Qualitätsmanagement in der Veterinärverwaltung

Ende 2003 wurde auf Veranlassung der Hessischen Landesregierung in Hessen als erstem Bundesland in der Veterinärverwaltung ein Qualitätsmanagement-System eingeführt, das inzwischen durch die Bereiche Tierseuchen, Tiergesundheit, Fleischhygiene und Futtermittelüberwachung ergänzt wurde. In den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchen wurden bereits in 2004 und 2005 interne Audits durchgeführt. Das hessische QM-System wird nun durch die Verordnung (EG) 882/2004 neu geregelt und ist als Standard im Kommunalisierungsgesetz der Veterinärverwaltung verankert. Da sich einige Prozesse im Rahmen der Kommunalisierung verändert haben, müsste das bestehende System angepasst werden, z.B. Veränderungen im Beschaffungswesen, Zielvereinbarungen usw.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerinnen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit das QM-System auf Kreisebene angepasst worden ist?

Das bislang in der gesamten Veterinärverwaltung in den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchenbekämpfung etablierte Qualitätsmanagementsystem wurde in intensiver Zusammenarbeit und im Konsens aller beteiligten Behörden erarbeitet und im Bereich der Lebensmittelüberwachung im Jahr 2003, im Bereich der Tierseuchenbekämpfung im Jahr 2004 eingeführt. Zwischenzeitlich konnten in 25 von 26 Ämtern Audits in diesen Bereichen mit gutem Erfolg durchgeführt werden. Das Qualitätsmanagementsystem der Fleischhygieneüberwachung wurde im Jahr 2005 ebenfalls in intensiver Zusammenarbeit aller Behörden erarbeitet und befindet sich derzeit in der Erprobungsphase.

Nach meinen Erkenntnissen ist bislang nur in wenigen Einzelfällen eine Anpassung des Qualitätsmanagement-Systems an die in Einzelfällen bestehenden, landrätlichen Qualitätsmanagement-Strukturen angefragt worden.

Hierzu wurde im Bereich des Qualitätsmanagements in der Lebensmittelüberwachung Anfang dieses Jahres in meinem Haus eine kleine Arbeitsgruppe installiert, die unter anderem die Aufgabe hatte, das Qualitätsmanagement in der amtlichen Lebensmittelüberwachung einer ersten Evaluierung auch in Hinblick auf etwaige Doppelungen zu landrätlichen Qualitätsmanagementstrukturen oder anderen, fachfremden Verwaltungsbereichen zu unterziehen. Es war ein Ziel, das Qualitätsmanagement im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung an die Bedürfnisse der landrätlichen Verwaltung anzupassen bzw. Überschneidungen hierzu zu vermeiden. Nachdem die Arbeitsgruppe vor kurzem intern ihre Ergebnisse vorgestellt hat, wird nun eine Anpassung erfolgen. So werden zukünftig beispielsweise durch das Qualitätsmanagement Lebensmittelüberwachung Prozessbeschreibungen im Bereich der Beschaffung, aber auch im Führungsprozess nicht mehr erfolgen.

Frage 2. Wird die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines auf ihre Belange zugeschnittenen QMS im Veterinärbereich unterstützen und wie wird dies geschehen?

Es ist ein großes Anliegen der Landesregierung, das Qualitätsmanagementsystem im Bereich der Veterinärverwaltung weiter zu etablieren und auch weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde und wird den Landräten und Oberbürgermeistern alle mögliche Unterstützung bei der Etablierung seitens meines Hauses gewährt. Die zu Frage 1 erwähnte Arbeitsgruppe im Bereich des Qualitätsmanagements in der Lebensmittelüberwachung ist eine geeignete Maßnahme, das Qualitätsmanagementsystem an die äußeren Veränderungen anzupassen.

Frage 3. Wie könnte seitens der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine Auditierung der zu erarbeitenden QMS im Veterinärbereich umgesetzt werden?

Die Er- und Überarbeitung der Qualitätsmanagementsysteme erfolgt immer in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden. Hierzu wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen die verschiedenen Interessen, auch die der Kommunen, jeweils vertreten waren. Darüber hinaus werden Änderungen, Verbesserungsvorschläge und gegebenenfalls deren Umsetzung in den so genannten "Steuerkreisen" abschließend beraten. Die Steuerkreise in den Bereichen Qualitätsmanagement Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung und Fleischhygiene sind jeweils paritätisch mit den entsprechenden Interessenvertretern besetzt. Ebenso wurden Fragen rund um die Auditierung, z. B. der Fragenkatalog, durch derartige Arbeitsgruppen erörtert und erarbeitet.

Es ist weiterhin geplant, diese sich sehr bewährte Arbeitsform beizubehalten. Darüber hinaus steht die Landesregierung weiteren Vorschlägen in diesem Zusammenhang sehr aufgeschlossen gegenüber.

Des Weiteren verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2.

Frage 4. Liegen hierzu bereits Vorschläge/Konzepte vor?

Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3.