Finanzamt

Und insbesondere in den Jahren 1996 bis 2003 waren auch noch außerhalb dieser formell einem Arbeitsbereich zugewiesenen Dienstposten ­ also PLS nenne ich das einmal; das sind einem Arbeitsbereich zugewiesene Arbeitskräfte ­ noch Verstärker eingesetzt, und diese Verstärker waren mit Hilfskräften ­ insgesamt in einem Jahr bis zu 29,12 Kräften ­ noch eingesetzt worden, und darüber hinaus, im Jahr 2002 waren auch noch 23 Arbeitskräfte einer Zeitarbeitsfirma zusätzlich eingesetzt.

Also es ist schon eine sehr deutliche Steigerung des Personalkorpus, der meiner Meinung nach auch deutlich über das hinausging, was anderen Fahndungsstellen zuteil werden konnte in diesem Bereich. Das hat dementsprechend, so meine ich, auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in Frankfurt doch eine andere Dimension von Fallbearbeitung anstand als in diesem Bereich außerhalb Frankfurts.

Diese deutliche Personalsteigerung und vor allem die Tatsache, dass die Finanzbehörden alle personaltechnischen Möglichkeiten ausschöpften, um diesen Fahndungsbereich zu verstärken, bestätigte auch der zuständige Staatsanwalt, der Zeuge Weimann. Er hatte mehrfach gegenüber der Finanzverwaltung und in seinen Berichten auf ein Problem hingewiesen: Es fehle an Eingabekräften. Daher können nicht alle beschlagnahmten Konten der vielen Banken rechtzeitig erfasst werden. Er führt dazu dann aus:

Die Finanzverwaltung hat aus meiner Sicht sämtliche Bemühungen unternommen, zusätzliches Personal zu requirieren, teilweise aus dem Bereich von anderen Finanzzweigen, zum Beispiel indem Amtsbetriebsprüfer abgezogen worden sind und in die Steuerfahndung gesetzt worden sind.

...

Aus meiner Sicht ist sehr viel Personal aufgewandt worden. Es sind ja zusätzliche Arbeitsverträge, auch mit Eingabepersonal, geschlossen worden. So ist mir berichtet worden. Teilweise kam dann das Problem von befristeten Arbeitsverträgen und der Begründung von unbefristeten Arbeitsverträgen, wenn man diese befristeten Arbeitsverträge, wie oft, verlängert. Das war ein ständiges Problem: Rechtzeitige Erfassung von den Lorokonten, Auswertung von den Lorokonten. Das habe ich immer wieder berichtet, deswegen berichtet, weil bei mir die von der Finanzverwaltung gesagt haben: Es ist kein Personal mehr da; wir haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Dann habe ich mich angeboten, im Rahmen der Berichterstattung für die Justiz zu versuchen, dass da noch einmal etwas bewirkt wird.

Personaleinsatz und Bearbeitungskonzept

Wie bereits beschrieben, kam es im Jahre 2001 verstärkt zu Überlegungen, in welcher Weise die Bankenund Anlegerverfahren, soweit sie noch abzuarbeiten waren, zeitnah und effektiv bearbeitet und beendet werden könnten. Dabei wurden die Fragen des Personaleinsatzes, nachdem jedenfalls im Bereich der qualifizierten Kräfte keine Steigerungen mehr möglich waren, zunehmend verbunden mit Überlegungen, inwieweit ein effektives Bearbeitungskonzept eingeführt werden konnte. Dabei kam es zu dem bereits beschriebenen Meinungsaustausch zwischen Finanzamt Frankfurt am Main V und Oberfinanzdirektion im Frühjahr/Sommer 2001. Das Finanzamt hatte mit dem bereits bekannten Bericht vom 03.04.2001 die Situation der Steuerfahndungsstelle ausführlich beschrieben und aufgrund der Arbeitssituation weiteres Personal angefordert, dies insbesondere auch im Bereich der qualifizierten Steuerfahnderstellen. Dieser Bericht des Finanzamtes Frankfurt am Main V zur Lage der Steuerfahndungsstelle gibt als Schlussfolgerungen an:

­ Die Arbeitslage der Steufa-Stelle des FA Ff V hat einen nicht mehr vertretbaren Engpass erreicht.

­ In personeller Hinsicht ist die Aufstockung der Stelle um mindestens 13 Dienstposten für Steuerfahnder und die Erhöhung der Zahl der Sachgebiete um zwei auf acht Sachgebiete geboten.

­ Zur Besetzung der offenen Dienstposten im Steufa-Innendienst muss das dafür notwendige Personal dem Finanzamt zugewiesen werden.

­ Hilfspersonal für umfangreiche Datenerfassungsarbeiten und Unterstützung der Steuerfahnder bei einfachen Hilfstätigkeiten muss noch über mehrere Jahre mindestens im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Mit einer Aufstockung könnte die Beschleunigung der Arbeiten erreicht werden.

Der Bericht enthält zahlreiche Angaben zur Arbeitssituation der Steufa-Stelle und gibt dabei unter anderem an:

­ Die Steufa-Stelle des FA Ff V wurde nach 1993 schrittweise von 47 auf 79 Dienstposten aufgestockt.

­ Seit 1993 stiegen die zu bewältigenden Fallzahlen deutlich an.

­ Die Zahl der erledigten Fälle insgesamt, also die von den Fahndern bewältigte Leistung stieg stärker als das verfügbare Personal. Die durchschnittliche Leistung eines Fahnders stieg damit ebenso.

­ Dennoch stieg die Zahl der unerledigten Fälle fortlaufend an.

­ Das pro Fall erzielte Mehrergebnis pro Fahnder der Steufa-Stelle FA Ff V liegt, soweit die von der OFD veröffentlichten Zahlen für Hessen einen Vergleich zulassen, über dem durchschnittlichen Ergebnis pro Fahnder in Hessen.

­ Für die Bearbeitung von so genannten Allgemein-Fällen steht im Jahr 2001 nur etwa ein Drittel des Personals zur Verfügung wie noch im Jahr 1993 dazu eingesetzt werden konnte.

­ Im Bereich der Bearbeitung von Geldwäsche-Fällen wird mit steigendem Arbeitsanfall gerechnet.

­ Ein vollständiges Steufa-Sachgebiet, welches zudem bereits durch abgeordnete Kräfte verstärkt wurde, ist ausschließlich mit der Steuerkriminalität im Bereich der Subunternehmer in der Baubranche befasst. Das verfügbare Personal ist für diesen auch politisch bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt keineswegs bereits ausreichend, sondern muss erhöht werden.

­ Fast zwei Drittel des Personals der Steufa-Stelle wird durch die Bearbeitung von so genannten Bankenverfahren gebunden. Für drei Bankenverfahren ist die Stelle zentral zuständig, um bundesweite Aufgaben im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main wahrzunehmen. Außerdem sind Anlegerverfahren zu bearbeiten, für die das Beweismaterial der Stelle von anderen Steufa-Stellen übersandt wurde.

­ Der Personaleinsatz für bundesweite Ermittlungen in Bankenverfahren bindet mehr Personal (36

Fahnder), als die Steufa-Stelle im Rahmen der Aufstockung nach 1993 überhaupt verstärkt wurde (32 Dienstposten). Im Vergleich mit der Situation von Steufa-Stellen, die keine derartige Sonderbelastung zu verkraften haben, besteht schon aus diesem Grunde ein personeller Ausgleichsbedarf bis zu 32 Personen. Das Verstärkungsziel, im Bereich der Steuerkriminalität in ihrer gesamten Breite der Erscheinungen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, wurde somit nicht einmal ansatzweise erreicht.

­ Die von der Steufa-Stelle des FA Ff V von der OFD ursprünglich befürwortete Entlastung der Steufa durch die Amtsbetriebsprüfungsstellen (ABp) tritt nicht in dem erwarteten Umfang ein, weil die zu bearbeitenden Fälle für die Überprüfung durch die BP tatsächlich nur selten überhaupt geeignet sind.

­ Im Zuge der Bankenverfahren und der Subunternehmerfälle ist die Inanspruchnahme des Personals der Steufa-Stelle des FA Ff V durch Fälle deutlich gestiegen, mit deren Bearbeitung die Stelle von einer Staatsanwaltschaft beauftragt wurde.

­ Die massive Verlagerung von Personal zur Bearbeitung von Fällen im Auftrag einer Staatsanwaltschaft stellt sich aus dem Blickwinkel einer serviceorientierten Betrachtung der Tätigkeit als entsprechende Verdrängung anderer Quellen von Verfahren bzw. Auftraggebern der SteufaStelle dar (insbesondere Bußgeld- und Strafsachenstelle des FA FF V, BP-Stellen der Finanzämter im eigenen Zuständigkeitsbereich, Selbstaufgriffe).

­ Der Umfang der Eingänge, die wegen des bestehenden Personalmangels „zur Sammelakte" abgelegt werden müssen, hat demzufolge das Maß des Vertretbaren deutlich überschritten.

Als Ergebnis dieser Bewertung durch das Finanzamt Frankfurt am Main V, die auch Gegenstand der Vernehmungen besonders der Zeugen Schneider-Ludorff und Gebbers war, wurde die bereits genannte Aufstockung der Dienstposten neben weiteren Maßnahmen gefordert.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat diesen Bericht des Finanzamtes Frankfurt am Main V umfassend gewürdigt und überprüft. Auch dies ist in Teilen bereits weiter oben beschrieben worden. Insbesondere hat die Oberfinanzdirektion ausführlich die Grundlagen für die Bewertungen des Finanzamtes Frankfurt am Main V zu den Belastungszahlen geprüft. Verschiedene Wege und Parameter der Personalbedarfsberechnung und -messung wurden dabei angewandt. Zur Personalsituation in Frankfurt wurde im Zusammenhang mit dem so genannten Personallenksoll (PLS), dessen Aufgabe es ist, Dienstposten unter Berücksichtigung verwendbarer Haushaltsstellen einzurichten und nach einheitlichen Kriterien zu verteilen, wie folgt ausgeführt:

Bei Festsetzung des PLS wurde beim FA Ff V seit jeher der höchste Ausstattungsfaktor angesetzt.

Insbesondere nach der zum 01.01.2001 erfolgten Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für den Main-Taunus-Kreis auf die Steufa-Stelle des FA WI II ­ die beim FA Ff V nicht zu einer PLSMinderung geführt hat ­ liegt die Ausstattungsquote beim FA Ff V im Bereich der Fahndungsprü60 fer mit nunmehr über 94 % (bezogen auf das Berechnungsergebnis zur PersBB 01.01.2000) rund 10 % über dem der anderen Steufa-Stellen in Hessen.

Während die Ist-Besetzung der eingerichteten Dienstposten in fast allen Arbeitsbereichen bei allen Finanzämtern regelmäßig (zum Teil sogar deutlich) unter dem PLS liegt, sind beim FA Ff V alle BP-Fahndungsprüfer tatsächlich auch besetzt. Diese nachhaltige Situation ist nahezu einmalig und zeigt damit die Priorisierung des FA Ff V deutlich.

Zu der von Frankfurt dargelegten Situation aufgrund der Banken- und Anlegerverfahren führt die Oberfinanzdirektion aus, dass es grundsätzlich keine andere Arbeitssituation gebe als in den anderen hessischen Finanzämtern mit Steuerfahndungsstellen. Ausnahme seien zwei von der Frankfurter Steuerfahndung bundesweit zu erarbeitende Ermittlungsverfahren gegen Banken-Verantwortliche, wovon allerdings ein Verfahren bezüglich der Notwendigkeit, die Transferunterlagen bundesweit zu erheben und zu verteilen, bereits zum Zeitpunkt der Berichterstattung erledigt sei. In dem anderen Verfahren verweist die Oberfinanzdirektion darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Ermittlungsauftrag eingeschränkt habe, nachdem mit dem Finanzamt Frankfurt am Main V über das weitere Vorgehen beraten worden sei.

Bezogen auf die Abarbeitung der Kapitalanlegerverfahren sieht die OFD, wie bereits oben beschrieben, aufgrund der bestehenden Verjährungsfristen für Strafverfahren und steuerliche Festsetzungen die dringende Notwendigkeit, dass nunmehr auch durch das Finanzamt Frankfurt am Main V Bearbeitungsweisen gewählt werden, die eine raschere Bearbeitung der Verfahren notwendig machen. Der OFD-Bericht fährt fort:

Diese (geänderten) rationellen Bearbeitungsweisen werden aus dem Bericht des FA Ff V nicht erkennbar. Die Bearbeitungsdauer speziell bei den Anlegerverfahren ist im Landesbereich nach meiner Auffassung viel zu hoch. In den zentralen Bankenverfahren ist eine hohe Anzahl von Personal zu lange gebunden.

An späterer Stelle ergänzt die Oberfinanzdirektion in dem Bericht, dass nunmehr bei allen zentral noch aufzuarbeitenden Verfahren die Gefahr bestünde, dass die mit hohem Personalaufwand erhobenen Transferdaten dieser Anleger weder strafrechtlich noch steuerlich ausgewertet werden könnten; dem würde die Strafverfolgungsverjährung und die steuerliche Festsetzungsverjährung entgegen stehen. Für die transferstarken Anfangsjahre der Ermittlungen sei diese Situation spätestens in etwa eineinhalb Jahren gegeben.

Der Bericht fährt fort:

Die Personalbindung beim FA Ff V in diesen Verfahren ist immens. Trotz des hohen Personaleinsatzes ist es dem FA Ff V bislang noch nicht gelungen, die Gehilfenermittlungen so weit voran zu treiben, dass die StA im ­ Schwärzung ­ oder ­ Schwärzung ­ -Verfahren einen strafrechtlichen Verfahrensabschluss erreicht hätte.... Bezüglich der Bearbeitung von Kapitalanlegerverfahren im Zuständigkeitsbereich des FA FF V ist die Arbeitssituation im Vergleich zu den anderen hessischen Steufa-Stellen nicht nachteilig. Bei einer Besprechung mit dem FA Ff V am 23.04.2001 im ­ Schwärzung ­ hat sich gezeigt, dass das FA Ff V derzeit die Kapitalanlegerverfahren noch nicht so weit bearbeitet hat, dass sie Änderungsveranlagungen zugrunde gelegt werden könnten. Das FA Ff V wurde aufgefordert, die Zahl der „veranlagungsreifen" Fälle in allen Kapitalanlegerverfahren der OFD mitzuteilen, damit über eine wirksame Einbeziehung der Veranlagungsbereiche der FÄ im Zuständigkeitsbereich des FA Ff V entscheiden werden kann. Bei dieser Besprechung wurde auch deutlich, dass angesichts der prekären Personalsituation der FÄ im Zuständigkeitsbereich derzeit weder im Veranlagungsbereich noch bei der BP personell längerfristige Abordnungen verkraftbar sind.

Die Oberfinanzdirektion kommt in ihrer zusammenfassenden Betrachtung zu dem Ergebnis, die Schlussfolgerung und die Personalforderung, die das FA Ff V aus seinen Berichten zieht, teile ich aus folgendem Grunde nicht:

­ Dem FA Ff V wurde durch die Verlagerung der Zuständigkeit für das FA Hofheim ohne Personalabbau bereits eine erhebliche faktische Personalaufstockung zugestanden (8 DP für Fpr).

Nach Einrichtung eines weiteren SG-Steufa beträgt das Unterstellungsverhältnis 11,3 Fpr pro SGL und liegt damit geringfügig unter dem derzeitigen Landesdurchschnitt (11,5).

­ Personal mit Verwaltungserfahrung (z. B. aus der BP) steht im Hinblick auf die landesweit angespannte Situation in allen Arbeitsbereichen nicht zur Verfügung. Die weitere Zuführung von prüfungsunerfahrenem Personal würde die Arbeitslage beim FA Ff V nicht oder bei Durchführung von weiterem Sonderprogramm erst in einigen Jahren verbessern.

­ Dem FA Ff V wurde im Hinblick vor allem auf die besondere Situation im Bankenverfahren seit Anfang 1998 erhebliche personelle, technische und räumliche Unterstützung gewährt, die kein anderes FA mit einer Steufa-Stelle in diesem Umfang erhalten hat.