Glücksspiel

Haupt- und Medienausschuss 14.07. trotz unterschiedlicher Veranstalter im Kern als bundesweit einheitliche Angebote wahrgenommen werden und faktisch wahrscheinlich vieles darauf hinwirken wird, dass es auch zu einem einheitlichen Internetvertrieb dieser Produkte durch die Lottogesellschaften kommt. Aber wir wollen klarstellen, dass es hierzu keine rechtliche Verpflichtung geben soll.

Ein weiterer Punkt, der geändert werden dürfte, betrifft die Klarstellung des Verbotes von Sportwettenwerbung bei Fernsehübertragungen von Sportereignissen.

Hier sind die vorhandenen Formulierungen sicherlich noch nicht ausreichend präzise. Es muss noch einmal klar formuliert werden, dass im Zusammenhang mit der Werbung und der Liveübertragung bestimmter Sportereignisse die besondere Atmosphäre einer Liveübertragung nicht dazu genutzt werden soll, auf dieses Ereignis oder Einzelereignisse im Kontext dieser Liveübertragung zu wetten und dafür aktuell zu werben. Das bedeutet aber nicht, dass im Rahmen der Übertragung von Sportereignissen nicht generell für Sportwetten geworben werden darf. Es soll eben nur kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Ereignis und der stattfindenden Werbung gegeben sein.

Ein Punkt, zu dem wir noch keine abschließende Verständigung haben erzielen können, der aber aus Sicht unseres Landes bedeutend ist, betrifft das Verfahren der Erlaubniserteilung für die gewerblichen Spielevermittler. Wir haben uns in den Diskussionen schon immer dafür eingesetzt, hier Bürokratie abzubauen und den Spielevermittlern nicht weiterhin zuzumuten, 16 Einzelgenehmigungen in 16 Bundesländern beantragen zu müssen. Wir hoffen, dass es uns doch noch gelingt, hier zu einer Regelung zu kommen, die eine Vereinheitlichung des Verfahrens, also ein zentrales Verfahren ermöglicht. Es gibt natürlich immer noch Befürchtungen einzelner Lotteriegesellschaften einzelner Länder, dies würde bei ihnen zu Umsatzeinbußen führen. Wir hoffen aber, dass wir ein kartellrechtlich verträgliches Modell der Regionalisierung von Einnahmen der gewerblichen Spielevermittler finden und damit diesen Bedenken weitgehend Rechnung tragen können.

Ein weiterer Bereich, der sicherlich auch noch Änderungen erforderlich machen wird, ist die Übergangsregelung für das gewerbliche Automatenspiel. Sie wissen, dass wir hier auch aus Gründen der Gesamtkohärenz zu Änderungen kommen müssen, die insbesondere die sogenannten Mehrfachkonzessionen, also das Betreiben von formal mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex, die aber letztlich als eine Spielhalle wahrgenommen werden, betrifft. Wir brauchen sicherlich Regelungen, die einen ausreichenden Vertrauensschutz für die schon bestehenden Spielhallen gewährleisten, die flexible Übergangsregelungen beinhalten und sicherstellen, dass abhängig vom Zeitpunkt der Erlaubniserteilung flexibel reagiert werden kann, die Härtefallregelungen bei wirtschaftlicher Existenzbedrohung ermöglichen, sodass es zu einem schrittweisen, wirtschaftlich verträglichen Rückbau dieser Großspielhallen kommt, der auch verfassungsrechtlich unangreifbar ist.

Eine weitere Frage, die Ihnen wahrscheinlich allen unter den Nägeln brennt, lautet: Was wird die EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages sagen? ­ Wir werden abwarten müssen.

Wir rechnen damit, dass am 18. Juli 2011 die Stellungnahme der Kommission vor

Haupt- und Medienausschuss 14.07. liegen wird. Alles, was in der Öffentlichkeit über diese Stellungnahme bisher geäußert worden ist, ist zumindest voreilig, in der Regel auch in hohem Maße spekulativ. Meine Kollegen Robra für das Vorsitzland Sachsen-Anhalt und Stadelmaier für das koordinierende A-Land Rheinland-Pfalz sind in der letzten Woche in Brüssel gewesen. Wir haben auf der Fachebene durch Herrn Leitenden Ministerialrat Lieberoth-Leden diese Delegation begleitet, hatten dort Gelegenheit, der Kommission den Entwurf zu erläutern und Fragen der Kommission zu erörtern. Wir sind vor diesem Hintergrund optimistisch, dass es an einigen Punkten zwar zu Anmerkungen und Hinweisen der Kommission kommen wird, dass die Kommission den Staatsvertrag insgesamt aber nicht verwerfen wird und dass sich mögliche Änderungsnotwendigkeiten, die sich aus dem Notifizierungsverfahren ergeben, recht zügig im weiteren Prozess in Änderungen werden umsetzen lassen.

Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, den Staatsvertrag auf der MPK-Ebene im Herbst zu finalisieren. Wir werden die Gespräche spätestens im September auf der CdS- und MPK-Ebene fortführen. Möglicherweise wird sich die CdS-Arbeitsgruppe auch in diesem Sommer noch treffen, um das Notifizierungsergebnis und die Stellungnahme der Kommission zu bewerten und gegebenenfalls daraus abzuleitende Änderungsvorschläge zu formulieren.

Wir sind auch nach wir vor optimistisch, dass es noch gelingen könnte, zu einem Staatsvertragsentwurf zu kommen, der von allen 16 Ländern getragen wird. In Schleswig-Holstein sind die parlamentarischen Diskussionen auch noch nicht abgeschlossen. Das, was in Schleswig-Holstein geplant ist, wird nach wie vor keine Grundlage sein können für eine Zustimmung aller anderen Länder und aller anderen Ministerpräsident(inn)en. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es doch noch gelingen könnte, durch Änderungen an dem einen oder anderen Punkt zu einer einheitlichen Auffassung aller Länder für einen novellierten Staatsvertrag zu kommen.

Ralf Witzel (FDP) dankt für den Bericht und führt sodann aus, die Einnahmen aus legalem Glücksspiel umfassten im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung rund 220 Millionen. Sie dienten der Absicherung der Destinatäre unter anderem in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und Heimatpflege, deren Förderung sicher allen Fraktionen am Herzen liege. Diese Einnahmebasis hänge entscheidend vom Ausgang des Notifizierungsverfahrens mit der EU ab und auch davon, ob die Bundesländer eine Annäherung erzielten oder ob einzelne Bundesländer einen Sonderweg gingen.

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage und der einschlägigen Gerichtsurteile dazu stehe fest, dass das Land eine solch große Summe „nicht mal eben" mit öffentlichen Mitteln kompensieren könne.

Nüchtern betrachtet würde ein Sonderweg Schleswig-Holsteins ­ sollte es die Notifizierungserlaubnis der EU für ein eigenes Glücksspielgesetz erhalten, das offenbar in Kürze in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht werde und in der Konsequenz ab 1. Januar 2011 dazu führen würde, dass Schleswig-Holstein für alle Anbieter legalen Glücksspiels die weit attraktivere Veranstaltungsplattform wäre ­ zu enormen Risiken in Nordrhein-Westfalen führen, was den Verbleib der Anbieter und

Haupt- und Medienausschuss 14.07. damit der Arbeitsplätze, insbesondere aber auch der Einnahmen für die Destinatäre angehe.

Es gelte daher, pragmatisch abzuwägen, was im Rahmen des europäischen Rechts möglich sei und was Nordrhein-Westfalen sich mit Blick auf den Standort erlauben könne, wenn zumindest Schleswig-Holstein dem mehrheitlichen Länderentwurf nicht zustimmen sollte. Einen solchen Weg möge man aus nordrhein-westfälischer Sicht bedauern, allerdings müsse man sich der Realität stellen und im Interesse des Landes und der Destinatäre darüber nachdenken, ob Nordrhein-Westfalen der Abwanderung vieler Anbieter, Arbeitsplätze und öffentlicher Einnahmen nach Schleswig Holstein nur zuschaue oder ob es sich aufmache zu einem wettbewerbsfähigen Bundesland für die Veranstaltung legalen Glücksspiels.

Auch der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion befasse sich mit diesen Fragen. Zum einen gehe es um die noch zu klärenden Aspekte im Rahmen der EU-Notifizierung.

Zum anderen stelle sich auch bei positivem Ausgang des Verfahrens die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Hierüber lohne sich sehr wohl noch eine vertiefende Debatte.

Er wolle gerade mit Blick auf den Chef der Staatskanzlei ausdrücklich anerkennen und positiv hervorheben, so der Redner, dass dieses Verfahren der Unterrichtung der Fraktionen anders als in anderen Fällen sehr sauber und sehr fair gestaltet worden sei. Vielleicht habe auch das Verfahren beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Ende 2010 zu einem stilvolleren Umgang im Zusammenhang mit Staatsverträgen beigetragen. Ungeachtet dessen seien noch nicht alle Sachfragen geklärt.

Eine konkrete Nachfrage zum mündlichen Bericht laute, ob sich die Aufhebung der ursprünglich angedachten Kontingentierung lediglich auf die Annahmestellen beziehe.

Dr. Michael Brinkmeier (CDU) dankt dem Staatssekretär für die Berichte über die geplanten Änderungen am Vertragsentwurf, die tendenziell als Verbesserung zu würdigen seien. Gleichwohl bleibe die auch von Herrn Witzel aufgeworfene Frage im Raum, ob das System grundsätzlich passe. Eine vertiefende Diskussion ergebe zu diesem Zeitpunkt wenig Sinn. Der Ausschuss sollte daher zunächst die für den 18. Juli 2011 in Aussicht gestellte Stellungnahme aus Brüssel abwarten. In diesem Zusammenhang schlage er vor, so der Abgeordnete, die Zeit zu nutzen und am Rande des Plenums die Glücksspielrunde einzuberufen, (Prof. Dr. Rainer Bovermann [SPD]: Im Hinterzimmer! ­ Heiterkeit) um gemeinsam eine erste Bewertung des dann aktuellen Sachstandes vornehmen zu können.

Dann sollten sich alle darauf einstellen, dass nur mit hohen Einsätzen eingespielt werde, merkt Vorsitzender Wolfram Kuschke schmunzelnd an. Die Anregung von Herrn Dr. Brinkmeier werde gleich konkretisiert.

(Heiterkeit)