Betriebsprüfungen in Hessen

Für den Arbeitsbereich Betriebsprüfung ist hinsichtlich der Größeneinteilung von Betrieben § 3 der bundesweit geltenden Betriebsprüfungsordnung (BpO) maßgebend. Danach werden Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in die Größenklassen

- Großbetrieb (G),

- Mittelbetrieb (M),

- Kleinbetrieb (K),

- Kleinstbetrieb (Kst) eingestuft. Den Begriff "Mittelständisches Unternehmen" kennt die BpO nicht.

Der zeitliche Abstand, in welchem Betriebe einer Außenprüfung unterliegen, wird im Prüfungsturnus definiert.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. In welchem zeitlichen Abstand werden Großbetriebe in Hessen einer Steuerprüfung unterzogen?

Nach den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Satz 1 BpO sollen Großbetriebe grundsätzlich im Anschluss geprüft werden. Wie in allen anderen Betriebsgrößenklassen wird auch hier nur dann eine Prüfung vorgenommen, wenn der Fall auch tatsächlich prüfungswürdig ist.

Im Jahr 2005 beträgt der Prüfungsturnus bei den in Hessen ansässigen Großbetrieben 4,2 Jahre.

Frage 2. In welchem zeitlichen Abstand trifft dies auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu?