Mehrwertsteuer

Jan Finke (Malteser Hilfsdienst, Regionalgeschäftsstelle NRW): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzter Redner der Hilfsorganisationen in der Runde kann ich Ihnen nur noch relativ wenig Neues mitteilen. Wir als Malteser stehen vor demselben Problem wie die Kollegen der DLRG, des DRK, der JUH und des ASB. In der Tat sehen wir großen Problemen entgegen, wenn es darum geht, unsere Helferinnen und Helfer so zu schulen, dass wir sie auf den Einsatzfahrzeugen, die nun einmal immer größer und schwerer werden, richtig einsetzen können. In diesem Zusammenhang trifft uns der Kostendruck genauso wie die anderen Kolleginnen und Kollegen. Daher sagen wir ebenfalls: Dieser Führerschein ist für uns sehr hilfreich und dringend notwendig, um die Einsatzsicherheit weiterhin gut auf die Beine zu stellen und den Einsatzeinheiten sicheren Rückhalt zu geben. ­ Vielen Dank.

Dr. Jan Heinisch (Verband der Feuerwehren in NRW): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen weist eine sehr unterschiedliche Struktur auf. Insofern finden wir natürlich auch die Feuerwehren in einer unterschiedlichen Struktur vor. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung haben die Kommunen Feuerwehren zu unterhalten, die den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig sind. Daher gibt es auch Unterschiede im Fuhrpark. Vor diesem Hintergrund besteht die hier beschriebene Problemlage nicht landesweit, sondern insbesondere in ländlichen Bereichen, wo es in den Einheiten Fahrzeuge gibt, die Gewichtsklassen zwischen 3,5 und 7,5 t aufweisen. Es sind also nicht alle gleich betroffen, dafür aber der ländliche Raum umso mehr. Ein Beispiel: Der Hochsauerlandkreis hat in jeder zweiten Einheit derartige Fahrzeuge. Das heißt, dass dort jede zweite Einheit von diesem Problem betroffen ist.

Personen bis zu einem gewissen Geburtsjahrgang haben durchaus noch einen PkwFührerschein, mit dem sie diese Fahrzeuge führen können. Diese Personen wachsen nun nach und nach aus den Einheiten heraus. Die Jungen, die nachrücken, sind ohne eine gesonderte Fahrerlaubnis nicht in der Lage, diese Fahrzeuge zu bewegen.

Das führt dazu, dass in Einheiten keine, wie wir sagen, Maschinisten mehr vorhanden sind, die diese Fahrzeuge noch bewegen können. Dazu gab es im WDR auch einen sehr plakativen Beitrag mit dem Titel „Steffen darf nicht ans Steuer".

Die Feuerwehren fühlen sich dem Grundsatz „Schnell, aber sicher!" verpflichtet. Hier treten also zumindest vordergründig zwei Aspekte miteinander in Widerstreit ­ auf der einen Seite die allgemeine Verkehrssicherheit, auf der anderen Seite die Einsatzfähigkeit. Das tun sie aber nur vordergründig, wie ich gerade schon erwähnt habe.

Auch meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass die Blaulichtsicherheit keine generelle Frage der Fahrerlaubnis ist. Alle Unfälle, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, sind mit gültigen Fahrerlaubnissen passiert. Das heißt: Die Blaulichtfahrten haben eine spezifische Gefährdungslage, die weniger in der Tonnage der bewegten Fahrzeuge begründet ist als vielmehr in der Nervosität, mitunter dem Fehlverhalten oder den speziellen Reaktionen der Verkehrsteilnehmer, gegenüber denen man sich mit dem Wegerecht, das man dort ausübt, durchsetzen muss.

Die Blaulichtsicherheit hat also keinen unmittelbaren Zusammenhang zu der Verkehrssicherheit im Allgemeinen. Insbesondere wird für die Blaulichtsicherheit auch nicht in Fahrschulen vorbereitet. Im Rahmen der Kurse einer Fahrschule, wie wir sie wahrscheinlich alle gemacht haben, ist der Aspekt der Blaulichtsicherheit nun einmal nicht vertreten.

Die Feuerwehren halten es allerdings für sehr wichtig, dass wir uns mit diesem Aspekt gezielt beschäftigen, nämlich genau im Sinne der Unfallvermeidung. Insofern glauben wir, dass wir diese Diskussion zum Anlass nehmen sollten, sich dem Thema „Blaulichtsicherheit" ­ jenseits aller alltäglichen Bemühungen in unseren Organisationen ­ noch einmal erneut zu widmen, auch wenn es nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein steht.

Zu den Statistiken können wir auch nichts ergänzen, weil sich die Unfallzahlen glücklicherweise in keinem auswertbaren Rahmen bewegen. In allen Statistiken, die wir bemühen können, ist ausdrücklich nur von einem erhöhten Unfallrisiko bei den Blaulichtfahrten die Rede. Das ist aber immer schon der Fall gewesen. Das heißt: Der Appell, sich um Blaulichtsicherheit zu kümmern, hat nichts mit der vorliegenden Initiative zu tun, sondern besteht im Alltag permanent und immer wieder aufs Neue.

In Bezug auf die ­ bisher nicht so intensiv erörterte ­ Frage, inwiefern ein entsprechender Führerschein zur Förderung des Ehrenamtes beitragen kann, möchte ich darauf hinweisen, dass wir sicherlich niemanden bewegen werden, sich im Katastrophenschutz, im Brandschutz oder an welcher Stelle auch immer als Helferin oder Helfer zu engagieren, weil es dort diesen Führerschein gibt, zumal man ihn privat nicht nutzen kann. Unter der Überschrift „Steffen darf nicht ans Steuer" müssen wir aber natürlich zur Kenntnis nehmen, dass eine Helferin oder ein Helfer damit überhaupt erst die Möglichkeit bekommt, ihr oder sein Ehrenamt vollumfänglich auszuüben, ohne in erheblichem Maße zusätzliche Schulungen durchlaufen zu müssen.

Mit Blick auf die bundesrechtliche Regelung sind wir als Feuerwehren allerdings der Meinung, dass sehr viel davon abhängt, wie man sie ­ wenn man sich dem anschließt ­ jetzt in Nordrhein-Westfalen vor Ort konkret ausgestaltet. Auch wir sind nämlich der Meinung, dass man im Bereich Blaulichtsicherheit und im Bereich Verkehrssicherheit etwas tun muss. Dieser Führerschein, der häufig als „Führerschein light" tituliert worden ist, darf auf keinen Fall wirklich eine Lightversion werden; denn die Verkehrssicherheit ist in der Tat ein wichtiges Gut.

Aus unserer Sicht bedarf es daher einer guten Ausgestaltung der sogenannten Einweisung als dem Tatbestandsmerkmal im Bundesrecht. In Bezug auf die Einweisung brauchen nach unserer Meinung noch ein genaues Hinsehen und einen entsprechenden Vorgabenkatalog, der nachvollziehbar ist, angemessen ist und dann auch von allen Seiten eingehalten werden kann.

Unter diesen Randbedingungen würden wir die Initiative begrüßen. Wir gehen allerdings ­ ich wiederhole mich an diesem Punkt zusammenfassend ­ davon aus, dass es einer intensiven Diskussion über die Frage bedarf, in welcher Form man dem entsprechen möchte. ­ Danke für die Aufmerksamkeit.

Gerhard von Bressensdorf (Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Herrn Abgeordneten! Verehrte Damen und Herren! Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände war von Anfang an in die Beratungen um den Feuerwehrführerschein eingebunden und hat dazu viele Vorschläge unterbreitet.

Ich darf feststellen, dass die Ausbildung der Fahrer bisher zur besten Zufriedenheit der Hilfsdienste und der Feuerwehren erfolgt ist. Das duale System der Ausbildung und Prüfung in den jeweiligen Institutionen hat sich bewährt und dient europaweit als Orientierung und Hilfe.

Bezüglich der Ausbildungskosten haben wir auf bundesweite Daten zurückgegriffen und Kostenangebote unterbreitet, die erstaunlicherweise vielfach Überraschung ausgelöst haben, weil wir es einerseits geschafft haben, bei den Führerscheinen den Unterschied zwischen dem kleinen Lkw und dem großen Lkw herauszustellen, und andererseits über den Bundesverkehrsminister erreicht haben, dass die Abgabe der Mehrwertsteuer auf die Ausbildungsleistungen entfallen kann. Damit können 19 % Kosten eingespart werden, die sonst zu tragen gewesen wären.

Auch bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlage sollte überlegt werden, ob man den Fahrern in diesem bedeutenden Bereich nicht eine verantwortbare Qualifikation zukommen lassen kann. Wir wurden mehrfach von Feuerwehren gebeten, ein Trainingsprogramm zu installieren ­ das wir auch in sehr bescheidenem Maße anbieten und durchführen konnten; es scheiterte meistens an den Kosten.

Grundsätzlich bestehen aus unserer Sicht rechtliche Bedenken, die von Fachleuten in Deutschland geteilt werden, denen wir uns anschließen.

Ich darf Ihnen abschließend sagen, dass uns täglich Anfragen aus dem Bereich der Feuerwehren und der Hilfsdienste erreichen, bei denen es darum geht, die Ausbildung doch durch Fahrlehrer zu übernehmen, um die Verantwortung sowohl für die Ausbildung als auch für die Prüfung nicht selbst tragen zu müssen. ­ Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Elke Hübner (ADAC in Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr verehrte Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in unserem Land unverzichtbar sind ­ sowohl in der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit als auch für massive Unterstützungsleistungen bei Unwettern und anderen Katastrophen. Daher unterstützt der ADAC ausdrücklich die Diskussion um Möglichkeiten, erlaubnisrechtliche Erleichterungen für Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Dementsprechend haben wir auch unsere Stellungnahme abgegeben.