Lärmschutz an der L 213 für die Anwohner des Egelspfads in Köln-Lövenich
Die Landesregierung hat im Oktober 2010 dem Bürgerverein Egelspfad mitgeteilt, dass ein 930 Meter langer und fünf Meter hoher Lärmschutzwall entlang der L213 entstehen soll, um die Lärmsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Die Umsetzung soll innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein, die konkreten Planungen haben begonnen, vom Landesbetrieb Straßenbau wurden erste Messungen vorgenommen.
1. Wurde bei der Auswahl des Standorts berücksichtigt, dass sich eine Verlegung der Lärmschutzwand nach Norden positiv auf die Lärmbelastung und die Situation der Anwohner auf den dahinterliegenden Grundstücken auswirkt?
Die Anordnung der Lärmschutzwand wird entsprechend den aktuell gültigen Regelwerken getroffen. Demnach wird die Lärmschutzwand im Abstand von 2,50 m zum vorhandenen Fahrbahnrand an der Südseite der L 213 errichtet. Auf diese Weise wird wirkungsvoller Lärmschutz erstellt und darüber hinaus der vorhandene Bewuchs auf den Anliegergrundstücken geschont.
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, am Gregor-Mendel-Ring zwischen den Privatgrundstücken mit ihren reichhaltigen Baumbepflanzungen und einer nach Norden verlegten Lärmschutzwand einen neuen Radweg anzulegen?
Die Anlage eines neuen Radweges entlang der L 213 zwischen den Anliegergrundstücken und der geplanten Lärmschutzwand ist nicht vorgesehen. Bereits im heutigen Zustand existiert eine leistungsfähige Radverkehrsführung über den parallel zur L 213 verlaufenden Leinsamenweg, die mit dem vorhandenen Radwegenetz verknüpft ist und vom Radverkehr angenommen wird.
3. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung der für die Stadt Köln an dieser Stelle mögliche Lückenschluss des Radwegenetzes West über Lindenthal, Müngersdorf, Widdersdorf bis hin zur Ville mit einer Anbindung des Regionale- Landschaftsparks Belvedere?
Der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Planungen für einen Lückenschluss im Zusammenhang mit einem Radwegenetz West nicht bekannt.
4. Wird aus Sicht der Landesregierung durch die bereits in den Straßenbedarfsplan aufgenommene Verlegung der L 213 um ca. 10 20 Meter nach Norden die weitere Entstehung des Landschaftsparks Belvedere beeinträchtigt?
Eine Aufnahme der L 213 in den Bedarfsplan für die Landesstraßen ist nicht bekannt. Für eine ggf. vorgesehene Verlegung der L 213 würden die Flächen des geplanten Landschaftsparks Belvedere entsprechend reduziert.
5. Inwieweit könnte durch die Einrichtung einer Ampelanlage die Kreuzungssituation an der Einmündung Egelspfad auf die L 213 optimiert und die Belastung der Anwohner zeitnah weiter reduziert werden?
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW plant die Stadt Köln eine übergreifende Entlastung des Knotens L 213 / Egelspfad mit Neubau einer benachbarten Verknüpfung der städtischen Zaunstraße mit der L 213.
Zusätzlich soll der Verkehrsfluss auf der L 213 durch verkehrliche Maßnahmen gedämpft werden. Sollte sich darüber hinaus am Knoten L 213 / Egelspfad Handlungsbedarf zeigen, wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW diese Einmündung durch geeignete Maßnahmen an die dann gegebenen verkehrlichen Anforderungen anpassen.