Arbeitgeber

Haushalts- und Finanzausschuss 07.04.

Wir sind völlig realistisch: Natürlich wird dieses Gesetz beschlossen werden. Aber wir können doch noch einmal appellieren, dass der Verbrauch besteuert wird, so wie das andere Bundesländer machen. Dazu würde ich kein Wort sagen, das ist ja völlig akzeptabel. Aber dass Kreisläufe voll besteuert werden, sodass es egal ist, ob wir das Wasser praktisch vollständig entnehmen oder zurückführen, kann doch nicht richtig sein. Das ist weder von der Ökologie her noch von der Lenkungswirkung noch von der volkswirtschaftlichen Auswirkung her sinnvoll.

Vorsitzender Manfred Palmen: Ich habe an Sie, Herr Pöttering, die Frage, ob Sie an dieser Stelle für den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und für den Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien noch etwas sagen wollen.

Johannes Pöttering (Brauereiverbände NRW): Nein, das ist erledigt.

Vorsitzender Manfred Palmen: Herzlichen Dank. ­ Dann rufe ich für den Wirtschaftsverband der rheinisch-westfälischen papiererzeugenden Industrie Herrn Martin Krengel auf.

Walter Neuhalfen (Wirtschaftsverband der rheinisch-westfälischen papiererzeugenden Industrie): Herr Vorsitzender! Unser Verbandsvorsitzender, Herr Krengel, der heute gerne teilgenommen hätte, ist leider kurzfristig verhindert. Ich hoffe, Sie nehmen auch mit meiner Person vorlieb.

Ich vertrete die nordrhein-westfälische Papierindustrie, die eine vergleichsweise kleine Industrie ist. In 30 Betrieben mit rund 10.000 Beschäftigten werden rund 4,5 Millionen Tonnen Papier, Karton und Pappe hergestellt. Dabei wird ein Umsatz von ca. 2,4 Milliarden erzielt. Die papiererzeugende Industrie ist ausgesprochen kapitalintensiv, sehr energieintensiv und leider auch in großen Teilen wasserverbrauchsintensiv.

Unsere Industrie war von Anfang an gegen den Wassercent, als er hier im Jahre 2004 eingeführt wurde. Er ist dann in der Folge etwas abgesenkt worden und wird nach dem bisherigen Gesetz weiter abgesenkt werden. Die papiererzeugende Industrie steht international und auch national unter enormen Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck. Unsere Mitgliedsfirmen zahlen nach unseren Erhebungen in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ­ also mit der Absenkung, wie sie noch für 2011 vereinbart ist ­ rund 2 Millionen für den Wassercent. Nach unseren Erhebungen, was denn auf die Firmen zukäme, wenn der vorliegende Gesetzentwurf Realität würde, würden aus 2 Millionen über 3 Millionen. Also eine Erhöhung um mehr als 50 %!

Ich bitte Sie im Namen der Papierindustrie Nordrhein-Westfalen, von diesem Gesetzgebungsvorhaben Abstand zu nehmen. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz, und wir kämpfen insbesondere für den Papierstandort Nordrhein-Westfalen. Viele skandinavische Konzerne, die auch Betriebsstätten hier in Nordrhein-Westfalen unterhal

Haushalts- und Finanzausschuss 07.04. ten, die aber ihren Sitz und ihre Konzerne in Helsinki, Stockholm oder Oslo haben, treffen dort Investitionsentscheidungen. Und die fallen dann im Zweifel zugunsten eines bayerischen Papierunternehmens aus und nicht für ein nordrhein-westfälisches.

Ich denke, es sollte nicht in unserem Interesse sein, dass Arbeitsplätze aus Nordrhein-Westfalen verloren gehen.

Svenja Krämer (Grundbesitzerverband NRW): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grundbesitzerverband vertritt die Interessen des ländlichen Grundbesitzes und insofern auch schwerpunktmäßig der forstwirtschaftlichen Betriebe. Wir freuen uns daher, dass seitens des Vertreters des BDEW angeregt wurde, auch Kooperationen mit der Forstwirtschaft vorzunehmen.

Gerade in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Anforderungen an die Güte des Grundwassers kann es sein, dass in manchen Bereichen die jetzige Filter- und Rückhaltefunktion des Waldes vielleicht nicht mehr ausreichen mag, um die Anforderungen so zu erfüllen, wie sie jetzt sind.

Die Waldbesitzer sind deshalb bereit, Kooperationen im Wald vorzunehmen, die den Zustand erhalten und eine Verbesserung des Grundwasserzustands ausbauen sollen. Deshalb regen wir an, dass die Regelung im § 8 ­ die Kooperation mit der Landwirtschaft ­ begünstigend auf die Forstwirtschaft ausgeweitet wird.

Ein anderer Punkt, der unsere Betriebe mit betrifft, ist der Abbau von Rohstoffen.

Hier wurde von den Vertretern der rohstoffabbauenden Industrie sowie von Herrn Burckhardt von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die gleiche Auffassung vertreten, wie wir sie haben, dass nämlich dort, wo das Wasser dem Kreislauf genauso wieder zugeführt wird, eine Besteuerung des Wassers als unverhältnismäßig angesehen wird.

Dr. Bernd Lüttgens (Rheinischer Landwirtschafts-Verband und WestfälischLippischer Landwirtschaftsverband): Ich spreche für beide Landwirtschaftsverbände und möchte unsere Stellungnahme angesichts der fortgeschrittenen Zeit relativ kurz zusammenfassen. Wir anerkennen, dass die neue Landesregierung den Tatbestand der Befreiung für die Bewässerung beibehält. Hiermit kommt man dem Kreislaufgedanken, in dem Wasser verwendet wird, nach. Es wird ja nur ein ganz geringer Teil unterhalb der landwirtschaftlichen Flächen für den Zweck der Landwirtschaft entnommen. Die Mehrheit des Wassers wird dort neu gebildet.

Allerdings ist in dem Gesetzentwurf nach unserer Auffassung ein systematischer Fehler enthalten, und zwar dann, wenn es um die Tierhaltung geht. Die Tierhaltung ist ein Bestandteil der Landwirtschaft und wird hier differenziert in der Art des Bezuges und nach Rechtsformen. Hier gibt es keine Befreiungstatbestände, obwohl natürlich die Tierhaltung mit der damit verbundenen Landproduktion entsprechend zur Grundwasserneubildung beiträgt.

Ein zweiter Punkt, der uns wichtig und der auch richtig in diesem Gesetz wiedergegeben ist, ist, dass man ein klares Bekenntnis für die seit mehr als 20 Jahren bestehenden Wasserkooperationen abgibt und die Möglichkeit der Verrechnung des Was

Haushalts- und Finanzausschuss 07.04. serentnahmeentgeltes mit den Gewässerkooperationsaufwendungen der Wasserversorger einräumt.

Drittens ­ was uns besonders wichtig ist ­ finden wir es richtig, dass man versucht, eine ökologische Lenkungsfunktion insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Hier schlagen wir zur Flankierung des durch die Landesregierung ins Leben gerufenen Beratungskonzepts der Landwirtschaftskammer NRW in Bezug auf die Verbesserung der Grundwasserqualität vor, weitere Förderangebote aus dem Bereich des Wasserentnahmeentgelts zu etablieren.

Vorsitzender Manfred Palmen: Vielen Dank, Herr Dr. Lüttgens. ­ Dann haben jetzt alle Sachverständigen neben ihren schriftlichen Ausführungen, soweit sie das dann auch gewollt haben, ihre mündliche Stellungnahme vorgetragen.

Mir liegen zwischenzeitlich fünf Wortmeldungen für Fragen vor, und zwar in der Reihenfolge Herr Sagel, Herr Abruszat, Herr Golland, Herr Stinka und Herr Markert. Ich schlage vor, dass diese fünf ihre Fragen zunächst stellen und sich dann eine Antwortrunde anschließt. Bitte stellen Sie Ihre Fragen präzise an den- oder diejenigen, die Sie auch meinen.

Rüdiger Sagel (LINKE): Ich habe verstanden, dass natürlich viele von Ihnen irgendwelche Ausnahmetatbestände geltend machen wollen bzw. ein Interesse haben, die Kosten zu reduzieren. Da die Vertreter der Kiesindustrie sehr deutlich gemacht haben, dass das Ganze ein Kreislaufsystem ist, was Sie im Wesentlichen nutzen, würde mich jetzt einmal interessieren, wie hoch Sie den prozentualen Anteil dessen, was im Kreislauf gefördert wird, an der Wassermenge sehen, die Sie insgesamt nutzen.

Weiter möchte ich fragen, ob Sie bereit sind, eine Beurteilung abzugeben, was zum Beispiel die Braunkohle angeht, die Sümpfungswässer, die dort im Gegensatz zu dem, was Sie hier vorgetragen haben, nicht im Kreislauf gefahren werden, sondern abgeleitet werden. Wie beurteilen Sie das? Vielleicht kann sich dazu die IHK entsprechend äußern.

Umgekehrt interessiert mich, was denn der Vertreter von RWE dazu sagt, dass hier die Argumentation in den Vordergrund gestellt wurde, dass das im Kreislauf gefahren wird, während Sie die Wässer ableiten und diese damit verloren sind.

Kai Abruszat (FDP): Für die FDP-Fraktion kann ich sagen, dass sich selten eine Anhörung so gestaltet hat, dass sie so eindeutig ausgefallen ist und sich die Stellungnahmen in der weit, weit überwiegenden Anzahl auch mit unseren Vorstellungen decken.

Ich habe eine Nachfrage an den Verband der kommunalen Unternehmer, an Herrn Dr. Lehmkühler. Sie haben in Ihrer Stellungnahme die These vertreten, dass eine Zuführung der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt in den allgemeinen Haushalt auch rechtlich bedenklich sei. Das hat Herr Dr. Forkel auch dargestellt.