Jugendhof Dörnberg

Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft ehemaliger "Jugendhof Dörnberg" in Zierenberg hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Dörnberg (ehemaliger Landesjugendhof) in Zierenberg, Flur 8, Flurstücke 1/20 und 1/21, in einer Gesamtgröße von 48.595 m² zum Preis von 510.000 zuzustimmen.

Begründung:

Der Landesjugendhof Dörnberg hat im Herbst 2000 seinen Betrieb eingestellt und ist für Landeszwecke entbehrlich. Auf dem rund 48.500 m² großen Gelände befinden sich unter anderem ein Verwaltungsgebäude und fünf Unterkunftshäuser sowie drei Einfamilien-Reihenhäuser. Die Liegenschaft wird vom Hessischen Immobilienmanagement (HI) verwaltet.

Seit der Aufgabe der Nutzung als Landesjugendhof wurden regelmäßig Nutzungskonzepte von unterschiedlichen Einrichtungen und Privatpersonen vorgelegt. Es war auch angedacht, dass eine Stiftung und Fachklinik den ehemaligen Jugendhof Dörnberg nach Abschluss einer zum 30. Juni 2005 befristeten Zwischennutzung erwirbt.

Die vorgelegten Konzepte haben sich jedoch zum Teil aus unterschiedlichen Gründen nicht als realisierbar erwiesen und auch die ursprünglich am Kauf interessierte Stiftung zog ihr Interesse schließlich zurück.

Zuletzt wurde der Jugendhof Dörnberg - neben der Veröffentlichung im Internet - am 13. August 2005 öffentlich zum Verkauf ausgeboten. Zusätzlich wurden die dem HI bekannten Interessenten zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.

Als Reaktion auf die Ausbietung gingen insgesamt vier Angebote zwischen 200.000 und 350.000 ein. Den unterlegenen Bietern wurde daraufhin die Möglichkeit eingeräumt, ihr Gebot zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen, wovon die beiden Höchstbietenden mehrfach Gebrauch machten. Beiden Bietern wurde daher vom HI eine letztmalige verbindliche Ausschlussfrist zum 26. Oktober 2005 gesetzt.

Zu diesem Stichtag lag schließlich ein Gebot in Höhe von 499.999,99 vor, während das Höchstgebot 510.000 betrug.

Die zum Stichtag 23. Juni 2005 vorliegende Wertermittlung des Hessischen Baumanagements, Regionalniederlassung Rhein-Main, schließt mit einem Verkehrswert der Liegenschaft in Höhe von 480.000.

Das HI hat mit dem Höchstbietenden - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags - bereits am 27. Oktober 2005 einen Kaufvertrag geschlossen. Der Käufer strebt den Betrieb eines Seminarhotels sowie eine im weiteren Sinne schulische bzw. internatsähnliche Nutzung der Liegenschaft an.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags zu der Veräußerung ist nach § 64 Abs. 2 LHO erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).