Abmahnung

Die Bild-Zeitung berichtet mit Datum vom 10. August, dass die NRW-Polizei zum wiederholten Male bei ihren Einsätzen mit verdorbenen Mahlzeiten verpflegt worden sei

So seien ausweislich eines Fotodokumentes Verpflegungsbeutel u.a. mit Blutanhaftungen verunreinigt gewesen.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Bis Ende 2006 erfolgte die Verpflegung durch die Polizeibehörden bei Einsätzen aus besonderem Anlass und Übungen mit Unterstützung der Polizeiküchen des damaligen Instituts für Aus- und Fortbildung. Als Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden zwischenzeitlich einige Polizeiküchen aufgelöst. Daher waren die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen gehalten, Verpflegungsleistungen bei Einsätzen aus besonderem Anlass ohne Unterstützung des Instituts für Aus- und Fortbildung NRW zu erbringen.

Zwischenzeitlich wurden die Verpflegungsleistungen für die Polizei bei Einsätzen aus besonderem Anlass und Übungen europaweit ausgeschrieben. Seit dem 11.03. bzw. 20.05.2010 für das Gebietslos Münster - erfolgt die Versorgung der Polizei bei Einsätzen aus besonderem Anlass und Übungen landesweit durch Caterer.

1. Kann die Landesregierung die Meldung der Bild-Zeitung bestätigen?

Die Meldung der Bild-Zeitung vom 10.08.2010 kann insoweit bestätigt werden, dass mangelhafte Verpflegungsleistungen bei Einsätzen aus besonderem Anlass in Düsseldorf, Mettmann, Wuppertal, Bochum und Dortmund seitens der zuständigen Caterer erbracht worden sind.

Die Aussage der in Rede stehenden Pressemeldung, dass im Rahmen des Fußballspiels zwischen den Vereinen Borussia Dortmund und Manchester City am 04.08.2010 in Dortmund zwölf mit Blut behaftete Verpflegungsbeutel an die im Einsatz befindlichen Polizeikräfte geliefert worden sind, trifft zu.

Die Ausführung der Bild-Zeitung, dass die bei der Loveparade im Einsatz befindlichen Polizeikräfte mit verdorbenem Fleisch beliefert worden seien, trifft für die in Duisburg eingesetzten Polizeikräfte nicht zu. Die Verpflegung durch den dort zuständigen Caterer erfolgte beanstandungsfrei. Allerdings wurde die mangelhafte Verpflegung von Polizeieinsatzkräften, die im Rahmen der Loveparade zur Unterstützung des Polizeipräsidiums Duisburg in Düsseldorf eingesetzt waren und durch den dort zuständigen Caterer versorgt wurden, bemängelt. Dieser Vorfall wird derzeit überprüft. Ein abschließendes Ergebnis steht bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

2. Wie viele Mahlzeiten bei welchen Einsätzen waren betroffen und hat es gesundheitliche Beeinträchtigungen der eingesetzten Beamten gegeben?

In Düsseldorf wurden im Zuge eines Einsatzes aus Anlass einer Versammlung geringfügige qualitative und quantitative Mängel an den Verpflegungsbeuteln festgestellt. Darüber hinaus sollen ca. 20 Prozent der 542 im Zuge der Rheinkirmes angelieferten Verpflegungsbeutel Mängel aufgewiesen haben. Diese Vorfälle werden zum jetzigen Zeitpunkt zusammen mit den Beanstandungen hinsichtlich der Verpflegungsleistungen im Rahmen der Loveparade überprüft. Bei den im Einsatz befindlichen Polizeikräften hat es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben.

Im Rahmen der beanstandeten Einsatzverpflegung in Mettmann wurden 156 Putenschnitzel angeliefert. Zehn der 156 Putenschnitzel wurden beim Amt für Verbraucherschutz eingereicht und dort untersucht. Neun der Schnitzel wiesen Schimmel auf. Vier der in Mettmann verpflegten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zeigten Symptome eines und konnten aus diesem Grund während eines Einsatzes nicht vollumfänglich eingesetzt werden. Es gab jedoch keine längerfristigen Erkrankungen.

Bei dem in Wuppertal in Rede stehenden Einsatz der Polizei wurden 150 Verpflegungsbeutel ausgegeben. Ein Teil der Verpflegungsbeutel wurde durch die Einsatzkräfte beanstandet und deswegen letztlich nicht verzehrt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind hier nicht bekannt; weitere Informationen dazu liegen nicht vor.

In Bochum wurden im Zuge der beanstandeten Einsatzverpflegungen 31 bzw. 72 Verpflegungsbeutel angeliefert. In beiden Fällen war die Gesamtanzahl der gelieferten Verpflegungsbeutel von den Beanstandungen betroffen. Seitens der im Einsatz befindlichen Polizeikräfte hat es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben.

Im Zuge des Fußballspiels zwischen den Vereinen Borussia Dortmund und Manchester City am 04.08.2010 in Dortmund wurden 290 Verpflegungsbeutel angeliefert. Von den angelieferten Verpflegungsbeuteln waren zwölf mit Blut behaftet. Auf Seiten der im Einsatz befindlichen Polizeikräfte hat es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben.

Anlässlich der Loveparade wurden in Düsseldorf 160 Verpflegungsbeutel angeliefert. Die Gesamtzahl der Verpflegungsbeutel die Mängel aufwiesen, wurde nicht festgehalten. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang jedoch 21 Beschwerden registriert. Auch hier traten bei den im Einsatz befindlichen Polizeikräften keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf.

3. Wie konnte es zu, wie die Bild-Zeitung berichtet, einer solchen Häufung von Vorfällen kommen?

Im Hinblick auf die Verpflegungsleistungen bei Einsätzen und Übungen aus besonderem Anlass der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurden sechs Gebietslose entsprechend der Zuständigkeitsbereiche der Kriminalhauptstellen gemäß § 4 der ausgeschrieben.

Für die Gebietslose Düsseldorf, Dortmund, Münster und Bielefeld hat jeweils ein Caterer den Zuschlag erhalten. Den Zuschlag für die Gebietslose Köln und Essen erhielt ein weiteres Cateringunternehmen.

Die in der Bild-Zeitung angesprochenen mangelhaften Verpflegungsleistungen betreffen die Caterer der Gebietslose Düsseldorf und Dortmund. Darüber hinaus beziehen sich die Beschwerden ausschließlich auf die Verpflegungsbeutel der beiden Caterer. Die Warmverpflegung der Verpflegungsdienstleister wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt in keinem Fall beanstandet.

Der für das Gebietslos Dortmund zuständige Caterer hat bisher 180mal bei Einsätzen von unterschiedlicher Größe Verpflegungsleistungen erbracht. Die Beanstandungen, auf die sich die Bild-Zeitung bezieht, betreffen weniger als drei Prozent der Gesamtanzahl der Verpflegungsleistungen.

Der für das Gebietslos Düsseldorf zuständige Caterer hat bisher 125-mal bei Einsätzen von unterschiedlicher Größe Verpflegungsleistungen erbracht. Im Zuge dieser Einsätze wurden insgesamt 29.281 Verpflegungsbeutel geliefert. Die Beanstandungen betreffen insofern weniger als zwei Prozent der gelieferten Menge.

4. Wie gedenkt die Landesregierung Abhilfe zu schaffen, und werden die Vorfälle Konsequenzen für die Lieferanten der Gammel-Verpflegung haben?

Insoweit mangelhafte Verpflegungsleistungen durch Beschwerden der betroffenen Polizeibehörden oder Pressemeldungen bekannt werden, werden diese unmittelbar überprüft.

Wenn sich die Mängel bestätigen und als nennenswert jedoch nicht erheblich erweisen, ergeht gegenüber dem zuständigen Caterer, unter Androhung einer Abmahnung, die Aufforderung zukünftig für beanstandungsfreie Verpflegungsleistungen Sorge zu tragen und die Fehler, die zu der mangelbehafteten Leistung geführt haben, abzustellen.

Erweisen sich die Mängel als schwerwiegend, erfolgt eine Abmahnung des entsprechenden Caterers.

Der für das Gebietslos Düsseldorf zuständige Caterer wurde nach den Vorfällen in Düsseldorf, Wuppertal und Mettmann im Juni dieses Jahres abgemahnt. Die aktuell beanstandeten mangelhaften Verpflegungsleistungen in Düsseldorf werden derzeit, wie bereits erwähnt, überprüft.

Der für das Gebietslos Dortmund zuständige Caterer wurde nach den Vorfällen in Bochum und Dortmund mit Schreiben vom 17.08.2010 abgemahnt.

Wenn die Verpflegungsleistungen eines bereits abgemahnten Caterers erneut schwerwiegende Mängel aufweisen, besteht die Möglichkeit den mit dem Caterer abgeschlossenen Sukzessivliefervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

5. Wie geht die Landesregierung zukünftig mit der Einsatzverpflegung um, und wie steht sie zur Frage der Vorhaltung von Einsatzküchen u.ä.? siehe Vorbemerkungen

Die Qualität der Verpflegungsleistungen bei Einsätzen und Übungen aus besonderem Anlass soll durch noch engere Zusammenarbeit zwischen den Kreispolizeibehörden und den Caterern der einzelnen Gebietslose sowie zwischen den Kreispolizeibehörden und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste weiter verbessert werden. Dazu führt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in allen Losbereichen mit den zuständigen Caterern und den jeweiligen Polizeibehörden Besprechungen durch.

Eingehende Hinweise auf mangelhafte Verpflegungsleistungen werden auch zukünftig kurzfristig überprüft und erforderlichenfalls konsequent geahndet.

Sollte es trotz aller Bemühungen seitens der Kreispolizeibehörden, des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste und des jeweiligen Caterers letztlich doch zur Kündigung einer der abgeschlossenen Sukzessivlieferverträge kommen, würde eine entsprechende Neuausschreibung erfolgen.

Bei einer Neuausschreibung würden alle bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit den Verpflegungsleistungen bei Einsätzen aus besonderem Anlass und Übungen gemachten Erfahrungen Berücksichtigung finden.