Barbara Nolte VBE Verband Bildung und Erziehung Landesverband NRW Danke

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (15.) 22.06.

Ausschuss für Kommunalpolitik (22.) mr-beh Haushalts- und Finanzausschuss (28.) Vorsitzende Carina Gödecke (AKo): Vielen Dank. Damit sind Sie immer noch im Rahmen von fünf Minuten geblieben. ­ Für den VBE spricht Frau Nolte.

Barbara Nolte (VBE ­ Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW): Danke. Ich möchte kurz zu den über Über-Mittag-Kräften etwas sagen, der Leitungsfreistellung und der Auskömmlichkeit bei Familienzentren.

Die Über-Mittag-Kräfte sind in den Kindertageseinrichtungen dringend erforderlich.

Sie sind nicht über sonstige Kräfte irgendwo aus den Stunden, die bisher zur Verfügung stehen, mitfinanzierbar. Mit dem Über-Mittag-Bedarf in den Tageseinrichtungen sind einfach gestiegene hauswirtschaftliche Anforderungen da. Das heißt, die Küche muss versorgt werden, wenn die Kinder gegessen haben. Im Idealfall hat man eine eigene Hauswirtschafterin, die kocht und gleichzeitig die Küchenversorgung mit trägt, was im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge und die Prävention für die Zukunft sicherlich langfristig in allen Tageseinrichtungen sinnvoll wäre. Grundsätzlich gehören hauswirtschaftliche Kräfte in die Kitas, und sie müssen auch Eingang in ein Finanzierungssystem finden, und zwar so schnell wie möglich. Denn zurzeit geht da den Kinder ganz konkrete Betreuungszeit verloren; diese Arbeiten werden natürlich von den Kolleginnen mitgemacht. Das ist in vielen Tageseinrichtungen ein Riesenspagat, um den Alltag zu stemmen.

Zu der Freistellung der Leiterin in Familienzentren gibt es eine ganz klare Forderung.

Ein Viertel der Leitungsfreistellung in den Kitas in Familienzentren muss in die Freistellung der Leitung des Familienzentrums einfließen, darüber hinaus eine weitere Drei-Viertel-Stelle zur Entlastung des Teams für die übernommenen Aufgaben in den Familienzentren. Die Familienzentren leisten eine hohe sozialraumorientierte Arbeit mit vielfältigen Aufgabenstellungen. Da muss neben der Pauschale ein Mehr an Personal hinein. Die Pauschale ist dann auskömmlich, wenn das Personal vor Ort davon tatsächlich finanziert werden kann. Zurzeit ist diese Pauschale nicht geeignet, um den Anforderungen, die an Familienzentren gestellt werden, wirklich gerecht zu werden.

Helga Tillmann (ZKD ­ Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche Deutschlands e. V., LV, Landesverband ErzieherInnen NW): Der Themenkomplex ist mit dem von Frau Nolte identisch. Es geht um die Fragen der Leitungsfreistellung und der hauswirtschaftlichen Kräfte. Das Gesicht der Tageseinrichtungen hat sich gewandelt. Früher waren die Kinder einer Regelgruppe im Vormittagsbereich da, sind mittags abgeholt und zu Hause verköstigt worden. Nachmittags sind sie wieder in die Kita gekommen und haben den Nachmittag dort verbracht. Das hat sich komplett gewandelt. Heute haben wir in den Tageseinrichtungen überwiegend Kinder, die über Mittag bleiben, egal, ob das 35 oder 45 Stunden sind, die bleiben über Mittag und werden verköstigt.

Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für eine Kita. Da befinden wir uns heute in einem Graubereich. Entweder werden hauswirtschaftliche Kräfte über einen zusätzlichen Elternbeitrag finanziert ­ das heißt, die Eltern bezahlen sie mit der Essenspauschale ­ oder es wird von der Kommune Geld für hauswirtschaftliche Kräfte bereitgestellt, wie zum Beispiel in Köln. Aber freie Träger müssen oder können es anders finanzieren. Da müsste eine ganz klare Regelung hin, wie das in Zukunft erfolgen soll. Für meine Begriffe kann das nur im Rahmen eines Pauschbetrags erfolgen, weil es unstrittig ist, dass hauswirtschaftliche Kräfte gebraucht werden. Das ist für mich ganz klar.

Die Leitungsfreistellung ist für mich jedenfalls ein Thema, das sich jetzt noch im Graubereich befindet. Es gibt Träger, die besetzen da nur den Mindeststandard, schöpfen das nach den Öffnungszeiten aus und gewähren nur dementsprechende Freistellungsstunden. Bei dem Umfang, den wir mittlerweile an Verwaltungsaufwand haben, und den Arbeiten, die zusätzlich gekommen sind, kann es nicht sein, dass eine Leitung nicht freigestellt wird. Wenn eben gesagt wurde, sie hat maximal eine Freistellung bei einer viergruppigen Einrichtung, dann trifft das aber auch nur dann...(akustisch unverständlich) (Zuruf)

Wenn es unterhalb dieses Bereichs liegt, dann hat sie diese Freistellung auch in einer viergruppigen Einrichtung nicht.

Was ist das heute schon für ein Aufwand mit den Teilzeitkräften in den Einrichtungen. Wir haben wesentlich mehr Personal, mit dem wir auch arbeiten müssen. Wir müssen es entsprechend einsetzen, Pläne machen, Konzeptionen erarbeiten, bezogen auf die gesamten Gruppen, die wir haben, die U3-Gruppen, die im Wandel waren. Das sind alles zusätzliche Arbeiten, die gewährleistet werden müssen. Die können meines Erachtens nur mit einer Freistellung gewährleistet sein, unabhängig von dem Thema „Familienzentrum". Wenn ich sehe, wie hoch der Anspruch des Landes an Familienzentren ist, muss eigentlich klar sein, dass das nur mit einer Freistellung gewährleistet sein kann und nicht anders.

Berthold Paschert (GEW ­ Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ­ Landesverband NRW): Ich kann es kurz machen und schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner aus dem Bereich an. Die GEW bekennt sich zu einem Professionenmix. Das heißt, dass mindestens zwei Drittel des Personals wirklich ausgebildete Erzieherinnen sind. Selbstverständlich sind wir im Moment darauf angewiesen, auch Kinderpflegerinnen zu beschäftigen. Dazu hat Herr Strätz etwas gesagt. Man muss ihnen faire und verlässliche Weiterentwicklungsperspektiven, was das berufliche Feld anbelangt, bieten. Selbstverständlich wollen wir sie nicht aufs Abstellgleis setzen, sondern sie werden gebraucht.

Genauso gebraucht wird hauswirtschaftliches Personal. Dazu haben meine Vorrednerinnen wohl genügend gesagt.

Auch über die Qualität von Bildungsprozessen in Einrichtungen kann man nicht ernsthaft streiten, und welche Aufgabe, Rolle und Funktion und vor allen Dingen

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (15.) 22.06.

Ausschuss für Kommunalpolitik (22.) mr-beh Haushalts- und Finanzausschuss (28.) Verantwortung für diese Prozesse das professionelle Leitungspersonal hat, das kann man gar nicht in Abrede stellen. Insofern muss dieses Personal voll umfänglich freigestellt werden, um diese hochkomplexen Anforderungen zu managen.

Darum geht es häufig: den ganzen Laden im Griff halten. Dass man vielleicht abgestuft noch gewisse Konzedierungen an enge Personalbudgets machen muss, okay.

Aber ich glaube, insgesamt muss die Perspektive völlig klar sein; sie muss auch im Bereich der Familienzentren klar sein. Wir haben es mit einer geringfügigen Erhöhung des Budgets zu tun. Das ist immer gut. Aber wir sind uns nicht darüber klar, welche Aufgaben, Ziele und Funktionen solche Familienzentren haben. Diese Diskussion muss man noch mal intensiver führen. Erst dann können wir bemessen, welche Aufgaben anstehen und daraufhin auch sagen, was an professionellem Personal vorgehalten werden muss, um diese kleinräumige, soziale, wichtige Struktur auch wirklich qualitativ nach vorne zu bringen.

Frau Butterwegge hat nach der Stichtagsregelung bezüglich der Förderung von Personalstunden gefragt. Diese Stichtagsregelung ist dann gut, wenn wir eine Verlässlichkeit haben, wie es danach weitergeht. Wir gehen davon aus, dass das Budget steigt, mehr Finanzen zur Verfügung stehen. Dann ist dieser Stichtag gut, weil die Träger eine gewisse Planungssicherheit beim Einsatz des Personals brauchen. Da wollen wir uns nicht weiter mit prekären Beschäftigungsverhältnissen abgeben. Vielmehr erfordert ­ das ist wohl Konsens in diesem Raum ­ qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung auch entsprechendes Personal in entsprechenden Beschäftigungsverhältnissen.

Anke Bohlander (Landeselternrat für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein Westfalen e. V.): Sehr geehrte Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist uns Eltern wichtig, wieder mehr Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu bekommen, die uns hoffentlich die Möglichkeit bringen, uns konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess unserer Kinder einzubringen. Leider hatten wir dazu rechtlich in den letzten drei Jahren keine Möglichkeit. Das KiBiz hat uns leider alle Möglichkeiten an unserem eigenen Kind ­ das muss man sich vorstellen ­ genommen. Wir waren immer auf den Goodwill der Einrichtungsleitung, der Träger oder auch der Jugendämter angewiesen.

Die Eltern sind und bleiben der wichtigste Partner für die pädagogischen Fachkräfte vor Ort, und diese Zusammenarbeit muss gefördert werden. Wir Eltern wollen nicht immer nur fordern. Wir wollen auf Augenhöhe mit allen Betroffenen gut zusammenarbeiten. Aus diesem Grunde haben sich viele Stadtelternräte dem Landeselternrat angeschlossen.

Wir möchten noch mal eindringlich an die Verantwortlichen appellieren, dass wir ehrenamtlichen Eltern von Kleinstkindern ein Quorum für nicht praktikabel, für zeitlich in keiner Weise machbar und für unerreichbar halten. Wir möchten Sie eindringlichst bitten, hiervon Abstand zu nehmen.