Dritt-Mittel-Dividende

Was sind die Gründe dafür, dass die sogenannte "Dritt-Mittel-Dividende" zur Verstärkung der außeruniversitären Forschung von der Forschungsanstalt trotz der sehr engen Verzahnung mit der FH Wiesbaden/Fachbereich Geisenheim nicht in Anspruch genommen werden kann?

Die so genannte Drittmittel-Dividende ist im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung an die hessischen Hochschulen als Teil des Erfolgsbudgets ein Instrument besondere Forschungsleistungen zu honorieren. Als Leistungsindikator wird dabei die Höhe der eingeworbenen Drittmittel zugrunde gelegt. Die Hochschulen erhalten ein Budget für alle Funktionen, die sie jeweils abzudecken haben. Sie erhalten aber kein gesondertes Budget für den Bereich Forschung. So führt auch die Bonierung von Drittmitteln im Erfolgsbudget insgesamt gesehen zu Verteilungsentscheidungen zwischen den Hochschulen; sie erhöht aber nicht das im Hochschulpakt festgelegte Gesamtbudget aller Hochschulen.

Bei der institutionellen Förderung von Forschungseinrichtungen, hier unterscheidet sich von der Finanzierungsart her die Forschungsanstalt Geisenheim nicht von anderen Forschungsinstituten außerhalb der Hochschulen, werden im Rahmen einer Ergebnisorientierten Finanzierung Forschungsleistungen und Forschungsbasierte Serviceleistungen der Zuweisung von öffentlichen Mitteln zugrunde gelegt. Die Forschungseinrichtungen stellen hierzu Programmbudgets auf, in denen für bestimmte Programmbereiche Ziele vereinbart und Leistungsindikatoren festgelegt werden. Die Mittelzuweisung erfolgt anhand von Leistungsplänen, in denen Leistungen und Finanzen aufeinander bezogen sind. Die Bewertung der Leistungen erfolgt durch externe wissenschaftliche Beiräte oder andere Evaluierungsgremien.

Die Forschungsanstalt erhält, abgesehen von der Verrechnung ihrer Lehrleistungen, 70 v.H. des in der Antwort auf Frage 1 ausgewiesenen Gesamtzuschusses des Landes ausschließlich für Forschungsleistungen und forschungsbasierte Serviceleistungen. Eine zusätzliche Finanzierung von Forschungsleistungen aus Mitteln des Hochschulpaktes stünde nicht im Einklang mit den bestehenden Finanzierungsmodellen.

Frage 8. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die von Mitarbeitern der Forschungsanstalt Geisenheim eingeworbenen "Dritt-Mittel-Dividende" des Geisenheimer Fachbereiches mit im Leistungskatalog der Forschungsanstalt zu verankern?

Sowohl bei der Finanzierung der Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes wie auch bei der Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen wird die Höhe der eingeworbenen Drittmittel als Leistungsindikator zugrunde gelegt. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass Drittmittel jeweils nur an einer Stelle der Berechnung zugrunde gelegt werden können und Doppelanrechnungen auszuschließen sind. Aus diesem Grund können nur solche Drittmittel im Leistungskatalog der Forschungsanstalt verankert werden, die nicht schon als Grundlage für die Bemessung von Zuschüssen an die FH Wiesbaden im Rahmen des Erfolgsbudgets herangezogen worden sind.