Hilfe der Landesregierung für die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen

In einem Gespräch mit Westblick, WDR 5, kündigt die nordrhein-westfälische Emanzipationsministerin Barbara Steffens an, ein Gesetz für Frauenhäuser schaffen zu wollen. In welche Richtung diese Gesetzesinitiative gehen soll, kann oder will die Ministerin nicht sagen.

Auch wie der anvisierte Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz ausgestaltet und dessen Durchsetzung realisiert werden soll, bleibt offen.

Offen bleibt ebenso eine genaue Einschätzung der Belegungssituation in den Frauenhäusern. Es wird lediglich auf pauschale Vakanzen hingewiesen.

Weiterhin wird auch der Finanzierungsweg, insbesondere für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser angefragt, von der Ministerin aber nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang wird den Kommunen unterstellt, sie besäßen genügend Finanzmittel, setzten aber die falschen Prioritäten bei der Verteilung ihrer zur Verfügung stehenden Gelder, wohingegen sie in der Oppositionszeit mit steter Regelmäßigkeit die knappen Kassen der Kommunen angeprangert hat.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Was genau soll in dem angesprochenen Gesetz zur Hilfe für die Frauenhäuser geregelt werden?

2. Wie soll der anvisierte Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz konkret ausgestaltet und dessen Durchsetzung realisiert werden?

3. Wie viele Frauen finden in Nordrhein-Westfalen aktuell keine Aufnahme in einem Frauenhaus?

4. Wie stellt sich die Situation in den Frauenhäusern regional dar?

5. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel müssen die Kommunen für die Frauenhäuser (insbesondere für die Realisierung eines Rechtsanspruches) aufwenden?