DIE LINKE NRW bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

DIE LINKE. NRW bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Wir kämpfen für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Wir lehnen jede Form einer Diktatur entschieden ab. DIE LINKE. NRW verfolgt also keine verfassungsfeindlichen Ziele.

Wir setzen uns ein für mehr Demokratie, z. B. für die Einführung und Erweiterung von Volksentscheiden. Grund- und Menschenrechte sind für uns unverzichtbar. Wir werden gegen jeden Angriff, etwa auf das Recht auf Gleichheit (Art. 3 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), das Recht der Meinungsund Versammlungsfreiheit (Art. 5 GG und Art. 8 GG), entschlossenen Widerstand leisten. Wir sorgen uns um den Erhalt des Rechtsstaats. Nur durch eine strikte Bindung der Staatsgewalt an Verfassung und Gesetze kann eine Gewalt- und Willkürherrschaft wie die Diktatur der Faschisten in Deutschland von 1933 - 1945 vermieden werden.

Im Programmentwurf der Partei DIE LINKE heißt es: Wir verteidigen die Errungenschaften der Kämpfe für politische, soziale und kulturelle Menschenrechte, für Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat. Wir wollen an diese Errungenschaften anknüpfen und sie weiterentwickeln. Weiter heißt es: Wir wollen die Grundrechte und Ansprüche verwirklichen, die das Grundgesetz formuliert: Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung aller Menschen, freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungs-, Bekenntnis- und Vereinigungsfreiheit, Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, Asylrecht für politisch Verfolgte. Eigentum verpflichtet und soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden. Der Programmentwurf spricht sich zudem für eine Stärkung der Parlamente und partizipative[n] Demokratie aus.

DIE LINKE. NRW wird ausweislich des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Zwischenberichts vom Oktober 2010 von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet. Der Zwischenbericht nennt keine Anhaltspunkte oder Begründungen für eine Verfassungsfeindlichkeit der LINKEN NRW. Vielmehr wird unterstellt, dass es in der LINKEN NRW extremistische Strömungen gebe. Im vom Innenministerium veröffentlichten Verfassungsschutzbericht des Jahres 2009 ist ebenfalls von extremistischen Gruppen innerhalb der LINKEN NRW die Rede, ausdrücklich werden die Kommunistische Plattform, der Geraer Dialog und das Netzwerk Marx 21 erwähnt. Die Verfassungsschutzbehörde behauptet unter Bezugnahme auf das Wahlprogramm der LINKEN NRW, dass ein klares und unmissverständliches Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie fehle. Daher bestünden Zweifel, ob sich die Partei innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewege.

Die Verfassungsschutzbehörde behauptet weiter, dass die Umsetzung der systemverändernden bzw. -überwindenden Ansätze in den Positionen der Bundesund der Landespartei in Gänze (...) ohne die Missachtung zumindest einzelner Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kaum vorstellbar sei.

Die Behauptungen der Verfassungsschutzbehörde im Verfassungsschutzbericht sind haltlos und falsch. DIE LINKE. NRW bekennt sich in ihrem Wahlprogramm ausdrücklich und eindeutig zur Demokratie. Im Wahlprogramm fordern wir einen Demokratieausbau, die Einführung von Wirtschaftsdemokratie, mehr Demokratie und eine aktive Demokratie, die Förderung und den Schutz der Demokratie und die Einführung von Elementen direkte[r] Demokratie. DIE LINKE. NRW will ihre politischen Forderungen selbstverständlich auch im Parlament durchsetzen ­ sonst wäre sie nicht zur Landtagswahl 2010 angetreten. Schließlich bekennt sich die LINKE NRW in ihrem Wahlprogramm auch zu den Grundrechten: Grundrechte sollen höher stehen als Profitinteressen. In der Landessatzung der LINKEN NRW verpflichtet sich diese, ihre politischen Ziele mit demokratischen Mitteln zu erreichen. Die Satzung regelt u. a. einen Mitgliederentscheid zu allen politischen Fragen in der Landespartei. Die Satzung fördert insbesondere auch die Geschlechterdemokratie. Alle Organe der Partei beraten grundsätzlich parteiöffentlich, was konkret z. B. bedeutet, dass jedes Parteimitglied an den Sitzungen des Landesvorstandes teilnehmen kann.

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde NRW ist nach § 3 I Nr. 1 des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetzes u. a. die Sammlung und Auswertung von Informationen (...) über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (...) gerichtet sind. Nach § 3 IV des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes gehören zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Volkssouveränität, repräsentative Demokratie, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Recht auf Opposition, Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen der Volksvertretung und Verantwortlichkeit ihr gegenüber, Unabhängigkeit der Gerichte, Achtung der Grundrechte und Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. DIE LINKE. NRW bekennt sich zu allen diesen Prinzipien.

Die Leiterin der Abteilung für Verfassungsschutz beim Ministerium für Inneres und Kommunales hat auf der Sitzung des Innenausschusses vom 25.11.2010 die Beobachtung der LINKEN NRW mit Hinweis auf das Landesverfassungsschutzgesetz und die Urteile des OVG Münster vom 13.02.2009 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2010 über den Vorsitzenden der Linksfraktion im thüringischen Landtag Bodo Ramelow gerechtfertigt. Herr Ramelow hatte sich allerdings in den entsprechenden Gerichtsverfahren gegen seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gewehrt. Die genannten Urteile enthalten tatsächlich überhaupt keine konkreten Hinweise darauf, dass es bei der LINKEN NRW tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt. Solche Anhaltspunkte hat die Leiterin der Abteilung für Verfassungsschutz in der genannten Ausschusssitzung auch auf mehrfache Nachfragen des Abgeordneten Sagel nicht genannt. Auch die Begründung der Leiterin der Abteilung für Verfassungsschutz für eine Beobachtung der LINKEN NRW ist somit substanzlos.

Im Handbuch des Verfassungsschutzrechts, das das geltende Verfassungsschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland erläutert und mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschrieben worden ist, heißt es wörtlich: So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen (z. B. durch eine andere Vermögens- und Machtverteilung mittels Vergesellschaftung der Produktionsmittel, Art. 15 GG), noch keine Verfassungsfeinde. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird ­ solange er die Grundprinzipien der Verfassung anerkennt. Parteien haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Staatsfreiheit und Selbstbestimmung. Zu dessen Kernbereich gehören das Recht der Parteien, selbst und ohne staatliche Einflussnahme oder Überwachung über ihre Ziele, Organisation und Tätigkeit zu entscheiden.

Die Beobachtung der Partei DIE LINKE. NRW findet daher keine gesetzliche Grundlage. Nicht zuletzt erscheint die Stigmatisierung von über 70.000 Mitgliedern und vielen hundert Orts- und Kreisvorständen unserer Partei als potenzielle

Staatsfeinde, die aber nicht weniger und nicht mehr tun als sich gegen die Rente mit 67, für einen gesetzlichen Mindestlohn, gegen Hartz IV, für einen sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan etc. zu engagieren, als unverhältnismäßig.