Ist der Weiterbau der L 238n zwischen Eschweiler und Stolberg in Gefahr?

Der erste Bauabschnitt der L 238n auf dem Stadtgebiet Eschweiler wurde bereits vor einigen Jahren fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt ist mit einem Brückenbauwerk eröffnet worden und soll im kommenden Jahr fortgeführt werden.

Für den dritten Bauabschnitt zwischen Röhrenwerk Eschweiler und Stolberg-Steinfurt entlang der Bahntrasse und der Inde sollte 2011, nach Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens im Sommer dieses Jahres, mit der Detailplanung fortgefahren werden.

Der Bau des Großprojektes L 238n ist politisch in der Region wegen der angestrebten Entlastungswirkung für die Städte Eschweiler und Stolberg unumstritten. Hinzu kommt die wichtige Funktion der L 238n als Zubringer auf die Autobahnen A4 und A44 Richtung Köln und Düsseldorf beziehungsweise in Richtung Niederlande und Belgien.

Nach der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen soll dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität eingeräumt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2011 sollen die finanziellen Mittel für die Landstraßen sukzessive deutlich zugunsten des Straßenerhalts umgeschichtet werden.

1. Welche Haushaltsmittel werden im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2011 für die Fortführung des zweiten Bauabschnitts durch die Landesregierung veranschlagt?

2. Welche Auswirkungen hat diese beabsichtigte Veranschlagung auf die weitere Realisierungsplanung?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Abschnitt Odilienstraße bis Pumpe der L 238 (OU Eschweiler) befindet sich in Bau. Die laufenden Projekte des Landesstraßenbauprogramms werden mit einem wirtschaftlich darstellbaren Bauablauf im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel fortgeführt und fertig gestellt. Deswegen wird das Vorhaben im Landesstraßenbauprogramm 2011 aufgeführt.

Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen der Vorgängerregierung hatten, wie auch bei diesem Projekt, dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren langsamer als ursprünglich disponiert gebaut wurde. Über die Finanzmittel für den Weiterbau wird mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2011 entschieden.

3. Werden die Detailplanungen für den dritten Bauabschnitt wie vorgesehen zur raschen Erlangung von Baurecht fortgeführt?

Zurzeit sind entschädigungsrechtliche Fragen zu klären. Das hierzu beauftragte Gutachten wird im Jahr 2011 fertig gestellt. Frühestens daran anschließend kann die Planung zu Ende geführt werden.

4. Welche Mittel sind in den kommenden Jahren bis zum endgültigen Lückenschluss insgesamt noch erforderlich?

Die Kosten für den dritten Abschnitt betragen nach derzeitiger Kostenschätzung ca. acht Millionen.