Versorgungsrücklage

Im Jahr 2030 rechnet das FM mit den Landeshaushalt belastenden Versorgungsausgaben i. H. v. rund 7,8 Mrd. .

Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird sodann auf rund 243.000 im Jahr 2040 leicht zurückgehen, wofür Haushaltmittel i. H. v. rund 7,4 Mrd. bereit gestellt werden müssen.

Um die künftige Finanzierung der Versorgungsleistungen zu sichern wurde neben dem Sondervermögen Versorgungsrücklage zusätzlich ein Sondervermögen Versorgungsfonds errichtet.

Zur Versorgungsrücklage:

Das Sondervermögen Versorgungsrücklage dient der Sicherung der Versorgungsausgaben ab dem Jahr 2018. Dem Sondervermögen sind zusätzlich mit dem Haushalt 2007 925 Mio. und im Jahr 2009 weitere 300 Mio. zugeführt worden. Der Bestand des Sondervermögens hatte Ende März 2010 rund 2,9 Mrd. 40 betragen. Zum frühestmöglichen Auszahlungszeitpunkt im Jahr 2018 wird sich das Volumen auf rund 7,0 Mrd. belaufen und - ohne Entnahmen - bis zum Jahr 2020 auf rund 7,6 Mrd. anwachsen. In der Projektion wird angenommen, dass durch schrittweise Auflösung der Versorgungsrücklage ab 2020 ein Teil der erwarteten Steigerungen der Versorgungsausgaben aufgefangen werden kann. Über Beginn, Höhe und Dauer der Ablieferung des Sondervermögens ist 2017 durch Gesetz zu entscheiden (§ 7 Versorgungsfondsgesetz NRW).

Finanzplanung 2009 - 2013 zu Nr. 2.5.2.1 (Drs. 14/9701).

Das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Nordrhein-Westfalen wurde als Versorgungsrücklage nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz errichtet durch Gesetz vom 20.04.1999 (GV.NRW. 1999 Seite 174).

Schreiben des FM vom 31.03.2010 zur Haushaltsentwicklung 2009 zu Nr. 1 - Gesamtüberblick - (Vorlage 14/3312).

Ausführungen der Arbeitsgruppe Haushaltsrecht und Haushaltsvollzug gemeinsam zukunftsorientiert gestalten des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags im Bericht vom 14.11.2008 an den Haushalts- und Finanzausschuss über das Nachhaltigkeitsberichtswesen zu Nr. 2.3.2 - Versorgungsausgaben - (Vorlage 14/2239) sowie Bericht des FM vom 23.01.2010 (Vorlage 14/3169). Haushaltsrechnung 2008 - 46 Zum Versorgungsfonds:

Das Sondervermögen Versorgungsfonds dient der Finanzierung der Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter, deren Dienstverhältnis zum Land nach dem 31.12.2005 begründet wurde. Dem Sondervermögen wird zurzeit für jede Angehörige und jeden Angehörigen dieses Personenkreises ein Betrag von rund 530 pro Monat zugeführt. Das Sondervermögen hatte Ende des Jahres 2008 ein Volumen von rund 147 Mio. . Bei angenommenen 6.

Neueinstellungen pro Jahr wachsen die Zuführungen jährlich um rund 38 Mio.. Für den Berichtszeitraum 2009 bis 2013 ist von dynamisch wachsenden Zuführungen auszugehen.

Wegen der Zweckbindung (Finanzierung der Versorgungsausgaben für Einstellungen ab 2006) soll der Versorgungsfonds nach Angaben des FM etwa ab 2035, wenn die ersten Beamtinnen und Beamte, für die das Land Versorgungsbeiträge bezahlt hat, in Pension gehen, dauerhaft rund zwei Drittel der laufenden Versorgungskosten des Landes abdecken.

Das Land Nordrhein-Westfalen hält bisher an den durch Gesetz46 getroffenen zeitlichen Festlegungen für die Zuführung von Mitteln an die Sondervermögen fest. Hiermit soll der Zielsetzung der Gesetze entsprechend Vorsorge für die Möglichkeit zur Abdeckung der zukünftig stark ansteigenden Versorgungsausgaben getroffen werden. Das FM hat errechnet, dass die Errichtung und die Ansammlung von Mitteln in die Versorgungsrücklage und in den Versorgungsfonds zu einer deutlich abgemilderten Belastung des Haushalts mit Versorgungsausgaben in der Zukunft führen werde. So steige selbst bei einem hohen gesamtwirtschaftlichen Wachstum das Verhältnis von Ausgaben für Versorgung (einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfänger und Zuführungen zum Versorgungsfonds) zu Steuern und übrigen Einnahmen von 11,1 v. H. im Jahr 2008 auf 16 v. H. im Jahr 2026 und gehe dann bis 2040 auf 14,5 v. H. zurück. Ohne Einsatz der in die Versorgungsrücklage angesammelten Mittel käme es bis 2026 zu einem Anstieg auf 16,7 v. H. und anschließend bis 2040 zu einem Rückgang auf 15 v. H.

5.11 Sächliche Verwaltungsausgaben:

Nach dem gegenüber 2005 schon deutlichen Rückgang im Jahr 2006 (um rd. 2 v. H.) sank der Anteil der sächlichen Verwaltungsausgaben an den bereinigten Gesamteinnahmen auch 2008 gegenüber 2007 nochmals leicht (um weitere 0,1 v. H.) auf 4,6 v. H. Dagegen stieg er 2009 gegenüber 2008 wieder - deutlich - auf 5,0 v. H. an. Die Gesamtentwicklung ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:

Nachhaltigkeitsbericht, Abschnitt Nr. 5.4, S. 66 ff, insbesondere Seite 71, Beispielrechnung Szenario III (Vorlage 14/3169).