaber der Jugendleitercard) und

- rein ehrenamtlich (ohne Aufwandsentschädigung) engagiert.

Für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg gelten folgende Kriterien:

- Besonderes freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Ausübung einer Tätigkeit in Feldern der praktischen Arbeit zugunsten des Gemeinwohls.

- Mindestalter 23 Jahre (Ausnahme Jugendleitercard-Inhaberinnen/-Inhaber, wenn Engagement mehr als 5 Stunden pro Woche).

- Mindestens 5-jährige ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit seit Bestehen der Organisation (Ausnahme Jugendleitercard-Inhaberinnen/-Inhaber, wenn Engagement mehr als 5 Stunden pro Woche).

- Reine ehrenamtliche Tätigkeit (keine Aufwandsentschädigung).

Für den Landkreis Gießen gelten folgende Kriterien:

- Mindestalter von 23 Jahren.

- Die ehrenamtliche Tätigkeit wird seit mindestens 3 Jahren oder seit Bestehen der Organisation, für die er/sie tätig ist, ausgeübt.

- Die ehrenamtliche Tätigkeit ist am Gemeinwohl orientiert.

- Die Antragstellerin/der Antragsteller erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung in Form von Pauschalen und Sitzungsgeldern. Ein reiner Auslagenersatz (für Fahrtkosten, Telefonate, Porto etc.) gilt dabei jedoch nicht als Aufwandsentschädigung.

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gelten folgende Kriterien:

- Das ehrenamtliche Engagement soll seit mindestens drei Jahren vor Erhalt der Card ausgeübt worden sein und weiter bestehen.

- Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die außer der reinen Kostenerstattung eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder eine vergleichbare Zahlung geleistet wird, rechtfertigen regelmäßig keine Vergabe der Ehrenamts-Card.

- Personen, die sich in Wort oder Tat gegen die demokratische Grundordnung aussprechen oder entsprechend handeln, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.

c) Auf welcher Art wird in den einzelnen Landkreisen und Städten die E-Card vergeben werden?

Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamts-Card erfüllen, können bei den teilnehmenden Kreisen und Städten ein Antragsformular erhalten, das sie ausfüllen und sich dann vom Verein, der Institution oder dem Verband bestätigen lassen. Bei kleineren Initiativen und Projekten kann auch die Kommune bestätigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die letzte Entscheidung über die Vergabe der E-Card treffen dann die teilnehmenden Kreise und Städte.

Frage 3. Welche Art von Vergünstigungen wird es in den einzelnen Landkreisen und Städten geben?

In den einzelnen Kreisen und Städten werden mittlerweile rund 350 Vergünstigungen geboten, die landesweit für alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card gelten. Die Liste ist unter www.e-card-hessen.de im Internet einzusehen.

Die Suche nach einzelnen Angeboten wurde benutzerfreundlich nach folgenden Kategorien gegliedert: Andere Veranstaltungen; Büchereien; Einzelhandel; Finanzdienstleister; Fitness & Wellness; Freizeitparks; Kinos; Konzerte; Parks, Schlösser, Gärten; Schwimmbäder & Badeseen; Sportveranstaltungen; Theater/Oper; Tourismus; Weiterbildung/Ausbildung und Zoologische Gärten.

Frage 4. Wie ist in den einzelnen Landkreisen und Städten sichergestellt, dass eine mögliche Konkurrenz zwischen E-Card und Jugendleiterinnen-/Jugendleiter-Card (Juleica) ausgeschlossen werden kann und es zu einer Abwertung der Juleica kommt?

Die Hessische Landesregierung sieht keine Konkurrenz, da sich E-Card und Juleica an unterschiedliche Zielgruppen richten. Die E-Card ist als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen gedacht, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich engagieren.

Die Juleica ist in erster Linie ein Qualitätsnachweis für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen/-leiter tätig werden.

Frage 5. Wie ist in den Landkreisen sichergestellt, dass junge ehrenamtlich und freiwillig Engagierte bei der Vergabe der E-Card nicht benachteiligt werden?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 2 a dargelegt, gibt es bei einigen Partnern Sonderregelungen für Inhaber der Jugendleitercard. Außerdem wird diese Frage Anfang Februar 2006 bei einem ersten Erfahrungsaustausch zur Einführung der Ehrenamts-Card vom Land Hessen mit den teilnehmenden Kreisen und Städten eingehend erörtert.

Frage 6. In welchem Umfang hat die Landesregierung in der Vergangenheit und wird sie in Zukunft Mittel für die Unterstützung der Einführung der E-Card auf Landesebene und für die Landkreise und Städte zur Verfügung stehen?

Die Hessische Landesregierung gewährt jedem teilnehmenden Kreis und jeder teilnehmenden Stadt für die Einführung der Ehrenamts-Card eine einmalige Unterstützung in Höhe von 3.000. Im Übrigen trägt das Land die Kosten für den Druck der E-Card-Rohlinge in Höhe von ca. 1.200 pro Kreis/Stadt. Diese Zuwendungen stehen selbstverständlich auch denjenigen Kreisen und Städten zur Verfügung, die in Zukunft der E-Card-Initiative des Landes beitreten werden.