Lückenschluss der L 361

Seit Jahrzehnten wehren sich die Bürger/innen in Grevenbroich gegen den Lückenschluss der L 361 n in Kapellen-Wevelinghoven. Die ehemalige Landesregierung hatte diese Straße zuletzt in der Prioritätenliste des Landes NRW angehoben, auch aktuell befindet sich dieses Straßenbauprojekt als Stufe-1-Maßnahme im Landesstraßenbedarfsplan. Diese Einstufung muss unbedingt überdacht werden. Der Lückenschluss der L 361 n durch die Erftaue von Grevenbroich ist unzumutbar. Die Bürger/innen, aber auch FBG, Grüne, BUND, die Bürgerinitiative Rettet die Erftaue und wir, DIE LINKE. NRW, kämpfen gegen diese Straßenbaupläne. Die L 361 n würde das Naturschutzgebiet an der Erft in Tüschenbroich und Wevelinghoven zerstören und gleichzeitig auch viele Tier- und Pflanzenarten. Ein Naherholungsgebiet für die Bürger/innen wäre für immer zerstört.

1. Stuft die Landesregierung das Landesstraßenprojekt L 361 n bei als ein in der Region umstrittenes Straßenprojekt ein?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, die geplante L 361 n in der Prioritätenliste des Landes NRW herunterzustufen oder ganz herauszunehmen?

Die L 361n ist ein in der Region umstrittenes Projekt. Im Übrigen ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben, dass die Landesregierung vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel dem Erhalt von Straßen Vorrang einräumen wird. In diesem Zusammenhang werden derzeit alle Straßenplanungen einem Priorisierungsprozess unterzogen, der noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb kann zum weiteren Vorgehen bei dieser Maßnahme noch keine Aussage getroffen werden.

3. Inwieweit gedenkt die Landesregierung, auf die Bedenken der Verbände, der Bürgerinitiative und der darüber hinaus aktiven Bürger/innen einzugehen?

Verbände, Bürgerinitiativen und Bürger können im Rahmen der Planfeststellung ihre Einwendungen und Bedenken vortragen, die anschließend abzuwägen sind.

Für den Fall, dass die Maßnahme vorrangig zu planen sein wird, werden auch Alternativen in die Überlegungen einzubeziehen sein.

4. Welche Mittel hat die Landesregierung bereitgestellt, um die Finanzierung dieses Landesstraßenbaus zu sichern?

Erst nach eventuellem Vorliegen des Baurechts wird über eine Einstellung in das Landesstraßenbauprogramm und eine Mittelbereitstellung entschieden.

5. Verfügt die Landesregierung über eine Kostenschätzung der zukünftigen Unterhaltungskosten dieser zusätzlichen Landesstraße?

Nein.