Immobilienwirtschaft

Landesverfassung Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von Stellvertreter/innen bestehenden Untersuchungsausschuss ein, in dem die Fraktionen wie folgt vertreten sind:

Die Aufklärung der Ereignisse, die zu staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes NRW im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen geführt haben, ist von hohem öffentlichem Interesse. In über 50 Städten wurden Razzien im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften und Auftragsvergaben des BLB durchgeführt.

Der infrage stehende materielle Schaden, der dem Land NRW entstanden sein kann, ist immens. Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wie auch Prüfberichte des Landesrechnungshofs NRW offenbaren fragwürdige Praktiken und Prozessabläufe beim BLB.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss erhält den Auftrag

1. größere Unregelmäßigkeiten bei Aktivitäten seitens des BLB und aller involvierten Dienststellen und die im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen relevanten Vorgänge und Umstände sowie

2. Missstände und Defizite in Organisation und Struktur des BLB hinsichtlich einer effizienten, sparsamen, qualitätsbewussten und transparenten Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes NRW zu untersuchen und aufzuklären. Der Untersuchungsauftrag umfasst den Zeitraum seit Gründung des BLB.

Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere untersuchen:

Aufklärung aller Unregelmäßigkeiten bei Aktivitäten seitens des BLB und aller involvierten Dienststellen

Aufklärung der Vorgänge um das Landesarchiv Duisburg

1. Warum haben sich die Grundstücks- und Baukosten für das Archiv so stark verteuert?

2. Warum werden bei der Vertragsgestaltung keine Mechanismen zur Eindämmung einer Kostenexplosion eingebaut?

3. Warum wurden vor dem ersten Spatenstich seitens des BLB die gesamten Baukosten von 110 Mio an die Firma Hochtief überwiesen?

Aufklärung der Vorgänge um die bauliche Erweiterung des Polizeipräsidiums Köln Kalk.

1. Welche Schlussfolgerungen sind aus dem diesbezüglich Berichten des Landesrechnungshofs zu ziehen?

2. Gibt es im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten bei anderen Polizeipräsidien in NRW ähnliche Vorgänge wie beim PP Köln-Kalk?

3. Tauchen die in Köln involvierten Unternehmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten bei anderen Polizeipräsidien in NRW auf?

Aufklärung der Vorgänge um die Umsiedlung der FH Köln und die Dormgärtengrundstücke und über die Hintergründe der Verteuerung der Grundstücke.

1. Warum kaufte der BLB die Grundstücke bzw. schloss Optionsverträge, ohne dass es einen Beschluss zur Umsiedlung der FH Köln gab?

Aufklärung der Vorgänge um die Liegenschaften für die Bezirksregierung Köln und die Kölner Niederlassung des BLB

1. Aufklärung der Vorgänge um den 15.7.2008; an diesem einen Tag fand statt:

a. der Kauf des Grundstücks Domgarten I durch die Firma Bauwens

b. der Optionsvertrag über Domgarten I zwischen Bauwens und BLB

c. der Grundstückskauf für die Kölner Niederlassung des BLB von der Fa. Bauwens

d. Vergabe des Bauauftrags an die Bauwens-Tochterfirma Baucor

Aufklärung der Vorgänge um den Ankauf von Schloss Kellenberg

1. Welche Schlussfolgerungen sind aus dem diesbezüglichen Bericht des Landesrechnungshofs zu ziehen?

2. Wie kommt das Competence Center Sachverständigenwesen des Landesbetriebs Straßenbau dazu, ein fehlerhaftes Gutachten mit falschen Bewertungen des Grundstücks zu erstellen? Wie konnte es zum Ankauf eines falsch bzw. überbewerteten Grundstücks kommen?

Aufklärung der Vorgänge um das Landesbehördenhaus in Bonn

Aufklärung der Vorgänge um das Jugendgefängnis Wuppertal bzgl. hoher Kaufangebote für anliegende Grundstücke

1. Gibt es ähnliche Vorgänge im Zusammenhang mit anderen Gefängnis/Nachbar-Liegenschaften?

Welche Summe ist dem Land NRW insgesamt durch die Unregelmäßigkeiten an Zusatzkosten entstanden?

Wie haben sich in Summe die Mietausgaben für alle Landesliegenschaften an den BLB zwischen 2002 und 2010 entwickelt?

Untersuchung von Missständen und Defiziten bei Organisation und Struktur der Bauund Liegenschaftsverwaltung des Landes NRW

1. Werden Kostentransparenz, sparsamer und effektiver Flächeneinsatz, Kostenreduzierung durch die derzeitigen BLB-Strukturen erreicht?

2. Haben sich die Vorgaben bei der Errichtung des BLB als sinnvoll erwiesen im Sinne einer zweckmäßigen, kostengünstigen Verwaltung und Instandhaltung der Liegenschaften bei gutem Qualitätsstandard?

3. War in dieser Hinsicht zweckmäßig:

a. Ausgliederung der Liegenschaften als Sondervermögen?

b. Mieter-Vermieter-Modell?

c. immobilienwirtschaftliche Ausrichtung des BLB

d. unternehmerische Ausrichtung zwecks Erwirtschaftung von Erträgen?

4. Welche organisatorischen und strukturellen Schlussfolgerungen sind aus den bisherigen Berichten des Landesrechnungshofs seit 2001 zum BLB zu ziehen?

5. Aus welchen Bereichen liegen Beschwerden über die Ausführung oder die Preise für BLB-Aktivitäten vor und welcher Art sind sie? Welche Schlüsse lassen sich daraus für sinnvolle Strukturen einer Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes ziehen?

6. Wie kann die Bautätigkeit des Landes in direkter Landeskontrolle organisiert werden?

Ist es sinnvoll, die Liegenschaften des Landes in einem Landesamt für Liegenschaftsverwaltung zusammenzufassen und dort ein anzusiedeln?

7. Wie kann das FM-Referat Flächenmanagement und Mietausgabencontrolling zweckmäßig in eine reformierte Gesamtstruktur eingebaut werden?

8. Wie kann die öffentliche Kontrolle demokratisch strukturiert werden?

Der Untersuchungsausschuss erhält weiter den Auftrag, nach Abschluss der Untersuchungen dem Landtag entsprechend § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen, aus dem sich ergibt, welche Konsequenzen sich aus den jeweiligen Feststellungen ergeben.

Über abtrennbare Teile des Einsetzungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtages oder der Antragssteller einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesem Teil abgeschlossen ist und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.

Der Untersuchungsausschuss kann zu allen Untersuchungsgegenständen externen Sachverstand hinzuziehen.

Dem Untersuchungsausschuss und den einzelnen Fraktionen des Landtages werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:

1. Für den Ausschuss und den Vorsitzenden / die Vorsitzende:

Ein/e Mitarbeiter/in des höheren Dienstes und eine Halbtags-Schreibkraft

2. Für die Fraktionen des Landtags:

Die erforderlichen Mittel für je zwei Mitarbeiter/innen des höheren Dienstes und je zwei Halbtags-Schreibkräfte sowie die notwendige technische Ausstattung und die erforderlichen Räume im Landtag.