Schulden

A 45 Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für Kosten politischer Führung wurden seit Anfang 2005 um insgesamt auf rund 0,52 Mrd. EUR zurückgeführt und werden ab 2008 jeweils im Abstand von fünf Jahren hinsichtlich der Voraussetzungen für ihre Gewährung überprüft.

Fonds Deutsche Einheit ab 2005

Seit dem 01.01.2005 ist der Fonds Deutsche Einheit in den Finanzausgleich integriert. Für die Jahre 2005 - 2019 übernimmt der Bund gegen Kompensationsleistungen (insbesondere Festbetrag Umsatzsteuer) der Länder die Annuitätenzahlungen.

Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst; verbleibende Verbindlichkeiten und Vermögen des Fonds gehen dann auf den Bund über. Eine am 31.12.2019 noch bestehende Restschuld bis zur Höhe von rund 6,5 Mrd. EUR übernimmt der Bund vollständig. Weist der Bund nach, dass die Restschuld des Fonds Deutsche Einheit Ende 2019 aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung den Referenzbetrag von rund 6,5 Mrd. EUR übersteigt, erhält er von den westdeutschen Ländern einschließlich West-Berlin einen Ausgleich i. H. v. 53,3 v. H. des übersteigenden Betrages.

- A 46 5. Vermögen und Schulden des Landes

Grundbesitz

Das zum 01.01.2001 errichtete teilrechtsfähige Sondervermögen Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten.

Für diese Aufgabe ist zum 01.01.2001 das Liegenschaftsvermögen des Landes Nordrhein-Westfalen bis auf wenige Ausnahmen an den BLB NRW abgegeben worden.

Von der Abgabe ausgenommen wurde lediglich das Grundvermögen der Forstwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes sowie wenige Sonderliegenschaften, d. h. Liegenschaften, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Nutzung für eine Bewirtschaftung, Entwicklung oder Verwertung nach kaufmännischen Grundsätzen durch den BLB NRW ungeeignet sind.

Zu den Sonderliegenschaften gehören beispielsweise die Gebäude des Landtages, die Kirchen im Eigentum des Landes, die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl etc.

Das vom BLB NRW verwaltete Liegenschaftsvermögen besteht aus rund 1.

Grundstücken mit rund 4.250 Gebäuden und hat einen Wert von rund 7,9 Mrd. EUR (Stand: 31.12.2009).

Es bestehen ferner die folgenden Schul- und Studienfonds als Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit, die zum überwiegenden Teil aus Grundvermögen bestehen:

· Haus Bürenscher Fonds

· Paderborner Studienfonds

· Bergischer Schulfonds

· Gymnasialfonds Münstereifel

· Münsterscher Studienfonds

· Beckum-Ahlenscher Klosterfonds

- A 47 Die Verwaltung des Bergischen Schulfonds, des Gymnasialfonds Münstereifel, des Münsterschen Studienfonds und des Beckum-Ahlenschen Klosterfonds wird seit dem 01.01.2002 vom BLB NRW wahrgenommen.

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) hat inzwischen Wertermittlungen für die Grundstücke der sechs Fonds erstellt.

Hieraus ergeben sich für das Grundvermögen laut Wertermittlungen von Straßen.NRW folgende Beträge:

· Haus Bürenscher Fonds 50,3 Mio. EUR

· Paderborner Studienfonds 1,7 Mio. EUR

· Bergischer Schulfonds und Gymnasialfonds Münstereifel 35,4 Mio. EUR

· Münsterscher Studienfonds 124,0 Mio. EUR

· Beckum-Ahlenscher Klosterfonds 10,3 Mio. EUR

Das Land Nordrhein-Westfalen ­ Landesforstverwaltung ­ ist mit Stichtag 31.12.2009 Eigentümer von ca. 117.400 ha Fläche, davon 113.900 ha Holzboden- und Nichtholzbodenfläche sowie 3.500 ha Nebenfläche im Wert von insgesamt 409 Mio. EUR als Verwaltungsvermögen. Dazu kommt ein aktivierter Bestandswert an stehendem Holzvorrat von 458 Mio. EUR. Dies ist der weitaus größte Teil des Grundvermögens des Landes und umfasst ca. 13 v. H. der Gesamtwaldfläche im Land. Über 40 v. H. der Waldfläche sind als FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) und/oder Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Insgesamt sind ca. 50 v. H. der im Eigentum der Landesforstverwaltung befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen als Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete gemeldet. Die restlichen Flächen

­ bis auf wenige Ausnahmen ­ stehen unter Landschaftsschutz. Ferner hat das Land bisher ca. 3.430 ha Waldfläche angepachtet.

Die Jagdbetriebsfläche (Verwaltungsjagdfläche) beträgt 47.445 ha. Sie setzt sich zusammen aus Eigentum und angegliederten Flächen abzüglich abgegliederter und verpachteter Flächen. Hinzu kommen noch 7.564 ha Nationalpark Eifel, auf der die Wildbewirtschaftung gemäß den Vorgaben der Nationalparkverordnung erfolgt. Die verbleibende Fläche ist an Dritte verpachtet.