Ausbau des offenen Vollzugs in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen

Die Landesregierung hat angekündigt, den Offenen Vollzug in Nordrhein-Westfalen stark ausbauen zu wollen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat mittlerweile gegenüber der Presse präzisiert, dass nicht nur eine Erweiterung des Anteils im Offenen Vollzug bei Erwachsenen in Nordrhein-Westfalen geplant ist; dasselbe soll auch für den Jugendstrafvollzug gelten. Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sogar angekündigt, dass der Offene Vollzug der Regelvollzug in Nordrhein-Westfalen werden soll.

Der Justizminister hat gegenüber dpa erklärt, dass er vor allem die Notwendigkeit sieht, die Zahl der Plätze im Offenen Vollzug im Rheinland zu erhöhen. Konkret nannte er die Justizvollzugsanstalt Euskirchen. Um wie viele zusätzliche Plätze es in Euskirchen geht, darüber gab der Justizminister im Interview keine Auskunft. Die JVA Euskirchen hat derzeit 450 Haftplätze im Offenen Vollzug.

Ein weiterer Ausbau des offenen Vollzugs bedeutet in jedem Fall ein hohes Sicherheitsrisiko.

Nicht ohne Grund liegt die Auslastung im offenen Vollzug in Nordrhein-Westfalen bei nur knapp über 80%, während sie im geschlossenen Vollzug bei fast 100% liegt. Das bedeutet, dass alle hierfür geeigneten Gefangenen im Offenen Vollzug sind. Ausbauen kann man den Offenen Vollzug also nur, wenn man auch Ungeeignete in den Offenen Vollzug nimmt.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der offene Vollzug stellt seit Jahrzehnten eine tragende Säule der nordrhein-westfälischen Resozialisierungsbemühungen dar. Die Vollzugsform bietet mit ihrer Öffnung nach außen beste Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung. Vor diesem Hintergrund sind ein Viertel der nordrhein-westfälischen Haftplätze dort eingerichtet worden. Nordrhein-Westfalen nimmt mit diesem Anteil an der Gesamthaftkapazität bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Die Vollzugsbehörden des Landes unternehmen große Anstrengungen, für den offenen Vollzug geeignete Gefangene auszuwählen. Nur für diejenigen Inhaftierten, die die gesetzlichen Eignungskriterien erfüllen, ist der offene Vollzug die Regelvollzugsform. Jede Verlegungsentscheidung setzt eine eingehende Prüfung des Flucht- und Missbrauchsrisikos sowie die Feststellung voraus, dass der Gefangene den Anforderungen des offenen Vollzuges genügt.

Die gesicherten Zugangsabteilungen des offenen Vollzuges ermöglichen die Unterbringung von Gefangenen zur diagnostischen Abklärung der Eignung. Vor diesem Hintergrund lässt Nordrhein-Westfalen im Vollstreckungsplan in einem breiten Umfang die direkte Einweisung von auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten in den offenen Vollzug zu. So weit wie möglich wird in allen Fällen eine Entlassung der Gefangenen über den offenen Vollzug angestrebt.

Die zum Stichtag 31.12.2010 im offenen Männervollzug eingerichteten 3.825 Haftplätze sind allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt. Mit rund 2.200 Plätzen allein in der JVA Bielefeld-Senne und der JVA Castrop-Rauxel hat der westfälische Landesteil ein erhebliches Übergewicht in dieser Vollzugsform. Der rheinische Landesteil verfügt u. a. mit den Einrichtungen in Euskirchen, Moers-Kapellen und Remscheid lediglich über ca. 1.100 offene Haftplätze. Zur Optimierung des offenen Männervollzuges bestehen Überlegungen, die Haftplätze im Rheinland auszubauen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Erweiterungsmaßnahmen der JVA Euskirchen sind konkret geplant?

Konkrete Planungen zu Erweiterungsmaßnahmen bestehen gegenwärtig noch nicht.

2. Inwieweit soll der Anteil der Erwachsenen-Haftplätze im offenen Vollzug der JVA Euskirchen erhöht werden?

Die JVA Euskirchen war im Jahr 2010 belegungsmäßig zu 107 % ausgelastet und damit permanent überbelegt. Zusätzliche Haftplätze würden in erster Linie dazu dienen, die Überbelegung in der Anstalt abzubauen, um die ohnehin dort vorhandenen Gefangenen angemessen unterbringen zu können. Eine konkrete Größenordnung an zusätzlichen Haftplätzen ist noch nicht festgelegt.

3. Sind Personalaufstockungen vorgesehen?

Die Frage stellt sich im derzeitigen Stadium nicht.

4. Wann wird mit dem Ausbau begonnen?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen.

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren für die Sicherheit der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, die von einer Ausweitung des offenen Vollzugs ausgeht?

Die Sicherheit der Bevölkerung wird dadurch nicht berührt.