Ausschreibungsverfahren der Polizei und polizeiähnlicher Organisationen

Der Bundesrechnungshof kritisierte im Jahr 2009 in seiner Unterrichtung des Bundestages, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Vorjahr (2008) über 80 Prozent seines Auftragsvolumens für Entwicklungsvorhaben und Studien freihändig vergeben habe, meist nachdem nur ein Angebot eines einzigen Anbieters eingeholt worden war. Das BSI begründete diese freihändigen Vergaben in den meisten Fällen damit, dass ein Vergleich der Angebote nicht möglich sei, weil die Leistung nicht hinreichend genau beschrieben werden könne, um mehrere Angebote miteinander vergleichen zu können oder nur das ausgesuchte Unternehmen über das erforderliche Fachwissen für den Auftrag verfüge.

Laut eines Artikels des Journalisten Helmut Lorscheid im Onlinemagazine Telepolis gibt es Anhaltspunkte, dass es ähnliche Unregelmäßigkeiten bei der Polizei in NRW gebe. Unter anderem berichtete die vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) herausgegebene Zeitschrift. Der Kriminalist in einer Reihe von Artikeln darüber, dass und wie massiv er in Nordrhein-Westfalen seinen Einfluss geltend gemacht habe, um die Beschaffung des Fallbearbeitungssystems RSCase der Oberhausener Firma Rola Security Solutions durchzusetzen. Bis 2009 sollen 2.000 Lizenzen dieser Software für NRW beschafft worden sein.

Außerdem biete der BDK von ihm ausgewählten Firmen eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft an und verspricht den Unternehmen dafür einen entsprechenden Werbeeffekt. Über die Kosten dieser Partnerschaft für die beteiligten Unternehmen wollten weder der BDK noch die Firma Rola Auskunft geben, jedoch blieb unbestritten und dies wird auch von einem Sicherheitspartner bestätigt, dass die Partnerschaft kostenpflichtig ist.

Vorbemerkung der Landesregierung Ausschreibungen der Polizei werden unter Berücksichtigung der wettbewerbs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie der Regelungen zur Korruptionsbekämpfung durchgeführt. Hiernach sind Aufträge - sofern keine normierten Ausnahmetatbestände vorliegen - im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu vergeben. Gemäß § 20 ist die Entscheidung über eine Auftragsvergabe nach dem Vier-Augen-Prinzip zu treffen. Gründe, die zu der Vergabeentscheidung geführt haben, sind schriftlich zu dokumentieren und sind somit jederzeit nachprüfbar. Soweit Teilnehmer am Wettbewerb Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausschreibung hegen, steht ihnen die Möglichkeit einer Rüge bei den Vergabekammern bzw. der Rechtsweg offen.

1. Wie wird sichergestellt, dass es bei Ausschreibungen von Polizei und polizeiähnlichen Landesinstitutionen keinerlei Bevorzugung gibt?

Ausschreibungen erfolgen wie in den Vorbemerkungen beschrieben auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.

2. Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen Ausschreibungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden?

3. Wie hoch liegt der so entstandene Schaden für die Landeskasse?

Beide Fragen lassen sich in dieser generellen Form nicht in dem für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Rahmen beantworten. Darüber hinaus unterliegen die Vergabeverfahren regelmäßigen Prüfungen des Landesrechnungshofs.

4. Wurden bei der Beschaffungsentscheidung für RSCase andere Systeme berücksichtigt und funktional sowie preislich/kaufmännisch mit RSCase verglichen?

Auf Basis einer durchgeführten Marktschau sowie den Ergebnissen der europaweiten Ausschreibung des Landes Berlin wurden andere Systeme bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt. Die Vergabeentscheidung wurde durch Anwendung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterstützt.

5. Wie lässt sich ausschließen, dass die zwischen dem BDK und bestimmten Firmen geschlossenen Sicherheitspartnerschaften nicht die Entscheidung der BDKMitglieder beeinflussen, die diese in ihrer dienstlichen Funktion fällen, wodurch ggf. die Sicherheitspartner des BDK bevorteilt werden?

Sachverhalte, in denen Amtsträger des Landes NRW in Wahrnehmung ihrer dienstlichen Funktion durch die in der gegenständlichen Kleinen Anfrage bezeichneten Sicherheitspartnerschaften des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beeinflusst

Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW, zuletzt geändert am 16.11. wurden oder entsprechende Sicherheitspartner in etwaiger Art bevorteilt haben, sind hier nicht bekannt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.