Pipelinesystem

Der Bayer-Konzern beabsichtigt über ein Pipelinesystem auf einer Strecke von 67 km hoch giftiges Kohlenmonoxid (CO) zwischen seinen beiden Betriebsstandorten Krefeld-Uerdingen und Dormagen zu transportieren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Betrieb der CO-Pipeline trotz planungsrechtlicher und sicherheitstechnischer Mängel untersagt. Seit Beginn der Verlegung der beabsichtigten CO-Pipeline des Bayer-Konzerns wurden allein im Duisburger Stadtgebiet drei Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, wovon eine Bombe mehrfach unbemerkt umgeladen wurde, bis sie endlich entdeckt und entschärft wurde. Derartige Vorfälle lassen darauf schließen, dass bei diesem wie auch bei anderen ähnlichen Projekten ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung in Nordrhein Westfalen besteht.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW baut auf der Grundlage einer zwischen dem damaligen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Verbänden der betroffenen Wirtschaft am 27. November 2009 getroffenen Vereinbarung ein Pipelinekataster auf. Mit diesem Kataster, für das die Datener hebung weitestgehend abgeschlossen ist, werden die Daten von ursprünglich in sehr verschiedenen Rechts- und Verwaltungsbereichen (z. B. Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht, Energieversorgungsrecht) zugelassenen Pipelines zentral zusammengeführt. Erst damit wird ein zentraler Überblick über den Status der Pipelines in Nordrhein-Westfalen geschaffen.

Gegenstand des Katasters sind:

Rohrfernleitungen gemäß der Rohrfernleitungsverordnung,

Rohrfernleitungen, die gemäß Energiewirtschaftsgesetz planfeststellungspflichtig sind und

Rohrfernleitungen die gemäß Bundesberggesetz betriebsplanpflichtig sind.

Inhaltlich beschränkt sich das Rohrfernleitungskataster auf die vorgenannten Rohrfernleitungen.

Von den drei in der Nähe der CO-Pipeline gefundenen Bomben ist keine mehrfach unbemerkt verladen worden. Nach Kenntnis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist im März 2010 eine andere Bombe einmalig unbemerkt verladen worden. Dieser Vorfall ereignete sich auf einer Baustelle in der Duisburger Innenstadt, weit entfernt von der CO-Pipeline im Duisburger Süden.

1. Wie viele gefahrenstofftransportierende Pipelines (unterirdisch wie oberirdisch) gibt es in NRW?

Zu denen in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Pipelines zählen Rohrfernleitungen, die gemäß Rohrfernleitungsverordnung und Gashochdruckleitungsverordnung, gemäß Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte und die Betriebssicherheitsverordnung sowie Rohrfernleitungen, die gemäß § 19 a WHG (alt) und der Vbf - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ­ genehmigt wurden. Darüber hinaus sind Rohrfernleitungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz und betriebsplanpflichtige Rohrfernleitungen gemäß Bundesberggesetz in Betrieb.

In welchen Pipelines Gefahrstoffe transportiert werden, wird im Rahmen des Rohrfernleitungskatasters des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst, das sich noch im Aufbau befindet.

Im Rohrfernleitungskataster sind derzeit 140 Rohrfernleitungsanlagen erfasst sowie Anlagen der Gasversorgung, deren betriebene Netz- und Ringsysteme nicht in einzelne Pipelines unterteilt werden können.

2. Was ist die Gesamtlänge der jeweiligen Pipelines in NRW?

In Nordrhein-Westfalen sind sowohl Pipelines von nur wenigen Kilometern Länge, z. B. Hafenanbindung von Tanklagern oder Verbindungsleitungen zwischen Industriebetrieben, als auch große überregionale Pipelines in Betrieb. Zu den großen überregionalen Pipelines gehört u. a. mit einer Gesamtlänge von 495 km das Ethylenpipelinenetz der ARG (Duisburg), das über Rotterdam und Antwerpen bis nach Nordrhein-Westfalen in den Großraum Köln mit einem Abzweig ins Ruhrgebiet führt. Sie ist eine Produktleitung für die chemische Industrie, an die in Nordrhein-Westfalen mehrere Unternehmen angeschlossen sind. Auch die nordrhein-westfälischen Raffinerien werden über Pipelines hauptsächlich mit Rohöl beliefert. Unter anderem über die Nord-West Oelleitung (NWO, Wilhelmshaven), die eine Gesamtlänge von 391 km hat, davon 205 km in Nordrhein-Westfalen. Die Rhein-Main-Rohr leitungstransportgesellschaft (RMR, Köln) ist Betreiber einer Mineralölproduktenleitung mit einer Gesamtlänge von 525 km. Sie verläuft von Venlo über Wesel und Köln entlang des Rheins bis Frankfurt bzw. Ludwigshafen. Zu den etwas kürzeren Rohrfernleitungen gehört z. B. die im Sommer 2009 in Betrieb gegangene Propylen-Pipeline, die vom Duisburger Hafen zu den Chemiestandorten im Ruhrgebiet führt und eine Länge von rund 60 Kilometern hat.

Nach Fertigstellung des landesweiten Rohrfernleitungskatasters im Jahr 2011 kann die Länge jeder einzelnen Pipeline angegeben werden.

3. Wer sind die Betreiber?

Die Rohrfernleitungen werden von eigenständigen Pipeline-Betriebsgesellschaften, Serviceunternehmen der Mineralöl- und Chemieindustrie sowie von einigen Gasversorgungsunternehmen betrieben.

4. Welche gefährlichen Stoffe nach der Gefahrenstoffverordnung werden in diesen Pipelines (unterirdisch wie oberirdisch) durch NRW transportiert?

In den in Nordrhein-Westfalen betriebenen Pipelines wird eine Vielzahl von Stoffen und Produkten mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung transportiert. Im Bereich der Mineralölwirtschaft sind vor allem Rohöle mit unterschiedlichen Spezifikationen, diverse Erdölfraktionen und ­erzeugnisse wie z. B. Ottokraftstoffe, Naphtha (Rohbenzin), Kerosine, Biodiesel und Gasöle (Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl) zu nennen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Ausgangsstoffe, Produkte und Zwischenprodukte der Chemischen Industrie (z.B. Ethylen, Propylen, Vinylchlorid, Ethanol), technische Gase (z.B. Wasserstoff, Sauerstoff, Propan, Butan) sowie Erdgas und vergleichbare Energieträger.

5. Wie sind Fragen im Zusammenhang der Haftung aus dem Betrieb der Pipelines geklärt?

Der sichere Betrieb von Rohrfernleitungen liegt, wie sowohl in § 4 der Rohrfernleitungsverordnung als auch in § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes zum Ausdruck kommt, in der Verantwortung der Betreiberunternehmen.