Ortsumgehung Bergheim-Glessen (Vorhaben L 91n/L213 n)

Zwischen September und November 2008 wurde in einem Bürgerwerkstattverfahren die Verkehrssituation in den Orten Bergheim-Glessen und Pulheim-Brauweiler/-Dansweiler diskutiert. Der Rhein-Erft-Kreis sowie die Städte Bergheim und Pulheim beschlossen im Frühjahr 2009, dass der in den Grundzügen in der Bürgerwerkstatt konzipierte Umgehungsstraßenzug L 91 n/L 213 n zeitnah in den Landestraßenbedarfsplan aufgenommen und zügig umgesetzt werden soll.

Daraufhin wurden vom Rhein-Erft-Kreis bereits vertiefende Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Mit den Ergebnissen dieser Untersuchungen wandten sich der Landrat des Werner Stump, die Bürgermeisterin der Stadt Bergheim Maria Pfordt sowie der Bürgermeister der Stadt Pulheim Frank Keppler mit Schreiben vom 30.03.2010 an den damaligen Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper. Sie empfahlen, den Umgehungsstraßenzug mit der größten Entlastungswirkung in den Landesstraßenverkehrsplan aufzunehmen und sich für eine baldige Realisierung einzusetzen.

Der Minister stellte in seinem Antwortschreiben vom 11.5.2010 fest, dass der vorgelegte Planfall BW 2 (Bürgerwerkstatt) sich erheblich von dem in der Integrierten Verkehrsplanung (IGVP) untersuchten Vorhaben L 213 OU Bergheim/Glessen unterscheidet und durch andere Verkehrsbeziehungen die Ortsdurchfahrten Glessen und Brauweiler entlastet.

Das Vorhaben L 213 OU Bergheim/Glessen war wegen des unschlüssigen Netzkonzeptes und mangelnder Entlastungswirkung nicht im Landesstraßenbedarfsplan berücksichtigt worden.

Der Minister informierte in seinem Antwortschreiben außerdem darüber, dass er den Landesbetrieb Straßen NRW bitten werde, das Vorhaben L 91 n/L 213 n bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans zu berücksichtigen.

Wie die rot-grüne Landesregierung inzwischen verlauten lässt, sollen zukünftig nur noch Umgehungsstraßenzüge realisiert werden, bei denen der Planfeststellungsbeschluss bereits erfolgte.

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben L91n/L213n?

Der Umgehungsstraßenzug L 91n/L 213n wurde in der von der Bürgerwerkstatt im Jahr 2010 vorgeschlagenen neuen Form nicht in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein Westfalen von 2005 untersucht.

2. Wird sie den Umgehungsstraßenzug in den Landesstraßenbedarfsplan aufnehmen?

Vor dem Hintergrund der notwendigen Mittelumschichtung in die Straßenerhaltung und der starken Auslastung des Landesstraßenbauprogramms ist eine Neuaufnahme zusätzlicher Maßnahmen in den Landesstraßenbedarfsplan derzeit nicht vorgesehen.

3. Wenn nicht: Wird die Landesregierung die zügige Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung Brauweilerstraße (L 213)/Zum Gut Neuhof (L 91) einplanen, wie es die Bürgerwerkstatt als kurzfristig umzusetzende Entlastungsmaßnahme vorgeschlagen hat?

Nach Landesplanungsgesetz entscheidet der zuständige Regionalrat der Bezirksregierung Köln bei Projekten dieser Art über die Dringlichkeitsreihung der Realisierung. Der bislang nachrangige Rang 25 dieser Kreisverkehrsanlage wäre entsprechend zu verbessern.