Das Tarifrecht ist also ein Punkt den man in Angriff nehmen könnte die Einstellung in den Universitäten ein nächster

Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (12.) 06.05.

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (12.)

Das Umdenken könnte an diesem Punkt sehr gut gesteuert werden, indem sich Hochschulen einen ethischen Grundsatz geben, wie sie beispielsweise die Doktorandenbetreuung angehen und jemanden dabei unterstützen, dass er einen Qualifizierungsschritt auch gehen kann. Wenn dann eine entsprechende Unterstützung für die Betreuung der Familie ­ seien es Kinder, seien es zu pflegende Angehörige ­ durch Beratungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen erfolgt, kann sich Familie auch in diesem Umfeld wiederfinden.

Das Tarifrecht ist also ein Punkt, den man in Angriff nehmen könnte, die Einstellung in den Universitäten ein nächster. Ein weiterer Punkt sind gewisse gesetzliche Voraussetzungen, die für eine Verlässlichkeit sorgen könnten, wenn man eine Familie gründet.

Beispielsweise steht im entsprechenden Gesetz, dass man in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten darf. Man hat aber keinen Anspruch auf die Teilzeitarbeit. Wenn dieses Gesetz geändert würde, sodass ich einen Anspruch darauf hätte, mit einer halben Stelle wieder arbeiten zu kommen, hätte man auch ein Stück weit die Finanzierung für die Familien gesichert. An dieser Stelle greifen verschiedene Gesetzesbedingungen, die ich jetzt nicht alle darstellen will, ineinander. So gibt es Leute, die in der Elternzeit ihre Krankenversicherung normalerweise unverändert aufrechterhalten können, aber Nachteile auf Dauer zu erwarten haben, wenn sie in der Elternzeit Teilzeitarbeit machen. Dieser gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit sollte also auf jeden Fall verankert werden.

Außerdem enthält das ­ auch schon angesprochene ­ Wissenschaftszeitvertragsgesetz in diesem Zusammenhang nur eine Kannvorschrift. Wenn in der Familie Kinder betreut wurden, kann eine befristete Verlängerung um zwei Jahre pro Kind angeboten werden. Habe ich als betreuendes Elternteil hingegen einen Anspruch darauf, kann ich mich leichter für Familie entscheiden.

Im gleichen Gesetz gibt es auch eine Ungleichbehandlung. Alle Vertragsangelegenheiten bei der befristeten Beschäftigung werden zusammengerechnet, auch wenn jemand aus Drittmitteln finanziert worden ist. Diese Personen haben aber keinen Nacharbeitungsanspruch für die Elternzeit, in der sie ausgesetzt haben. Das ist eine deutliche Einschränkung der Qualifizierungsphase von wissenschaftlichem Personal.

Die familiengerechte Zeitgestaltung ist in der Reihe der Fragen zu Schulferien und Vorlesungszeiten schon thematisiert worden. Auch dort könnten diverse Punkte zusätzlich durch unterstützende Maßnahmen geregelt werden. Das Thema „Teilzeit" beschränkt sich ja nicht auf das Teilzeitstudium. Wenn ich Teilzeit arbeite, möchte ich auch Rechtsansprüche sichern. Zum Beispiel geht es darum, dass Eltern sich die Betreuung ihres Kindes in der Form teilen können, dass der eine drei Tage und der andere zwei Tage arbeiten geht. Als Personalräte haben wir aber keine Möglichkeiten rechtlicher Art, das Personal dabei zu unterstützen, dass die Dienststellen solchen Teilzeitregelungen auch zustimmen. An dieser Stelle gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten, unterstützend zu helfen. Dort müsste generell auch ein Umdenken bei den Arbeitgebern ­ das gilt zumindest für Teile der Arbeitgeber ­ stattfinden.

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Das Gleiche gilt für den gesamten Komplex der Ermöglichung des Wiedereinstiegs, nachdem jemand in der Qualifikationsphase wegen der Familie eine Auszeit genommen hat. Dann sollten unterstützende Maßnahmen beim Wiedereintritt in die Arbeitsphase genauso erfolgen wie Kontakthaltemaßnahmen in der Freistellungsphase.

Gabi Schulte (Landespersonalrätekonferenz der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen): Mit großem Interesse haben wir den Antrag der CDU-Fraktion „Familienfreundlichkeit an Hochschulen verbessern" gelesen. Dieses Thema muss sicherlich uns alle beschäftigen. „Uns alle" heißt: alle Statusgruppen in den Hochschulen. Meine Vorrednerin hat gerade Ausführungen in Richtung des wissenschaftlichen Personals gemacht. Ein bisschen bedauerlich finde ich ­ wobei das einerseits natürlich richtig ist ­, dass der Fokus auf den Studierenden liegt. An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind aber immerhin ca. 20.000 bis 25.000 Menschen als Mitarbeiter in Technik und Verwaltung tätig. Ich sage bewusst nicht „nichtwissenschaftlich", weil darunter eine ganze Menge wissenschaftliche Menschen sind, die allerdings nicht in Forschung und Lehre arbeiten. Diese Beschäftigten vertreten wir. Insofern betrifft dieses Thema auch die Hochschulen als Arbeitgeber; denn auch wir möchten gerne, dass für uns Familienfreundlichkeit herrscht.

Ich möchte nicht die Ausführungen wiederholen, die wir in unserer Stellungnahme gemacht haben, sondern einige Punkte ansprechen, die darüber hinausgehen. Anhand von Beispielen will ich Ihnen deutlich machen, was Familienfreundlichkeit für die Beschäftigten an den Universitäten bedeutet, also auch darstellen, wo es kontrovers läuft und wo das eine mit dem anderen ganz schwierig zu vereinbaren ist.

Wie wir alle wissen, bringt die Aufgabenvielfalt aufgrund der Erweiterung der Zuständigkeiten in den letzten Jahren bei unveränderten Personalressourcen uns ganz häufig in schwierige Situationen an den Hochschulen. Je kleiner die Hochschule ist, desto schwieriger ist es sicherlich.

Gleichzeitig wollen wir aber natürlich ­ zu Recht ­ den Service für die Studierenden, das Angebot für die Studierenden und die Familienfreundlichkeit für die Studierenden verbessern. Hier nenne ich nur die Veränderungen der Öffnungszeiten der Studierendensekretariate, Prüfungsämter und Beratungszentren für die Studierenden ­ insbesondere für diejenigen, die morgens Kinder zu betreuen haben und sich gerne abends um 18 Uhr beraten lassen wollen, wie sie denn zukünftig mit ihrem Studium umgehen sollen.

Diese Veränderung des Angebots bedeutet natürlich eine Veränderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten. Das ist eine schwierige Situation. Ich bitte, dies zu berücksichtigen; denn das geht nicht ohne eine Erweiterung der Personalressourcen. Man kann nicht mit dem gleichen Personal von morgens 9 Uhr bis abends 22 Uhr einen Service für Studierende bieten; denn auch die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Familienfreundlichkeit.

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In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, was mit dem doppelten Abiturjahrgang auf die Universitäten zukommt. Das betrifft insbesondere die Mitarbeiter, die die Vorlesungen und Praktika anbieten. Sie müssen davon ausgehen ­ das ist auch nachvollziehbar ­, dass die Angebote von Vorlesungen und Praktika verdoppelt oder verdreifacht werden müssen, um die Studierenden entsprechend unterrichten zu können. Für die Beschäftigten bedeutet das unter Umständen Schichtdienst oder veränderte Arbeitszeiten. Das ist kontrovers zu der Anforderung, Familienfreundlichkeit herzustellen.

Die gleitende Arbeitszeit ist in unserer Stellungnahme genannt worden. Ich weiß nicht, wie es an den Hochschulen insgesamt aussieht. An meiner Hochschule sind wir jedenfalls sehr bemüht, die Gleitzeitregelungen auszubauen, ebenso die Zahl der Telearbeitsplätze. In diesem Punkt schließen sich die Personalräte sogar einmal dem CHE an, was sonst weniger der Fall ist. Gleitzeit ist in der Tat eine gute Möglichkeit der Schaffung von Familienfreundlichkeit für Beschäftigte an Hochschulen. Aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss sie aber mit einem Gesundheitsschutz einhergehen. Es darf nicht dazu kommen, dass die Gleitzeit als Mittel genommen wird, um die Arbeitsspitzen abzufangen, sodass die Betroffenen dann 150 oder 200 Überstunden auf ihrem Konto haben und ihre Familien nicht mehr sehen.

Ein Aspekt, der bisher etwas zu kurz gekommen ist, ist die Pflege von Angehörigen.

Dabei handelt es sich um ein schwieriges Problem. Dieser Punkt ist bei den Weiterentwicklungen der Familienfreundlichkeit mit zu berücksichtigen.

Natürlich gibt es auch Sondersituationen. Hier sind beispielsweise die schon angesprochenen kleinen Hochschulen zu nennen. Es gibt aber noch weitere Beispiele. So bin ich von meiner Landespersonalrätekonferenz beauftragt worden, noch einmal einen Fokus auf die FernUniversität in Hagen zu legen, die in diesem Land einen Sonderstatus hat. Insbesondere dort müssen die Studienzentren zu Zeiten für Studierenden da sein, die für die Beschäftigten und die Lehrenden alles andere als familienfreundlich sind. ­ Es ist also wichtig, darauf zu schauen, wie man das zusammenbekommen kann.

Wir würden uns alle gerne engagieren und auch in hochschulpolitischen Gremien beteiligen. Für Teilzeitbeschäftigte ist das unmöglich. Diejenigen, die sich in hochschulpolitischen Fragen engagieren wollen, haben große Schwierigkeiten; denn dafür gibt es keine Ersatzzeiten. Dort steht Familienfreundlichkeit versus Engagement.

Als letzten Punkt will ich das heute schon einmal genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz ansprechen. An den Hochschulen in NRW machen wir die Erfahrung, dass es hinlänglich dazu genutzt wird, auch Daueraufgaben zunächst einmal für zwei Jahre zu befristen. Für diejenigen, die uns Älteren in diesen Beschäftigungsverhältnissen nachwachsen, ist das natürlich nicht gerade eine gute Basis, um Familie zu gründen.

Fazit: Betrachten Sie die Hochschulen als Ganzes. Legen Sie den Fokus nicht immer nur auf eine Statusgruppe, sondern auf alle Statusgruppen, um es zusammenzubinden.