Schule

Innenausschuss (16.) 12.05.

Ausschuss für Kommunalpolitik (17.) sz andere Positionierung der dortigen Vertretung der Lehrkräfte benötigen. Das sind die Lehrerräte. Die Lehrerräte stellten früher nur ein Schulmitwirkungsgremium dar, weil die Schulleitung eben nicht die Dienststelle war, sondern bei der Dienststelle handelte es sich entweder um das Schulamt oder um die Bezirksregierung.

Jetzt sind Teile der Dienststelleneigenschaften den jeweiligen Dienststellen weggenommen und den Schulleiterinnen und Schulleitern zugeordnet worden. Die Lehrerräte haben in diesem Prozess der Veränderung hin zur eigenverantwortlichen Schule im § 69 des Schulgesetzes eine Kompetenz erhalten, die sich daran orientiert, in welchen Teilen der Schulleiter Zuständigkeiten bekommt, die dienstrechtliche Wirkungen entfalten. In dem Moment ist der Personalrat nicht mehr zuständig. Es wird dort generell Mitbestimmung weggenommen. Das sind wichtige Bereiche, wie zum Beispiel die Einstellung.

Derzeit werden in allen Schulen viele Lehrer befristet eingestellt. Bei befristeten Einstellungen, die der Schulleiter vornimmt, ist nicht mehr der Personalrat zuständig, sondern der Lehrerrat. Der Lehrerrat hat derzeit laut Schulgesetz die Funktion eines Personalrats; er hat aber nicht die Rechte eines Personalrats, jedenfalls nur teilweise.

In § 69 Abs. 4 des Schulgesetzes sind nur wenige Teile des Personalvertretungsgesetzes für anwendbar erklärt worden. Wir sind der Auffassung ­ das haben die Erfahrungen mit dieser Arbeit in den letzten Jahren gezeigt ­, dass das nicht ausreicht. Es reicht nicht aus, um vor Ort eine vernünftige Personalvertretung zu gewährleisten.

Wenn man sagt: „Wir wollen vor Ort eine echte Personalvertretung gewährleisten und nicht über den Umweg der Lehrerräte etwas an Personalvertretung und Mitbestimmung wegnehmen", muss man den Lehrerräten auch die entsprechenden Kompetenzen geben. Das heißt, man darf nicht einfach sagen: Bei der Freistellung oder bei der Dienstbefreiung muss man sich mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin einigen, ob man den Unterricht etwas reduzieren kann, damit man überhaupt imstande ist, seine Arbeit zu leisten kann. Wenn man diese Reduzierung nicht erhält, kann man die Arbeit eigentlich nicht leisten. Man muss im Grunde genommen seiner normalen Unterrichtsverpflichtung nachkommen, oder man muss Unterricht ausfallen lassen. Es kann nicht sein, dass man deswegen Unterricht ausfallen lässt, sondern man muss, wenn diese dienstliche Tätigkeit ausgeübt wird, auch die Möglichkeit der Dienstbefreiung eröffnen. Das geht nur mit der direkten Anwendung des LPVG und nicht mit dem Herausschneiden bestimmter Vorschriften.

Vorsitzende Monika Düker: Fühlt sich aus den Reihen des DGB noch jemand direkt angesprochen? ­ Nennen Sie bitte Ihren Namen.

Harda Zerweck (Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke beim MSW NRW): Mein Name ist Zerweck. Ich bin Vorsitzende des Hauptpersonalrats Förderschule.

Innenausschuss (16.) 12.05.

Ausschuss für Kommunalpolitik (17.) sz Vorsitzende Monika Düker: Um noch einmal auf die Verfahrensweise zurückzukommen: Wir haben die GEW als sachverständigen Verband eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. An die GEW richtete sich speziell die Frage von Frau Conrads. Von daher muss ich Sie leider vertrösten. Sie können aber Ihre Anregungen gern schriftlich zur Kenntnis geben; ich reiche sie dann weiter. Zur Anhörung selbst werden nur die Verbände zugelassen, die auch gebeten worden sind, eine Stellungnahme abzugeben. Das ist hiermit erfolgt.

Dann starten wir in die zweite Fragerunde. Herr Engel, bitte.

Horst Engel (FDP): Zunächst einmal bedanke ich mich herzlich bei den Sachverständigen, dass sie sich heute die Zeit nehmen, uns schlau zu machen.

Meine Frage richtet sich an Herrn Meyer-Lauber vom DGB NRW. Sie können sie selbst beantworten, oder es kann auch Ihre Kollegin machen. Sie betrifft die Schulen.

Ich möchte noch einmal auf das Papier zurückkommen, das Ihnen allen vorliegt, das aber im Saal nicht allen bekannt ist. Frau Vorsitzende, erlauben Sie mir deshalb, dass ich eine kurze Einführung in den Sachverhalt gebe.

Der Landesrechnungshof hatte 2004 begonnen ­ das werden die Spezialisten wissen ­, den Schulbereich zu untersuchen, und er hat sich 2006, also in der letzten Legislaturperiode, dazu eingelassen. Er hat gesagt, es gebe Freistellungen im Volumen von 495 Stellen und mit einem Finanzvolumen von 24,8 Millionen. Ich sage das deshalb, weil Herr Dr. Wichmann eben das Konnexitätsprinzip erwähnt und mit Recht die Kostenbelastung angesprochen hat. 495 Stellen mit einem Gesamtfinanzvolumen von 24,8 Millionen, hieß es damals, Er hat dann die Anregung gegeben, diesen Betrag um 65 % zu reduzieren. Am Ende würden es 10 Millionen sein.

Wir haben jetzt Folgendes gelernt, auch durch die aktuelle Stellungnahme des Landesrechnungshofs, die uns vorliegt ­ Seite 2 unten ­: Ebenso ist er weiterhin davon überzeugt, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretungen durch die mit einer schulformübergreifenden Zusammenfassung verbundene Verringerung ihrer Anzahl weder beeinträchtigt noch erschwert würde. Dafür sprechen nicht zuletzt entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern.

Schauen Sie sich das Dokument aus Rheinland-Pfalz an: „Der Personalrat" 28/2011, Seite 2. Da sind die Freistellungen der damaligen, allein von der SPD geführten Landesregierung aufgeführt: Freistellungen von Nordrhein-Westfalen 1 : 1 übernommen.

Vorsitzende Monika Düker: Herr Engel, kommen Sie bitte zur Frage.

Horst Engel (FDP): Jetzt meine Frage an Herrn Meyer-Lauber: Haben Sie eine ungefähre Vorstellung, was das bei den Lehrern in Bezug auf Stellen und Kosten ausmachen würde?

Innenausschuss (16.) 12.05.

Ausschuss für Kommunalpolitik (17.) sz Anna Conrads (LINKE): Eingangs möchte ich noch eine kleine Bemerkung machen:

Es ist hier gesagt worden, dass Mitbestimmung und Demokratie in der Verwaltung Geld kosten. Wahlen sind auch sehr teuer, und trotzdem müssen sie sein.

Ich habe zwei Fragen zu Punkten, zu denen bisher relativ wenig gesagt worden ist.

Erstens. Wir haben es sehr begrüßt, dass die Privatisierung wieder Mitbestimmungstatbestand geworden ist. An den Vertreter des DGB und an den Vertreter des dbb nrw habe ich die Frage, ob die Regelung noch zeitgemäß ist, die jetzt in § 72 Abs. 4 Nr. 22 formuliert ist. Schließlich haben sich die Formen der Privatisierung und die Art und Weise, wie sich die Privatisierung gerade in den Kommunen fortsetzt, deutlich verändert. Es wäre schön, wenn die Vertreter des Beamtenbunds und des Gewerkschaftsbunds und vielleicht auch die kommunalen Vertreter dazu Stellung nehmen könnten.

Zweitens. Herr Meyer-Lauber sprach eben das Evokationsrecht im Zusammenhang mit Dienstvereinbarungem an. Ich hätte gern vom Vertreter des DGB und von Herrn Welkobowsky eine Erläuterung bezüglich der Frage, wie das Evokationsrecht grundsätzlich einzuordnen und zu bewerten ist: ob es zweckmäßig ist und ob es verfassungsrechtlich überhaupt notwendig ist.

Thomas Stotko (SPD): Zunächst einmal bedanke ich mich bei den Sachverständigen. Diese Fragen will ich loswerden: Erstens. Herr Guntermann, ich möchte Ihnen im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für Ihren Wortbeitrag danken, der, wie ich finde, klargemacht hat, dass zu einer Demokratie mehr gehört als Landtagswahlen oder Kommunalwahlen. Dazu gehören auch die Mitbestimmung und die Anerkennung der Tatsache, dass Kolleginnen und Kollegen ein wichtiger Bestandteil in der Verwaltung sind und man sie daher auch fragen muss. Klarer als Sie kann man das nicht formulieren. Das wollte ich hier noch einmal sagen.

Zweitens möchte ich erwähnen ­ das hat mich beim Kollegen Engel jetzt ein bisschen erstaunt ­: Frau Lorenz, mit Ihren Forderungen stehen Sie der SPD-Fraktion sehr nah. Sie haben aber mit dem heutigen Beratungsgegenstand herzlich wenig zu tun. Wenn wir sagen, zu Demokratie und Mitbestimmung gehöre ganz viel, müssen wir feststellen, dass das auch die Mitbestimmung an den Schulen beinhaltet.

Aber ich möchte mit Blick auf manchen, der vielleicht nicht so firm ist wie wir, die wir seit Monaten darüber diskutieren, Folgendes sagen, damit nicht morgen durch die Zeitungslektüre der Eindruck entsteht, hier würden irgendwelche auf die Schulen bezogenen Regelungen nicht gemacht: Im LPVG sind dazu keine Regelungen vorgesehen, sondern es bedarf einer Änderung des Schulgesetzes. Aber wir machen heute hier eine Anhörung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes.

So nahe mir die Anliegen sind und so wichtig ich es finde, dass man darüber diskutieren muss, habe ich doch eine Frage an Sie.

Vorsitzende Monika Düker: Herr Stotko, kommen auch Sie zur Frage.