Versetzung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach der Fachprüfung

Durch die neue dezentrale Einstellungspraxis ist auch beabsichtigt, die jungen Polizistinnen und Polizisten zukünftig wohnortnah zu verwenden.

In der Vergangenheit war es so, dass junge Menschen aus überwiegend ländlichen Räumen sich bei der Polizei bewarben. Ihre Erstverwendung nach der Ausbildung fand jedoch in der Regel in den Ballungsräumen des Ruhrgebietes und der Rheinschiene statt. Durch ein Sammeln von Versetzungspunkten wurde erreicht, dass eine wohnortnahe Verwendung nach einigen Jahren erreicht werden konnte.

Zum einen erschwert die bislang geltende Regelung die Versetzung von versetzungswilligen Polizistinnen und Polizisten von Großstädten in ländliche Bereiche, oftmals die Herkunftsregionen der jungen Kräfte.

Zum anderen wird durch das langwierige Versetzungsprozedere, in dem Wartepunkte zu sammeln sind, die Altersstruktur in den eher ländlichen Gebieten nicht ausreichend schnell verjüngt. Neuer Sachverstand fehlt.

Die Lebensplanung der versetzungswilligen Polizistinnen und Polizisten wird unsicher, die soziale Situation ist häufig angespannt. Für die persönliche Motivation ist dies nicht förderlich.

Wenn nun zukünftig die Beamtinnen und Beamten aus der dezentralen Einstellung in die Erstwendung ­ überwiegend wohnortnah ­ kommen, blockieren sie nach Informationen von Betroffenen diejenigen, die schon seit längerem in den Ballungsgebieten auf eine Versetzung warten.

Eine Regelung hierzu gibt es nach meinen Informationen derzeit nicht.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens 2010 wurde erstmalig das Prüfungsmodul AC (Assessment-Center) dezentral bei den 10 Einstellungsbehörden durchgeführt. Die 10

Einstellungsbehörden sind allerdings lediglich mit der dezentralen Umsetzung dieses Teils des landeseinheitlichen Einstellungsverfahrens, das durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) durchgeführt wird, beauftragt. Dem LAFP NRW obliegt darüber hinaus die Qualitätssicherung. Darüber hinausgehende dezentrale Elemente im Einstellungsverfahren gibt es nicht und sind auch nicht beabsichtigt.

1. Kann die Landesregierung diesen Sachverhalt bestätigen?

Unter Verweis auf die Vorbemerkungen ist die Frage mit nein zu beantworten.

Die Kommissarsanwärterinnen /-anwärter werden nach Beendigung der Ausbildung in das laufende Nachersatzverfahren integriert, d.h. in die Landesliste aller Anträge für das Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen aufgenommen. Sofern keine Versetzungen aus dienstlichen Gründen entgegenstehen, werden diese Listen entsprechend der ermittelten Reihenfolge (Punktwert) abgearbeitet.

2. Wie viele Versetzungsgesuche im obigen Sinne liegen der Landesregierung vor?

Dem LAFP NRW liegen aktuell 922 Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen vor.

3. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartedauern, bis der Versetzung entsprochen werden kann?

Im zurückliegenden Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen galten für 11 Kreispolizeibehörden Wartezeiten von mehr als 4 Jahren. Wahlperiode Drucksache 15/1010

Aktuell gelten für 4 Kreispolizeibehörden Wartezeiten von mehr als 4 Jahren.

Mit der in den nächsten Jahren anstehenden Verteilung von 1100 bzw. 1400

Berufsanfängerinnen /-anfängern kann davon ausgegangen werden, dass sich die durchschnittliche Wartezeit für Beamtinnen und Beamte mit Anträgen auf Versetzung aus persönlichen Gründen reduzieren wird.

Im Rahmen des Versetzungsverfahrens aus persönlichen Gründen finden verschiedene Kriterien (z. B. Familienstand, Kinder) in abgestufter Form Berücksichtigung, die Wartezeit ist dabei nur ein Kriterium.

Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt, Regelungsbedarf wird nicht gesehen.

4. Sieht die Landesregierung Regelungsbedarf in dieser Problematik?

Sofern die Fragestellung auf eine dezentrale Einstellungspraxis abzielt, siehe Vorbemerkungen und Frage 1.

Sofern die Fragestellung auf die durchschnittlichen Wartezeiten bis zur Versetzung abzielt, siehe Frage 3.

5. Falls ja: Wann wird die Landesregierung im Sinne einer Optimierung handeln?