Altenpflege

Wie sieht derzeit die Übergangsquote der ausgebildeten Altenpflegehelferinnen und -helfer in die Fachkraftausbildung aus? Es wäre eine spannende Frage, ob man sich diesem Thema nähert. Hierzu bitte ich diejenigen, die diesen Punkt angesprochen haben, um eine Stellungnahme.

Die Verwaltungskostenumlage ist von mehreren kritisiert worden, auch mit dem Verweis auf § 24 Altenpflegegesetz des Bundes, wonach die Kosten als nicht umlagefähig angesehen werden. Die Landesregierung verweist in ihrer Stellungnahme zur Auswertung der Verbändeanhörung darauf, dass diese Frage ­ wir wollen es ja gerichtsfest machen ­ in Baden-Württemberg so geregelt und gerichtlich bestätigt worden ist. Haben diejenigen, die den Einwand gebracht haben, dieses Urteil berücksichtigt?

Dann geht es um die Forderung, dass auch diejenigen in die Umlage einbezogen werden, die Altenpflegefachkräfte beschäftigen, aber nicht selbst ausbilden, beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen, die Pflegekassen insgesamt. Weil sie keinen Versorgungsvertrag haben, würde das eine Änderung des Altenpflegegesetzes des Bundes bedeuten. Könnten Sie sich vorstellen, dass sich die Kassen, weil auch sie den Pflegenotstand sehen ­ die Frage richtet sich an Herrn Rohe ­, auf freiwilliger Basis an einer solchen Umlage beteiligen würden, oder halten Sie das für völlig ausgeschlossen?

Dr. Stefan Romberg (FDP): Herr Treiß, Sie begrüßen in Ihrer Stellungnahme die Einführung der Ausbildungsumlage, meinen, diese reiche nicht aus, und schreiben zugleich etwas pauschal, die Landesregierung solle sich für eine bessere Wahrnehmung des Berufs einsetzen. Können Sie noch ein bisschen unterfüttern, was die Landesregierung konkret machen sollte?

Außerdem beschreiben Sie die nicht gerechte Verteilung im Zusammenhang mit dem Umlageverfahren. Welche Lösung würden Sie sich da wünschen?

Elisabeth Veldhues (SPD): Ich möchte noch al meine Frage von vorhin wiederholen. Herr Schott, Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass eine enorm hohe Zahl an Pflegekräften ­ der Vorsitzende hat Sie auch angesprochen ­ vom MDK abgezogen wird. Das erschien uns fraglich. Eine Zahl konnten wir nicht greifen. Worauf fußt das? Können Sie das näher quantifizieren?

Die Frage an die kommunalen Vertreter: Ist eine Refinanzierung der Verwaltungskosten ­ die Landschaftsverbände sind mit in der Altenpflegesatzkommission, die jetzt anders heißt, und handeln auch für die kommunale Seite aus ­ undenkbar?

Auch an Sie die Frage, die ich vorhin an die freie Trägerlandschaft gestellt habe: Wäre eine Verdoppelung der Zahltermine, die in fast allen Stellungnahmen gefordert wird, auch für Sie eine exorbitant höhere Belastung? Die beiden Landschaftsverbände sollen ja auszahlen, die Verwaltungskosten würden sie dann immens treffen. Wie muss ich mir das vorstellen? Es leuchtet ein, dass vier Zahltermine besser sind als zwei. Gerade bei kleinen Einrichtungen werden Vorfinanzierungskosten oder Kassenkredite fällig. Wer ist letzten Endes der Ausfallbürge, wenn die 10 % oder die Verwaltungskosten nicht reichen? Die Frage hatten wir 2003 auch. Müssen dann die beiden Landschaftsverbände auszahlen und damit auf die kommunale Familie zurückgreifen? Wer ist letzten Endes der Ausfallbürge? Wo ist der Puffer?

Vorsitzender Günter Garbrecht: Weitere Wortmeldungen seitens der Damen und Herren Abgeordneten sehe ich nicht, sodass wir jetzt im bewährten Verfahren zu den Antworten kommen.

Sylvia Bühler (ver.di/DGB): Herr Zimmermann, die Bezugsgröße „tarifvertraglich entlohnte Fachkräfte" wäre sehr niedrig, weil der Durchdringungsgrad mit tatsächlich abgeschlossenen Tarifen in der Branche entsprechend gering ist. Wir sind gut dabei, aber das wird wohl noch ein bisschen dauern.

Es ging auch um die Frage, wer auf den Stellenplan angerechnet wird. Ich habe mir berichten lassen, dass die rumänischen Kolleginnen und Kollegen, die in Mülheim in der Tat als Praktikanten eingestellt wurden, nicht auf den Stellenplan angerechnet werden.

Grundsätzlich zu der Situation in Mülheim: Unsere ver.di-interne Recherche hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Es ist ein sehr komplexes Thema, wie ausländische Fachkräfte in der Altenpflege eingesetzt werden können, gerade was den noch relativ neuen Beitritt von Rumänien angeht. Aber ich darf sagen: Selbst wenn hier eine Regelungslücke genutzt wird, halten wir es für nicht richtig, dass wir qualifiziertes Pflegepersonal, das in einem armen Land, in Rumänien, für viel Geld qualifiziert wurde, anwerben, weil wir es nicht geschafft haben, ausreichend auszubilden. Diese Kolleginnen und Kollegen erhalten hier nur ein Praktikantengehalt von 315 für eine Teilzeittätigkeit. Die Hälfte des Tages sind sie also in der Einrichtung unterwegs. Es wird gesagt: Da passiert Ausbildung. ­ Aber wir alle wissen: Eigentlich brauchen qualifizierte Krankenpflegekräfte keine Ausbildung, sie brauchen Deutschkenntnisse.

Die muss man ihnen zukommen lassen, weil Sprache auch in der Altenpflege ein wichtiges Instrument ist. Wir arbeiten an dem Thema und hoffen, dass es keine Schule macht. Wir halten es für absolut nicht richtig, Menschen aus dem Ausland hierher zu holen, ohne ihnen konkret die Sicherheit zu geben: Ihr könnt hierbleiben, ihr bekommt die Anerkennung als Fachkräfte, ihr habt hier eine Zukunft. ­ Diese Sicherheit kann man den Kolleginnen und Kollegen heute nicht geben, deshalb halten wir diesen Weg für nicht richtig.

Helmut Wallrafen-Dreisow (Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH): Herr Zimmermann, hier ist eine zweigeteilte Antwort nötig. Zum einen ist es ganz einfach: Ich nehme als Grundlage den TVöD Kommunal, den dann alle zahlen. Ich bringe ihn in die Umlage, und die Träger bekommen ihn refinanziert. Das ist ganz einfach, so steigt die Attraktivität.

Zum anderen muss ich ein bisschen Sand ins Getriebe streuen. Wir machen es uns immer noch ein bisschen zu einfach mit den ambulanten Diensten. Mit Blick auf „ambulant vor stationär" hinkt das System immer noch. Ich will die Belastung ambulanter Träger nicht über Gebühr vertiefen, aber man sollte noch mal sehr fachlich analysie ren, inwieweit sie in der Lage sind, das, worüber wir hier diskutieren, in der Form zu refinanzieren. Die Vergütungsmodule der ambulanten Dienste tragen lange nicht dem Rechnung, was das Gesetz verlangt: ambulant vor stationär, Prävention vor Reha vor Pflege. ­ Das wird immer noch ein Stück weit durch den dicken Moloch, den ich selbst vertrete ­ stationäre Pflege ­ dominiert.

Eins möchte ich abschließend mit Nachdruck sagen: Die Vergütungsstruktur, die ich fordere, geht am Ende seit Jahrzehnten skandalöserweise zulasten der Kommunen.

Die Pflegekassen haben gedeckelte Sätze. Wir diskutieren ständig zulasten kommunaler Haushalte; das hat der Kollege Limbach versucht deutlich zu machen. Das muss uns klar sein. Wir können es nicht schönregeln. Einerseits würde ich mich freuen, andererseits als kommunaler Träger gleich wieder die Situation unserer Muttergesellschaft erleben, die in der Haushaltskonsolidierung ist. Das ist ein Spannungsfeld, das man öffnen muss. Hier sind die Pflegekassen als Kassen gefordert und nicht am Ende bei gedeckelten Sätzen und überschießenden Beträgen die Kommunen. Nach wie vor sind die Kassen in dieser Republik bei jeder Pflegesatzverhandlung federführend und erzählen uns etwas von Qualität, während die Kommunen mit am Tisch sitzen und dann das bezahlen dürfen, was überschießend kommt. Das fällt mit in diese Diskussion, ob wir es wollen oder nicht. Daher bleibe ich bei der Forderung, muss aber darauf hinweisen: Wenn wir es einfach nach dem heutigen System machen, wird die Rechnung von den Kommunen gezahlt. Dass die das nicht mehr so einfach können, dürfte allen klar geworden sein.

Andreas Meiwes (AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW):

Eine Frage war, ob wir uns eine Alternative vorstellen können. Weniger als eine Alternative denn als eine dauerhafte Lösung könnten wir uns für die Finanzierung der Pflegeausbildung ein analoges Verfahren zu § 17 KHG vorstellen, wo es eine Poollösung gibt.

Zu der Höhe der Ausgleichsmasse: In unserer Stellungnahme haben wir einen ähnlichen Satz ausgerechnet. Wir kommen auf 13 % statt auf 15 %. Wenn man aber noch ein bisschen Puffer einrechnet, sind auch wir bei 15 %.

Die Beteiligung des MDK an den Pflegekosten wäre schön, aber nach unserer Auffassung mit dem geltenden Recht im Augenblick nicht zu vereinbaren. Das bedarf einer Gesetzesänderung. Wir plädieren dafür, dass die Refinanzierung von Verwaltungskosten in diesem System aus Steuermitteln erfolgt. Denn die ausbildenden Betriebe und Einrichtungen haben erhebliche Umsetzungs- und Verwaltungskosten sowie auch Personalkosten für Praxisanleiter zu tragen, ohne dass die in die Rechnung einfließen.

Die Frage nach dem Puffer ist auch für uns offen. Nicht befürworten würden wir, dass die Beträge im Nachhinein gekürzt werden und die Einrichtungen dann überhaupt keine Planungs-, keine Kalkulationsgröße mehr haben, sondern das Risiko im Nachhinein zu tragen haben. Das müsste aus unserer Sicht etwas anders geregelt werden.